Sammelthread: Wieviel Krankheitstage/Fehltage/Fehlzeit in der Ausbildung erlaubt?

WOW! da habt ihr es in deutschland ja echt gut. bei uns sind es 15 tage in 3 jahren in london.
 
Das kann es doch eigentlich echt nicht geben. Sicher ist diese Begrenzung dafür gemacht, das die Schüler nicht blau machen... Aber was können die Leute dafür, die wirklich Krank sind und mit Fieber im Bett liegen, und sich sogar auf Arbeit angesteckt haben??? Ich denke da z.B. an Noro-Virus. Ich halte von dieser strengen Begrenzung nichts und ich habe wirklich Angst am Ende der 3 Jahren gesagt zu bekommen das ich nich zum Examen zugelassen bin, weil ich zu viel Krank war... Denn das würde ich nicht verstehen und es würde eine Welt für mich zusammenbrechen... Obwohl ich schon oft Krank war habe ich dennoch nur 2en... in der Theorie und in der Praxis... Also muss ich es ja doch irgendwie schaffen meine Lernziele zu erreichen oder nicht???
 
Hallo hasebmp,

da wirst du dich wohl mit abfinden müssen, bei Überschreitung der Fehlzeiten ggf. auch die Ausbildung z verlängern.
Diese Regelung ist klar in den Ausbildungsgesetzen benannt, und nicht nur in der Krankenpflege.
Auch in Handwerksberufen gilt beispielsweise ein 20%-Fehlzeitmaximum, damit du noch zur Abschlussprüfung zugelassen werden kannst.

Es bricht also keine Welt zusammen, nein, im Gegenteil, du wirst einfach nur deine Ausbildung um entsprechendes verlängern! Bis du die vorgeschriebene Ausbildungszeit (Voraussetzung für die Zulassung) absolviert hast!
 
Hi,

wisst ihr wie das bei Krankheit im Urlaubszeitraum gerechnet wird?
War gesamte 3 Wochen des Urlaubs krank geschrieben, Schule wusste auch Bescheid (im Vorfeld, das war Planbar, daher hab ichs in den Urlaub gelegt) .. jedoch musste ich die Stunden dazu nehmen.
Habe nun nur 5 Urlaubstage übernommen & den Rest verfallen lassen.

Wie wird das dann mit den Stunden gerechnet?
Meine Klassenlehrerin kann mir da nicht wirklich auskunft geben "Krank ist Krank erstmal" sagte sie.

Hm, vielleicht weiß ja hier wer was genaues?

Gruß
AnnaH
 
Hallo annaH,

deine entgangenen Urlaubstage werden nur ersetzt, wenn du ordnungsgemäss gemeldet hast UND eine ärztliche AU-Bescheinigung vorgelegt hast.
Ansonsten zählt es als Urlaub, egal wie Krank du gewesen bist.
 
Hi flexi,

Ich hatte die AU & ich war ordnungsgemäß krank gemeldet.
Jedoch habe ich ja nicht in Theorie oder Praxis gefehlt, daher weiß ich nicht, wie das gerechnet werden würde?

Gruß
AnnaH
 
Du wirst aber fehlen, wenn dir der Urlaub nun an anderer Stelle, wo nun Theorie und Praxis geplant sind, nachgewährt wird.
 
Ah, jetzt hab ichs verstanden, Merci!
Das heißt wenn ich 8 von den 15 Tagen hab verfallen lassen, werden die mir nicht als Fehlzeit angerechnet werden können?
Und dementsprechend werden die anderen 7 Tage dann (da sie ja nur in der Praxiszeit genommen werden können) nur in der Praxis angerechnet werden können?

Gruß
AnnaH
 
hm, das könnte so hinkommen, allerdings kommt nun die Frage auf, ob es zulässig ist, ohne triftige Begründung auf Urlaub zu verzichten/ ihn verfallen zu lassen.
Es gehört nämlich auch zu den Pflichten eines Arbeitgebers, dir deinen Urlaub im Anspruchsjahr zu ermöglichen und ihn zu gewähren. In der Ausbildung gibt es keinen Grund, schon garnicht die potentielle Überschreitung der zulässigen Fehlzeit, ihn nicht ggf an anderer Stelle zu gewähren.

