Sammelthread: Wieviel Krankheitstage/Fehltage/Fehlzeit in der Ausbildung erlaubt?

hi

nach dem neuen ausbildungsgesetz von 2003

10 % der praxis (2500 std.) ---> 250 fehlstunden praxis
10 % der theorie (2100 std.) ---> 210 fehlstunden theorie

so stehts im neuen ausbildungsgesetz - punkt.


grüsse
 
Wir in Bayern dürfen 60 Fehltage haben, bei Härtefällen um die 66.

Lg

Luci
 
wieso ist das zu hart?! wenn man echt die ganzen Tage fehlt, die zugelassen sind, kann ich mir nicht vorstellen, dass es einfach ist, den ganzen Stoff nachzuholen! grade bei uns Montags haben wir 9 stunden, davon 6 bei Ärzten - wenn man da z. Bsp. fehlt, kann man sich zwar alles abpinseln von jemand anderem, aber es ist auf jeden Fall nicht das gleiche.
gut, wenn die ganzen Tage sehr zerstückelt genommen werden, also immer mal 1-3, ist das vielleicht nicht so extrem, aber das heißt ja wiederum, dass man andauernd fehlt... und das kann ja dann nicht soooooooowas schlimmes sein - und manchmal muss man sich auch bissel zusammenreißen... *meine Meinung*
bei uns is zur Zeit in der Klasse auch ne Seuche ausgebrochen, jeder hustet, bellt und schnieft anders, klingt wie im Sanatorium und offene Tbc ;) hat zwar stellenweise mit Unterricht nicht mehr allzuviel zu tun, weil hinten fast nix mehr ankommt, aber es hat eben jeder bissel ******, lange zu fehlen.......
 
ja, ich glaub auch, das waren ca. 12 wochen = 10% der ausbildung. gibts da eigentlich ausnahmen? z.b. wenn plötzlich eine ernstere op mit anschließendes ahb anstehen würde? ist zwar sicher keine erholung, aber die zeit müsste man ja nicht gammeln, sondern könnte sie evtl. je nach zustand auch zum lernen nutzen, oder? :gruebel:
 
hätte auch mal eine frage zu den krankheitstagen: ich habe mir das bein gebrochen, hatte das glück dass es im einführungsblock passiert ist. leider zieht sich die ganze sache schon eine weile hin, und letzte woche hat der praxisblock angefangen. bin jetzt für einen monat krankgeschrieben (entspricht ~120Std.). im klartext bedeutet das allerdings, dass ich schon mehr als die hälfte der fehlstunden in der praxis verbraucht habe.
deswegen meine frage: ist sowas ein grund für eine ausnahmegenehmigung zur examenszulassung ?
 
:gruebel: Hallo funcz, was hindert dich eigentlich daran mit einem gebrochenen Bein am Unterricht teilzunehmen?? Du hättest dann weniger Ausfallstunden im Unterricht! Du bist da körperlich ja nicht belastet und kannst das Bein hochlegen, oder hast sogar schon einen Gehgips.
 
leider zieht sich die ganze sache schon eine weile hin, und letzte woche hat der praxisblock angefangen.
zum unterricht bin ich natürlich gegangen .
 
Das du zum Unterricht gegangen bist ging daraus nicht hervor, entschuldigung.
 
da fällt mir ne nette Anekdote ein...

1 Unterricht bei unserem Schulleiter.. er kommt rein, setzt sich auf Pult und fragt uns :,, Was glaubt ihr, wie oft ich in den letzten 4 Jahren krank war?"
Alle gelangweilt und schon wissend was kommt. keiner sagt was.
Leiter :,, KEINEN einzigen Tag!. Merkt euch das!!! "

Jupp, wir haben uns gemerkt, und der Schnupfen erwischte uns doch..


Vielleicht wird man im Alter ja resistenter ?? :kloppen:

lg micke
 
Hallo,

also ich hab meine Ausbildung am 01.10.2003 angefangen und wir haben insgesamt 60 Krankentage, wobei es egal ist ob wir nun 59 Tage in der Praxis fehlen und 1 Tag in der Theorie.

