Sammelthread: Wieviel Krankheitstage/Fehltage/Fehlzeit in der Ausbildung erlaubt?

Hallo,
ich hab folgendes Problem: hab mir letzten sa (27.12) die beugesehne im re daumen angerissen & lauf mom mit gips durch die welt. bin etz bis einschließlich 11.jan krankgeschrieben, aber ich fürcht fast, dass es damit nich getan is :cry: das wären schon ca 10 tage abzüglich urlaub.
nu is es ja so, dass ich auch nur die 250std in der praxis fehlen darf, gibt es in solchen fällen irgendwelche sonderregelungen? in der schule is natürlich niemand da & im kh kann mir niemand was dazu sagen :knockin:

bitte um schnelle antworten !
 
Nein, es gibt da für dich keine Sonderregelung, ggf. musst du eben deine Ausbildung entsprechend verlängern, bei geringfügiger Überschreitung könnte evtl noch ein sog. Härtefallantrag (bei gleichzeitig sehr guten Leistungen) helfen.
 
Ohne das sich jetzt einer angesprochen fühlt, aber wie kommt es, dass man Fehlzeiten überschreitet. Während meiner Ausbildung (glaube 30 Fehltage erlaubt) ist deshalb keiner durchgefallen (waren 29 Leute). 2 waren kurz davor, aber die haben regelmässig geschwänzt und sind dann letztendlich auch durch die Prüfung gefallen. Ausnahmefälle wie Brüche etc. ausgeschlossen.
 
Hallo MTAF,

viellleicht solltest du dich mal mit den gesetzlichen Regelungen deiner künftigen Ausbildung auseinandersetzen, im Vergleich zu den Regelungen einer MTAF.
Gesetzliche Grundlage findest du hier: KrPflG - Einzelnorm
und Diskussionen zum Thema ab Anfang dieses Threads!
 
viellleicht solltest du dich mal mit den gesetzlichen Regelungen deiner künftigen Ausbildung auseinandersetzen, im Vergleich zu den Regelungen einer MTAF.

Meine Frage war ja nicht direkt mit den Fehlzeiten gemeint (die kenne ich ja) sondern warum so viele nicht zur Prüfung zugelassen werden aufgrund von zu vielen Fehltagen. Ja klar, wenn man was schlimmeres hat, verstehe ich das, aber wenn man immer nur 2-3 Tage fehlt. Was hat man da, damit man nicht zur Schule/Arbeit geht?
Aber geht jetzt wohl etwas am Thema vorbei :)
 
Hallo MTAF,
also wie sich die Tage zusammen setzen ist spekulativ...fakt ist, dass Du eben nicht "Fehltage" sondern nur "Fehlstunden" (max. 10% der jeweiligen Ausbildungszeit, getrennt in Theorie und Praxis) haben darfst.
Die erreicht man sehr schnell...eine Knie-Op,eine Fraktur, ein Autounfall, eine Appendektomie etc. und schon ist man eventuell darüber!

Eine andere Variante ist, wenn sich ein Azubi z.B. einen MRSA zuzieht...wird "zwangsweise" solange krank geschrieben, bis man ein negatives Ergebnis hat! Du kannst also auch mal eben 10 Tage (also etwa 70 Stunden) durch so etwas bekommen.
Dann im weiteren Ausbildungsverlauf noch eine Influenza (2 Wochen krank), vielleicht noch ein kleiner Arbeitsunfall ("umgeknickt") und auch dann ist man mit "relativ unspektakulären Dingen" an der Fehlstundengrenze.

Es muss also nicht immer "Krankfeiern" im Spiel sein!
 
@ flexi: hmm danke erstmal für deine antwort. aber was ist dann mit brüchen? da sind die fehlstunden gleich zusammen & die überschreitung wohl nicht nur geringfügig...?
 
@ flexi: hmm danke erstmal für deine antwort. aber was ist dann mit brüchen? da sind die fehlstunden gleich zusammen & die überschreitung wohl nicht nur geringfügig...?

Ändert nichts.
Wenn du nicht anwesend bist, bist du nicht anwesend.
 
hmm... das ist natürlich wahr...
muss ich die ausbildung dann ein halbes jahr verlängern?
 
Ich bin bei ca 19 Fehltage (7,7Stunden) in der Praxis und es kommen ca 8-0 Urlaubstage in der Praxis dazu ... habe ic hdas jetzt richtig verstandne, nach dem Gesetz sind Urlaubstage fehltage?! Das ja ein Witz
 
Dann lies doch einfach noch mal genau:
Krankenpflegegesetz schrieb:
§ 7 Anrechnung von Fehlzeiten

1Auf die Dauer einer Ausbildung nach § 4 Abs. 1 werden angerechnet
1.Urlaub, einschließlich Bildungsurlaub, oder Ferien,

2.Unterbrechungen durch Krankheit oder aus anderen, von der Schülerin oder dem Schüler nicht zu vertretenden Gründen bis zu 10 Prozent der Stunden des Unterrichts sowie bis zu 10 Prozent der Stunden der praktischen Ausbildung nach Maßgabe der nach § 8 erlassenen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege und

3.Unterbrechungen wegen Schwangerschaft bei Schülerinnen; die Unterbrechung der Ausbildung darf einschließlich der Fehlzeiten nach Nummer 2 eine Gesamtdauer von 14 Wochen nicht überschreiten.
Zu Punkt 2 zählen deine "Fehltage", es gibt allerdings nur noch Fehlstunden, bei dir also offensichtlich 19x7,7= 146,3 Std., die du ggf. noch nach theoretischen und praktischen Fehlstunden aufteilen musst
 
Ich weiß, dass es nur Fehlstunden gibt. Trotzdem rechne ich mit Tagen, das ist doch auch völlig egal. Es geht mir doch um den Urlaub. Vllt solltest du die Posts mal gescheit lesen.

Ich habe das jetzt mehr mals gelesen. Kurze Antwort auf die Frage : Erholungsurlaub ist keine Fehlzeit... ?
 
Deswegen solltest du ja noch mal lesen:

Erholungsurlaub ist erlaubte,
auf die Dauer der Ausbildung anzurechnende Fehlzeit!

Darüber hinaus ist Krankheit nur begrenzt
auf die Dauer der Ausbildung anzurechnende Fehlzeit!

und solche Bemerkungen wie "Vllt solltest du die Posts mal gescheit lesen" kannst du dir bitte schenken.
 
Das ist ja total behindert. Ich hatte 2008 6 Urlaubstage innerhalb der Praxis und 2009 zumindest einer bzw wir müssen unseren Resturlaub in der Praxis nehmen, das ist von der Schule vorgegeben -.-
.
 
Dann wende dich zur konkreten Klärung an deine Schule, die kann dir dazu detailliert Auskunft erteilen, denn sie ist für die korrekte Buchführung zuständig und verantwortlich.
 
habe ich eben gemacht, der meinte, den Resturlaub, den wir selbst planen können, wird nicht angerechnet

Verdi sagt das Gegenteil

Der Personalrat ist wiederum anderer Meinung
 
Dan solltest du im Zweifelsfall bzw einer hier begründeten Nichtzulassung einen Anwalt zu Rate ziehen.
Mal sehen, was die anderen hier mitlesenden Lehrer aus den Schulen dazu sagen...
 

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