Pflegenotstand in der Presse

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Meine Uniklinik liegt in NRW - in einem der Bundesländer, das zu den "ärmsten" zählt. Und trotzdem kann sich die Klinik hunderte Zeitarbeiter leisten. Wie funktioniert das? Keine Ahnung, aber es ist definitiv so. Hier schießen die Zeitarbeitsfirmen, die sich auf Pflege spezialisiert haben, wie Pilze aus dem Boden. Auf den Parkstreifen stehen die Dienstwagen der Kollegen. Jeden Tag tauchen neue auf mit neuen Firmennamen.
Die Zeitarbeitsfirmen geben inzwischen Kopfgeld für Neueinstellungen: 4000-5000€ Willkommensbonus. Da weißt du, was die verdienen. Und das bezahlen die Kliniken, die die Zeitarbeiter buchen. Also ist Geld da, oder sehe ich das falsch?
Den Firmen geht es so gut, dass sie andere Branchen abstoßen und nur noch Pflege anbieten, manche sogar noch spezialisierter: z.B. nur OP-Personal oder nur Funktionsbereiche. Ich finde das alarmierend. Immer mehr Pflegekräfte gehen dorthin. Klar, ist ne Überlegung wert wenn du am Monatsende bis zu 500€ mehr in der Tasche hast.
 
. Warum um alles in der Welt bringt ihr also eurer neuen Kollegin nichts bei?

Wir haben Order von oben, was sie darf und was nicht. Und alles was ich aufgezählt habe, darf sie nicht. Und sie ist darüber ebenfalls eindringlich in Kenntnis gesetzt worden.
 
Mir sind die Gehälter, Boni, Dienstwagen etc. von Zeitarbeitsfirmen durchaus bekannt. Ändert nichts an der Tatsache, dass diese Uniklinik sich für diesen Weg entscheidet.
 
Mir sind die Gehälter, Boni, Dienstwagen etc. von Zeitarbeitsfirmen durchaus bekannt. Ändert nichts an der Tatsache, dass diese Uniklinik sich für diesen Weg entscheidet.

Sorry, ich wollte nicht anzweifeln was du schreibst. Ich wollte nur mein Unverständnis darüber ausdrücken.
 
Wir haben Order von oben, was sie darf und was nicht. Und alles was ich aufgezählt habe, darf sie nicht. Und sie ist darüber ebenfalls eindringlich in Kenntnis gesetzt worden.
Wenn man "von oben" denkt, dass man sich eine derartige Verschwendung von Ressourcen leisten kann...
 
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Wenn man "von oben" denkt, dass man sich eine derartige Verschwendung von Ressourcen leisten kann...

Sehe ich ebenso. Ich finde es auch nicht okay, dass man Praktikanten und Schülern nichts mehr beibringen darf und sie diese Tätigkeiten anschließend durchführen dürfen. Immer heißt es: nein, erst wenn die Theorie in der Schule gelehrt wurde und eine PA stattgefunden hat. Die Praktikanten dürfen noch nicht mal elektronisch (!) Blutdruck messen lernen!
 
Gegen Achtsamkeit im Sinne des Satipatthana Sutta eigentlich nichts aber als dadaistisches Füllwort auf Powerpoint-Folien.
Satipatthana Sutta, nie gehört... ok, aber ich schätze ich weiß, was Du meinst. Ja, inhaltsleere Schlagworte finde ich auch sinnlos! 8-)
Kenne den Begriff "Achtsamkeit" halt aus der Psychologie.
Für Deutschland hat die Quelle jedenfalls unrecht den 113% vom Durchschnittslohn in Deutschland sind 4196 Euro und das ist doch als Schnitt eher unrealistisch, für den Median könnte es aufgehen
Hm, kommt mir komisch vor... um die 4000 Euro halte ich weder für den Durchschnittslohn, noch für den Durchschnittslohn in der Pflege. :-?

Aber in meiner Grundaussage beziehe ich mich halt (auch) auf Aussagen wie diese:

"Allerdings werden Fachkräfte in der Krankenpflege in allen Bundesländern im Schnitt besser bezahlt als die Fachkräfte in anderen Berufsgruppen. Die Vergütung von Fachkräften in der Krankenpflege übertrifft in den neuen Bundesländern das vergleichsweise niedrige Entgeltniveau aller Fachkräfte um rund ein Drittel. In den alten Bundesländern verdienen sie hingegen zwischen 2,4 Prozent (Hamburg) und 15,4 Prozent (Schleswig-Holstein) mehr als alle Beschäftigten auf Fachkräfteniveau in den jeweiligen Bundesländern."

