Hallo!
Ich habe ab 15. eine Stelle im ambulanten Dienst bei der AWO angenommen. Im Vertrag steht, dass ich in Stufe 1 (EG 5) eingestuft bin, also "ohne Berufserfahrung".
Das letzte Jahr habe ich beim ärztlichen Bereitschaftsdienst gearbeitet, meine letzte Tätigkeit in der ambulanten Pflege (400 Euro-Job am Wochenende) endete im November 2008. Aber "Berufserfahrung" (insgesamt ca. 3 Jahre) habe ich doch trotzdem, oder? Müßte ich da nicht in Stufe 2 eingestellt werden? Oder muß die Berufserfahrung wie bei der Höherstufung ununterbrochen sein?