Sammelthread: Wieviel Krankheitstage/Fehltage/Fehlzeit in der Ausbildung erlaubt?

Da hätte ich doch auch glatt mal ne Frage zu dieser Thematik.

Und zwar geht es um Folgendes...meine Krankenpflegeschule schreibt auch vor, dass maximal 210 Fehlstunden in der Theorie und 250 Praxis-Fehlstunden im Toleranzbereich liegen.

Nun sagt mein Einsatzplan aus, dass ich insgesamt 3436,30 Stunden arbeite, meiner Rechnung zufolge dürfte ich dann ja eigentlich bei 10% 343,63 Stunden fehlen. Hab mal bei der Schule nachgehakt, Antwort war, nee, nur die kolopierten 250 Fehlstunden. Muss man nicht verstehen, nehme ich an.

Ist zwar von keiner Relevanz, steh eh bei 0 Std & 0 Std im 3. Lj, aber interessieren würde mich es schon mal!
 
Hey also ich hatte ja damals auch die Frage und habe nun mit meinem Schulleiter geredet.
Da´ist es so, das wir 2800 Praxis und 2300 Theorie haben .
Er meinet dann das man Praxis 280 und Theorie 230 fehlen darf. Die Stunden sind bei uns eh komisch . Praxis wird mit Faktor 7 gerechnet und Theorie mit 8 :D
 
Nun sagt mein Einsatzplan aus, dass ich insgesamt 3436,30 Stunden arbeite, meiner Rechnung zufolge dürfte ich dann ja eigentlich bei 10% 343,63 Stunden fehlen. Hab mal bei der Schule nachgehakt, Antwort war, nee, nur die kolopierten 250 Fehlstunden. Muss man nicht verstehen, nehme ich an.

§ 7 Krankenpflegegesetz spricht von jeweils 10% der Stunden "nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung". Und die schreibt in § 1 2100 Theorie- bzw. 2500 Praxis-Stunden vor.
 
§ 7 Krankenpflegegesetz spricht von jeweils 10% der Stunden "nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung". Und die schreibt in § 1 2100 Theorie- bzw. 2500 Praxis-Stunden vor.

Ich kenne den Gesetzestext. Hab ich ja auch vorher bereits geschrieben, dass die Schule 250 anvisiert.

Dennoch müsste es variabel sein, denn ich hab keine 10% Fehlstunden, wenn ich bei 3436,3 Stunden 250 Stunden fehle, sondern 7,28 %.
 
Der Gesetzestext hebelt in meinen Augen die Variabilität aus, in dem er nicht "10% vom Stundenanteil an der jeweiligen Ausbildungsstätte" fordert, sondern ausdrücklich die Maßgabe der KrPflAPrV als Maßstab nimmt.

Es sind also 10% der gesetzlich geforderten Mindeststunden. Wahrscheinlich aus Gründen der Gleichbehandlung.
 

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