Klär das bitte im Detail in deiner Schule, die dir das ggf. genau vorrechnen können müssen, alternativ frag den Personalrat/JAV.
 
Hi,

ja das mach ich sowieso. Hatte jedoch einen Antrag schreiben müssen, um die Tage zu übernehmen & auf die restlichen verzichtet, der Schulleiter hat es so genehmigt, von dem her dürfte es durch sein & somit nicht mehr mein Problem.
Jedoch werde ich im Laufe des Jahres nochmal mit meiner Klassenlehrerin & evtl. dem Schulleiter reden.

Aber vielen Dank für deine Infos, bzw. Ratschläge!

Gruß
AnnaH
 
Hallo Lovley_Angel

Man darf genau 60 Tage haben, ansonsten wirst du nicht zur Prüfung zugelassen.
 
Wenn erstmal die Fehlzeiten überschritten sind musst du bei der Behörde einen Antrag für die Zulassung der Prüfung stellen. Damit ist aber auch nicht gesagt das du zugelassen bist. Zwei Schülerinnen aus meinem Kurs haben die Ausbildung kurz vor dem Examen abgebrochen, weil die Behörde aufgrund von Fehlzeiten keine Zulassung gegeben hat. Die beiden hätten ein ganzes Jahr nachholen müssen. Zum Glück war ich nicht in der Situation einen Antrag stellen zu müssen, hatte meine Fehlzeiten immer gut im Überblick :)
 
Hey ich hab noch mal ne Frage: Hat jemand Ahnung davon wie man einen Härtefallantrag stellt um doch noch zur Prüfung zugelassen zu werden. Also wann lohnt sich ein Härtefallantrag (mein Lehrer hat mir mal erzählt das es bei Infektionskrankheiten nix bringt, auch wenn man damit 2 wochen durchweg krank war, stimmt das???). Und was muss in den Antrag dann rein? Lohnen sich Bescheinigungen von der Hausärztin die ich mit hineinlegen kann? Würde eine Bescheinigung über ein geschwächtes Immunsystem etwas bringen???

Und dann habe ich noch eine Frage: wenn ich meine Tage dann nachgearbeitet habe, wenn ich nicht zugelassen werde, kann ich dann gleich im Anschluss meine Prüfung nachholen, oder muss ich dann warten bis die Durchgefallenen ihre Prüfung machen, also ein halbes jahr????? weil bei uns in der klasse ca. 5 leute verschieden viel nacharbeiten werden müssen, die können ja eigentlich nich 5 versch. Prüfungen machen oder???

Ich bitte euch dringend um HILFE :)
 
Wieviele Fehltage darf man haben ?

Hallo Zusammen !

Ich wollte nur nachfragen, ob jemand weiß wieviele Krankheitstage man nach dem neuen Gesetz haben darf ?

War das nicht jeweils 10 % der Stunden ?

Wieviel Theorie- und Praxisstunden hat man denn normalerweise noch mal ?

Liebe Grüße Sonnenblume
 
Hallo,
ich Verweise auf Beitrag 2, vom 4.10.2004...dort ist die gültige Rechtsquelle zitiert.
 
Wieviele Fehlzeiten erlaubt?

hallo, habe mich schon versucht schlau zu lesen aber keine genau antwort gefunden.
unzwar befinde ich mich noch im 2ten ausbildungsjahr, ab 1.4 im 3ten.
heute kam meine lehrerin an und meinte das ich über die maximale %zahl von krankheitsstunden bin.
kann mir jemand sagen wieviele tage man krank sein darf in der ausbildung in nrw?
und wie wird das gerechnet weil bei den 10% geht es ja um stunden. zählt ein krankheitstag 7.7 oder 8 stunden??

herzlichen dank
 
Hab dich mal angehängt.

Liest du ganz einfach mal diesen Thread von Anfang an?
 
Am besten du fragst direkt deine Lehrerin
 
also habe im mom so wie es aussieht 37krankheitstage, das mal 7,7 sind dann 284,9 also schon 34,9std mehr als ich haben dürfte.
stimmt das so?
zählt ein kranktag 7,7 std???
also würde das jetzt schon bedeuten das ich gar net mehr krank sein darf und jetzt ja eh schon nicht zum examen zugelassen werde?
dieses bezieht sich alles auf die praxis.
bin ein bischen am verzweifeln grad im moment
lieben dank
 

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