Sammelthread: Ausbildungsvergütung Krankenpflege ab 2008

War verdiene ich denn nun? Keine angaben im Vertrag :(

Hallo,
ich weiß nicht, ob die Antwort zu meiner Frage schon irgentwo steht, habe aber bisher nichts gefunden was mir deutlich weiter hilft!
In meinem Ausbildungsvertag steht:
Die Ausbildungshilfe in der Krankenpflege wird nach Anlage7, Buchst. B II (soll ne 2 bedeuten), § 1, Abs. a der Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes gewährt.

So Fazit: Was verdiene ich Brutto?
Ps. Ausbildung findet ab 1.8.2010 in Niedersachsen ( Pius Hospital Oldenburg) statt!
Würde mich über eine Antwort freuen, vielleicht gibs ja noch jemand, der nach diesen Arbeitsvertragsrichtlinien bezahlt wird, oder jamend, der sich damit auskennt!
Gruß Jennifer :)
 
Gegoogelt mit "Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes" und dann Anlage 7 gesucht!

AVR Anlage 7

Ob es aktuellere Zahlen gibt, weiss ich nicht.
 
vielen Dank!
Ich glaube die Seite hilft mir weiter :)
Ich glaub, sogar das ich mal auf dieser Seite war, aber dann doch noch woanders geklickt habe .. :D
 
Verdienst

Hallo Leute, was verdient man den in der Ausbildung zur/zum Alten und Krankenpflegerhelfer/in eigendlich in Berlin?
Hat hier jemand ne Ahnung wie viel das ist??
 
Hallo Sonne,

lies mal die Beiträge in dem Thread, dann bekommst die ersten Einblicke.

Eine Standardaussage kann man nicht treffen, da es abhängig vom Tarifvertrag der Einrichtung ist.

Liebe Grüsse
Narde
 
Hallo Leute, was verdient man den in der Ausbildung zur/zum Alten und Krankenpflegerhelfer/in eigendlich in Berlin?
Hat hier jemand ne Ahnung wie viel das ist??


Das ist von Haus zu Haus unterschiedlich. Die Charité und Vivantes haben das aktuelle Bruttogehalt pro Lehrjahr zum Beispiel auf ihren Webseiten stehen, da kannst du dir dann mal einen Eindruck verschaffen.
 
Ausbildungsvergütung als Krankenpfleger in den neuen Bundesländern

Hi. Mich würde die Ausbildungsvergütung zum GEsundheits- und Krankenpfleger in den neuen Bundesländern interessieren. HAbe hier im Forum was von 600 bis 700 Euro Brutto im ersten Lehrjahr gelesen. Das kann ich mir in den neuen Bundesländern nicht vorstellen. Vielleicht weiss ja jemand etwas darüber.
 
§ 1 Ausbildungsvergütung (a) Die Schülerin/der Schüler erhält monatlich eine Ausbildungshilfe. Sie beträgt
ab 1. Januar 2008
im ersten Ausbildungsjahr
799,06 EUR,
im zweiten Ausbildungsjahr
858,57 EUR,
im dritten Ausbildungsjahr
954,44 EUR.
Abweichend davon erhalten Schüler, Praktikanten und Auszubildende im Gebiet der Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen diese Ausbildungsvergütungen und Entgelte ab dem 1. April 2008.
(b) Wird die Ausbildungszeit der Schülerin/des Schülers gemäß § 7, 8 Krankenpflegegesetz, § 8 Hebammengesetz oder § 7 Altenpflegegesetz verkürzt, gilt bei der Anwendung von Abs. (a) die Zeit der Verkürzung als zurückgelegte Ausbildungszeit.
Wird die Ausbildungszeit gemäß § 18 Abs. 2 Krankenpflegegesetz, § 17 Abs. 2 Hebammengesetz oder § 19 Abs. 2 Altenpflegegesetz verlängert, erhält die Schülerin/der Schüler während der verlängerten Ausbildungszeit die Ausbildungsvergütung des zuletzt maßgebenden Ausbildungsjahres.
(c) Für die Berechnung und Auszahlung der Bezüge gilt Abschnitt X der Anlage 1 zu den AVR entsprechend
(d) (entfällt)
Anmerkung:
Die Erhöhung des Entgelts/der Ausbildungsvergütung/des Unterhaltszuschusses zum 1. Januar 1999 wird nicht angewendet auf einen Arzt/eine Ärztin bzw. eine Schülerin/einen Schüler bzw. einen Praktikanten bzw. einen Auszubildenden, der vor dem 1. April 1999 aus eigenem Verschulden oder auf eigenen Wunsch ausscheidet. Dies gilt auf Antrag nicht, wenn in unmittelbarem Anschluss an das Ausbildungsverhältnis ein Eintritt in den kirchlichen Dienst erfolgt. Kirchlicher Dienst im diesem Sinne ist eine Beschäftigung bei einem unter die AVR fallenden Dienstgeber oder in einem anderen Tätigkeitsbereich der katholischen Kirche. Dem steht gleich eine Tätigkeit in der evangelischen Kirche, in einem Diakonischen Werk oder einer Einrichtung, die dem Diakonischen Werk angeschlossen ist.
 
