hm, das könnte so hinkommen, allerdings kommt nun die Frage auf, ob es zulässig ist, ohne triftige Begründung auf Urlaub zu verzichten/ ihn verfallen zu lassen.
Es gehört nämlich auch zu den Pflichten eines Arbeitgebers, dir deinen Urlaub im Anspruchsjahr zu ermöglichen und ihn zu gewähren. In der Ausbildung gibt es keinen Grund, schon garnicht die potentielle Überschreitung der zulässigen Fehlzeit, ihn nicht ggf an anderer Stelle zu gewähren.
Klär das bitte im Detail in deiner Schule, die dir das ggf. genau vorrechnen können müssen, alternativ frag den Personalrat/JAV.