Die, die nach uns angefangen haben mit der Ausbildung, die haben mir erzählt, das es zwar immer noch 60 Tage sind, aber das es nu gesplittet ist, d.h. 30 Tage darf man in der Theorie fehlen und 30 Tage in der Praxis.

Wer bei uns ohne Krankenschein zu Hause bleibt, kann gleich seine Sachen nehmen und gehen.

Und was hab ich da mit einem 7,7 Stunden Tag gelesen? Das jetzt ohne Pause oder? Weil ich hab einen 8 Stunden Tag plus rausarbeiten meiner halben Stunde Pause.:gruebel:
 
Hallo,
nochmal zum Mitdenken:
Altes Gesetz (letzte reguläre Prüfung in diesem Jahr und Ausbildungsbeginn vor dem 01.01.2004): Vorgabe der Fehlzeiten in 12 Wochen; dabei war nicht definiert, wieviel Tage die Woche hat.
Neues Gesetz (Ausbildungsbeginn nach dem/am 01.01.2004: Fehlzeitenangaben in Stunden. Angaben in Tagen durch die verantwortlichen Personen/ewig Gestrigen geschehen nur, weil Sie nicht in der Lage sind Rechenaufgaben im Kopf zu lösen.:kloppen:
Ein sehr verärgerter
L.
(weil die Schüler durch Halb(oder eigene)wahrheiten immer wieder unnötig unter Druck gesetzt werden).
 
Huhu!
Also bei uns ist es so das wir insgesamt 10% fehlen dürfen jeweils bei Praxis oder aber auch in der Schule bei mir sehe das also so aus.
2100 Stunden Theorie davon 10% = 210 Stunden.
2500 Stunden Praxis davon auch 10% = 250 Stunden.
 
Hallo zusammen!

Hier nun zum wiederholten Male das, was wirklich im Gesetz steht:

Im neuen Krankenpflegegesetz § 7 wird nicht mehr von Tagen gesprochen, sondern von Stunden.
Anrechnung von Fehlzeiten
Auf die Dauer einer Ausbildung nach § 4 Abs. 1 werden angerechnet

1. Urlaub, einschließlich Bildungsurlaub, oder Ferien,

2. Unterbrechungen durch Krankheit oder aus anderen, von der Schülerin oder dem Schüler nicht zu vertretenden Gründen bis zu 10 Prozent der Stunden des Unterrichts sowie bis zu 10 Prozent der Stunden der praktischen Ausbildung nach Maßgabe der nach § 8 erlassenen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege und

3. Unterbrechungen wegen Schwangerschaft bei Schülerinnen;die Unterbrechung der Ausbildung darf einschließlich der Fehlzeiten nach Nummer 2 eine Gesamtdauer von 14 Wochen nicht überschreiten.
In der Theorie darfst du danach bis zu 210 Stunden fehlen, in der Praxis bis zu 250 Stunden.
Das sind zusammen 460 Stunden, umgerechnet bei 5-Tage-Woche und 7,7 Stunden arbeitstäglich macht das 60 Arbeitstage (=12 Stück 5-Tage-Woche)
Die rechtlich korrekte Rechnung muss in Stunden erfolgen, Umrechnungen in Tage, und Wochen können nur Hilfskonstruktionen sein.
 
Hallo,
ich bin in einem größeren Krankenhaus tätig. Allerdings in der Buchhaltung.
Ich wende mich hier an das Forum im Namen meiner Kusine.

Diese hat folgenden Fall :

Sie lernt Krankenpflegerin als "Umschulung/Ausbildung" über 2 Jahre.
Der Vertrag läuft regulär aus zum 31.10.2006 mit den Prüfungen.

Dieses Jahr war sie (mit ärztlicher Bescheinigung) 8 Wochen krank.
Vorgestern wird Sie nun in das Büro der Personaltante gerufen und Ihr
mitgeteilt, dass der Vertrag nicht mehr verlängert wird und sie nicht
an der Prüfung teilnehmen kann, da sie 8 Wochen krank war.

Frage : kann man das so einfach machen?
Theoretisch müsste Sie das letzte Jahr nachholen können, oder?