Quelle:
http://doku.iab.de/forum/2015/Forum2_2015_Bogai_Seibert_Wiethoelter.pdf S. 6
Es wird nicht getrennt betrachtet. Damit haben sich die Medien schon auf die "Pflegefachkraft" der Zukunft eingestellt.
Das ist auch so ein Ding. Diese zusammengefasste Ausbildung. Die Qualität wird nicht besser werden, worunter dann auch wieder unser Ansehen leidet. Aber das ist ein anderes Thema...
In dem Punkt bin ich grundsätzlich anderer Meinung als Du und würde eine rein generalistische Ausbildung der Pflege (so wie sie international üblich ist) begrüßen.
Und für den Nachtdienst hat man eine examinierte Altenpflegerin engagiert. Wunderbar. Auf ner Viszeral- und Transplantationschirurgie einer Uniklinik. Ihr könnt euch denken, wieviel Hilfe das bedeutet. Sie ist lieb und nett, aber sie hat keine entsprechende Ausbildung! Wir haben sehr selten Pflegefälle. Bei uns geht es um andere Dinge, von denen sie keine Ahnung hat. Sie darf nicht an die ZVKs, nicht an die Drainagen und nicht an die Medikamente (Immunsuppis).
Mit Verlaub, aber es gibt aus meiner Sicht keinen Grund, ihr diese Tätigkeiten nach entsprechender Einarbeitung zu verweigern! Sie ist eine Pflegefachkraft genau wie Du und ich.
Auch ich habe von Deinem Fachgebiet keinerlei Ahnung und könnte ebenfalls spezielle Dinge wie Immunsuppressiva nicht ohne Einweisung "händeln".
Ich finde es auch nicht okay, dass man Praktikanten und Schülern nichts mehr beibringen darf und sie diese Tätigkeiten anschließend durchführen dürfen. Immer heißt es: nein, erst wenn die Theorie in der Schule gelehrt wurde und eine PA stattgefunden hat.
Was meinst Du damit?
Daß die Schüler es erst in der Theorie abgehandelt haben sollen, habe ich verstanden.
Aber was heißt "und eine PA stattgefunden hat":?:
 
Bei uns läuft es so, dass die Schüler nach der theoretischen Unterweisung in der Schule erst noch eine praktische Anleitung durch die weitergebildeten Praxisanleiter durchlaufen müssen, bevor sie selbständig die Tätigkeit durchführen dürfen. Ist übrigens jetzt schon das zweite Haus in dem ich es so erlebe.
Das ist für die Schüler frustrierend und für uns auch. Als wenn wir nicht in der Lage wären, Schüler korrekt anzuleiten. Früher gab es keine Praxisanleiter. Das hat das examinierte Personal übernommen.
In meinem Arbeitsvertrag steht, dass das Anleiten von Auszubildenden zu meinen Aufgaben gehört, aber im Grunde dürfen wir es nicht.
Wenn ein Schüler seinen Einsatz beginnt, ist eine der ersten Fragen: Darfst du BZ bestimmen? Und nicht "Kannst du...".
 
Mit Verlaub, aber es gibt aus meiner Sicht keinen Grund, ihr diese Tätigkeiten nach entsprechender Einarbeitung zu verweigern! Sie ist eine Pflegefachkraft genau wie Du und ich.
Auch ich habe von Deinem Fachgebiet keinerlei Ahnung und könnte ebenfalls spezielle Dinge wie Immunsuppressiva nicht ohne Einweisung "händeln".

Da bin ich deiner Meinung. Aber sie darf es nicht, wie schon gesagt. Wenn du liest, wie das Anlernen unserer Azubis gehändelt wird, passt es doch in dieses seltsame Konzept. Wir sind anscheinend nicht in der Lage, Tätigkeiten fachgerecht zu vermitteln. Wahrscheinlich traut man uns nicht und möchte kein Risiko eingehen, dass der Kollege hinterher Fehler macht.

Vielleicht gab es aber auch irgendwann in der Vergangenheit Fehlleistungen und es kam zu schwerwiegenden Folgen. Ich weiß es nicht. Mit Sicherheit wäre dann die Frage aufgetaucht:
Wer hat diese Pflegekraft authorisiert? Wer hat sie angeleitet? War da überhaupt genug Kompetenz?
 
Tja und da wundert man sich, dass die GuKs immer öfters keine oder wenig Motivation aufbringen, den Schüler anzuleiten oder zumindest was zu zeigen - kann ich verstehen.

dass die Schüler nach der theoretischen Unterweisung in der Schule
Ja ok - das kenne ich seit mind. 20Jahren, der Schüler sollte schon Kenntnis und Hintergrund haben von dem was er warum tut. die Fähigkeit und Fertigkeit kann aber - hoffentlich - jede GuK dem Schüler beibringen. Zur Vertiefung gibts dann noch eine PA.

Jedenfalls gibt es kein Gesetz, das es einer GuK verbieten würde dem Schüler was beizubringen, auch ohne vorherige PA.
 
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Jedenfalls gibt es kein Gesetz, das es einer GuK verbieten würde dem Schüler was beizubringen, auch ohne vorherige PA.

Also darf der Schüler den BZ bestimmen lernen, wenn er die Theorie in der Schule hatre, die PA aber noch fehlt?
Ich habe das einmal probiert. Da gab es eine Ansage und die Praxisanleiter haben sich beschwert. Sie waren der Ansicht, dass das ihre Aufgabe sei und nicht meine. Irgendwie traue ich mich schon gar nicht mehr so richtig, den Schülern etwas zu zeigen. Mein Examen liegt so lange zurück und ich bin nicht im Bilde, wie was heutzutage gelehrt wird. Neulich war ich völlig überrascht, dass zum Aufziehen von 2 Amp. Novalgin 2 Aufziehkanülen - und Spritzen benutzt werden sollen. Man lernt anscheinend nie aus.
 