Hallöchen (:
Ich beginne am 1.Oktober 2010 meine Ausbildung zur Gesundheits-und Krankenpflegerin in BW. In meinem Ausbildungsvertrag steht, dass ich nach dem TVAöD im ersten Ausbildungsjahr 807,00 Euro bekäme, im Zweiten 867,00 Euro und im Letzten 966,00 Euro. Jedoch habe ich gerade bemerkt, dass das Krankenhaus nun eine neue Hompage hat und auf dieser steht auch die Ausbildungsvergütung Stand 2009. Hier wären es dann 799,06 € im 1.AJ, 856,57 € im 2.AJ und im 3.AJ dann 954,44€. Was stimmt denn nun? Bekomme ich das vertraglich abgemachte Gehalt oder die Vergütung, welche auf der Hompage steht? Mein Vertrag habe ich übrigens vor ca.2 Monaten erhalten, unterschrieben und zurückgeschickt.
Wäre lieb, wenn mir jemand helfen könnte :mrgreen:
Liebe Grüße Petit-Bisou
 
Huhu du bekommst das Gehalt, was in deinem Vertrag steht.
Denn dies hast du ja mit dem Khs. vereinbart.
LG Sandra
 
Ich habe eben nachgefragt und ich bekomme so um die 700 Euro (okay, die Frau wusste es selbst nicht so genau, aber ca.) und ich werde beim DRK in Nds eine Ausbildung anfangen.
 
Tarifvertrag Entgelt Helios Ausbildung

Hallo, habe heute meinen Vertrag erhalten, finde aber keinen entgelttarif für die helios azubis, hat jemand ne ahnung was man da bekommt?:-?:weissnix:
 
Hallo :)

ich fange im April eine Ausbildung zur GuKk im UKE Hamburg-Eppendorf an...da ich mich dtl-weit beworben habe, zahlt das Arbeitsamt mir die Anfahrt. Nun habe ich jedoch für meine letzte Fahrt eine Absage für die Kostenübernahme bekommen und zwar deswegen weil es eine schulische Ausbildung ist und ich angeblich kein Gehalt bekomme!

Nun meine Frage....weiß jmd wieviel ich ungefähr bekomme? Weil meiner Meinung nach hat das Arbeitsamt unrecht und ich bekomme definitiv eine Ausbildungsvergütung....
 
Ja also GuK ist keine schulische Ausbildung...schulische wäre, wenn du zu Blindow Schulen oder so gehen würdest zBsp., wo du eigentlich nur Unterricht hättest plus ein paar Praktikas.....aber Krankenschwester ist das nicht...

da die Epp.-HH staatlich ist, bekommst du für das 1. Jahr €806 ca und dann gestaffelt mehr im 2. und im 3. :-)
 
Hallo :)

ich fange im April eine Ausbildung zur GuKk im UKE Hamburg-Eppendorf an...da ich mich dtl-weit beworben habe, zahlt das Arbeitsamt mir die Anfahrt. Nun habe ich jedoch für meine letzte Fahrt eine Absage für die Kostenübernahme bekommen und zwar deswegen weil es eine schulische Ausbildung ist und ich angeblich kein Gehalt bekomme!

Nun meine Frage....weiß jmd wieviel ich ungefähr bekomme? Weil meiner Meinung nach hat das Arbeitsamt unrecht und ich bekomme definitiv eine Ausbildungsvergütung....

Hallo ja du hast recht, du bekommst eine Ausbildungsvergütung, leider zählt die Ausbildung aber trotzdem nicht als reine betriebliche Ausbildung, sondern als eine Mischform, das kommt wohl davon, da es noch reine Schulen gibt die in anderen Kliniken einsetzten und keiner festen Klinik angehören.
Geh nochmal zum Amt und frage genau nach. Ich hatte damals auch das Problem und habe nach meiner Nachfrage erklärt bekommen, dass nicht jeder Sachbearbeiter die Regelung für die Krankenpflege kennt. Das Geld für die Fahrkosten habe ich dann auch erstattet bekommen (bekommst du aber nur wenn du noch nicht die vollen Zulagen verbraucht hast)
Viel Glück und liebe Grüße
Sandra
 
Hallo :)

ich fange im April eine Ausbildung zur GuKk im UKE Hamburg-Eppendorf an...da ich mich dtl-weit beworben habe, zahlt das Arbeitsamt mir die Anfahrt. Nun habe ich jedoch für meine letzte Fahrt eine Absage für die Kostenübernahme bekommen und zwar deswegen weil es eine schulische Ausbildung ist und ich angeblich kein Gehalt bekomme!

Nun meine Frage....weiß jmd wieviel ich ungefähr bekomme? Weil meiner Meinung nach hat das Arbeitsamt unrecht und ich bekomme definitiv eine Ausbildungsvergütung....


einfach nochmal nachfragen, ich hab auch alles von der agentur zurückbekommen! ;)
 
Gerade wurde eine zweiprozentige Gehaltserhöhung für 55.000 deutsche Klinikärzte beschlossen, rückwirkend für die letzten 20 Monate und ein Einmalzahlung von 400 Euro.

Fürs Pflegepersonal gibts nix.

Gerechtfertigt?
 

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