Hallo Elisabeth,
ich denke bei HIV ist der Fall etwas klarer. Da im Pflegebereich die meisten Infektionen über Kanülenverletzungen geschehen, müsste es einen entsprechenden Eintrag ins Unfallbuch der Station geben, sowie einen Bericht des ( hoffentlich besuchten ) Durchgangsarztes und des Betriebsaztes ( Behandlung mit Virostatika ). Hier läßt sich leichter ein gesicherter Zusammenhang mit der Arbeit darlegen. Hier käme ( glaube ich zumindest ) in jedem Fall der Unfallversicherungsträger auf. Stellt sich aber noch die Frage ob nicht Unfallverhütungsvorschriften mißachtet wurden ( Rekapping ). Aus der Praxis weiß ich das bei Kanülenverletzungen in der Regel auch Laboruntersuchungen ( Einverständnis vorausgesetz ) beim Patienten laufen.
ich denke bei HIV ist der Fall etwas klarer. Da im Pflegebereich die meisten Infektionen über Kanülenverletzungen geschehen, müsste es einen entsprechenden Eintrag ins Unfallbuch der Station geben, sowie einen Bericht des ( hoffentlich besuchten ) Durchgangsarztes und des Betriebsaztes ( Behandlung mit Virostatika ). Hier läßt sich leichter ein gesicherter Zusammenhang mit der Arbeit darlegen. Hier käme ( glaube ich zumindest ) in jedem Fall der Unfallversicherungsträger auf. Stellt sich aber noch die Frage ob nicht Unfallverhütungsvorschriften mißachtet wurden ( Rekapping ). Aus der Praxis weiß ich das bei Kanülenverletzungen in der Regel auch Laboruntersuchungen ( Einverständnis vorausgesetz ) beim Patienten laufen.