Dazu muss man sagen, das sich die beiden Damen nicht gerade "grün" sind,
aus welchen Gründen auch immer. Die Arbeiten hat sie jedoch mit 2 - 3 geschrieben und im praktischen sind die Beurteilungen der Abteilungen
auch nicht schlecht.

Danke für die Antworten.
 
Hallo dieduese,

kompliziertes Ding, was du da schilderst....
Zunächst mal gelten arbeitsrechtlich die Inhalte des Umschulungsvertrages unter Noch-Anwendung des alten Krankenpflegegesetzes.
Da die Umschulung offensichtlich auf 2 Jahre konzipiert ist, sind auch die höchstzulässigen Fehlzeiten angepasst, nämlich 8 Wochen. Wenn sie diese überschreitet, wird sie nicht zur Prüfung zugelassen, was ihr eigentlich schon seit einiger Zeit bekannt sein müsste, denn den von dir genannten "31.10.2006" haben wir gleich und die Prüfung muss ja noch vorher stattfinden.

Hat sie denn mal dazu mit Ihrer Schulleitung gesprochen, wie weit dort im Rahmen von Härtefallregelung eine Prüfung ggf. doch möglich ist?

Die Verlängerung des Umschulungsvertrages ist Sache des "Umschulungsgebers" (wahrscheinlich ja Arbeitsagentur), wo dann auch umgehend Kontakt gesucht werden sollte. Hat sie dort Antrag gestellt, evtl auch mit dem Krankenhaus verhandelt?
 
Hallo Flexi,

das Gespräch mit der Schulleitung ist zwecklos.
So wie mir Kusinchen gesagt hat, hätte sie ja zur Schule kommen können.
Man muss ja nicht unbedingt Kinder kriegen, Sie hätte ja auch keine....
(leider ohne Zeugen gesagt bekommen), es handelte sich hier um eine
Entzündung der Eierstöcke.
Irgendwie hängen hier Schulleitung und Krankenhaus zusammen, im Sinne von
etwas näherer Bekanntschaft (Schule - Sie, Krankenhaus - Er).
Es pickt hier wohl die eine Krähe der anderen kein Auge aus.

Die einzige Möglichkeit wäre eine andere Schule mit "angeschlossenem" Krankenhaus
zu finden.

Besteht nicht eine Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung bis zur
nächsten Prüfung?
Bei mir war es jedenfalls so, dass man zweimal die Prüfung machen konnte,
wer dann immer noch durchfiel hat Pech gehabt und musste die 3.
Prüfung allein, ohne Betrieb im Rücken machen.

Ist dies bei Umschulungen anders?

MFG Jörg
 
Hallo dieduese,

dann muss sie sich wohl mal mit dem "Umschulungsgeber" zusammensetzen und die §§ des Vertrages studieren, was passiert, wenn sie die Prüfung nicht besteht oder nicht zugelassen wird.

Außerdem muss sie seit längerer Zeit wissen, das sie nicht zur Prüfung zugelassen ist. Oder ist sie durchgefallen und versucht das aus Scham vor dir zu verheimlichen......

Kurzum, mir sind da zu viele Ungereimtheiten drin....
 
Hallo Flexi,

ich gebe zu da sind ein paar Unklarheiten.
Soweit ich weis, sind die Prüfungen Ende Oktober, also
quasi mit Ende des Vertrages (31.10.).

Um richtig alles darzustellen frage ich mal ganz detailliert nach.
Kann aber etwas dauern ,,,

MFG Jörg
 
Hi Lovely_Angel!

Also ich hab meine Ausbildung im September 2004 begonnen.
Da wurde uns gesagt 210 Fehlstunden in der Theorie und 250 Fehlstunden in der Praxis (also gesamt 460 Stunden) sind maximal zulässig.
Vor 3 Wochen bekamen wir dann die Information, dass die Fehlzeiten nur genau "aufgeschlüsselt" werden, wenn insgesamt 460 Fehlstunden überschritten wurden... aber frag lieber nochmal, wie das an deiner Schule bzw. Klinik gehandhabt wird!

Gruß anscha
 

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