Bei uns läuft es so, dass die Schüler nach der theoretischen Unterweisung in der Schule erst noch eine praktische Anleitung durch die weitergebildeten Praxisanleiter durchlaufen müssen, bevor sie selbständig die Tätigkeit durchführen dürfen. Ist übrigens jetzt schon das zweite Haus in dem ich es so erlebe.
Das halte ich für keine günstige Lösung, ich schließe mich da Renje an - mir wäre eine solche Vorschrift ebenfalls unbekannt.
Mit einer solchen Lösung stellt ihr euch (als Klinik) übrigens selber ein Bein - was ist, wenn der PA eurer Station mal im Urlaub ist? Dann können in dieser Zeit keinem Schüler neue Dinge beigebracht werden. Dies ist ein Unding, zumal die Schülereinsätze heutzutage eher noch kürzer geworden sind als früher und die Schüler noch mehr dahinter her sein müssen, überhaupt etwas zu lernen.
Das ist für die Schüler frustrierend und für uns auch. Als wenn wir nicht in der Lage wären, Schüler korrekt anzuleiten. Früher gab es keine Praxisanleiter. Das hat das examinierte Personal übernommen.
Nun ja. Grundsätzlich halte ich es für günstig, daß es jetzt Weiterbildungen für die Leute gibt, die die Schüleranleitung ausüben.
Aber grundsätzlich muß man auch als Pflegefachkraft ohne die Weiterbildung PA Schüler anleiten können.
 
Nur noch zur Erklärung:
Die Praxisanleiter werden von der Schule geschickt. Es handelt sich hierbei nicht um Kollegen des Teams. Dementsprechend lange warten die Schüler auf ihre PA-Termine.
Stationseigene Praxisanleiter gibt es nicht.
 
Die Praxisanleiter werden von der Schule geschickt. Es handelt sich hierbei nicht um Kollegen des Teams.
Ja, das kenne ich von früher her (z. T. aus meiner eigenen Ausbildung in den 90ern) auch noch so.
Aber eigentlich ist das heutzutage nicht nur nicht mehr üblich, sondern auch nicht korrekt, denn Praxisanleitung erfolgt durch die Praxiseinrichtung selbst (in dem Fall also die Station oder auch die Klinik); Praxisbegleitung hingegen durch von der Schule entsandte Lehrkräfte:

"Praxisbegleitung kann verstanden werden als Unterstützung für die praktische Ausbildung. Arens (2015) formuliert dazu: „Diese Unterstützung erfolgt dabei durch begleitende Besuche in den Einrichtungen zur Betreuung und Beurteilung der Lernenden sowie durch Beratung der Praxisanleitenden durch die Lehrenden der Schulen (Arens 2015, S. 41).“
Die Praxisbegleitung soll durch hauptamtliche Lehrpersonen in den Schulen durchgeführt werden. Dabei müssen die Lehrkräfte eine berufsbezogene und pädagogische Qualifikation vorweisen.
(...)
Die Träger der praktischen Ausbildung müssen die Praxisanleitung sicherstellen und dafür Sorge tragen, dass das Ausbildungsziel erreicht werden kann. Die Träger sind außerdem dazu verpflichtet Praxisanleiter*innen zu benennen. Dabei haben die Praxisanleiter*innen neben der Betreuung und dem Anlernen der Auszubildenden auch die Aufgabe Kontakt mit der Schule zu halten."


Quelle:
(Hervorhebungen durch mich)
 
Jedenfalls gibt es kein Gesetz, das es einer GuK verbieten würde dem Schüler was beizubringen, auch ohne vorherige PA.


In meinem Bundesland gibt es sogar ein gegenteiliges "Gesetz": Eine Berufsordnung


(3) Im Rahmen der Eigenverantwortung werden durch Pflegefachkräfte insbesondere nachfolgende Aufgaben ausgeführt:
..........

e) Anleitung von Schülerinnen und Schülern sowie Mitverantwortung für die Ausbildung dieser,
f) Anleitung von neuen Kolleginnen und Kollegen sowie von Hilfskräften.

Quelle:
Berufsordnung für Pflegefachkräfte im Saarland

Gott sei Dank kann uns dadurch kein Arbeitgeber das Anleiten verbieten :freakjoint:

LG Einer
 
@einer,
ich kenne dein Bundesland nicht - aber ich kenne die selbstverständliche Anleitung von Schülern und neuen Mitarbeitern und mache dies auch
 
@Resigniert
Sorry, habe mich wohl missverständlich ausgedrückt.
Das du Schüler und neue MA einarbeitest ist mir durchaus bewusst .
Ich wollte mit meinem Beitrag deine Aussage eigentlich nur bestätigen und unterstützen.

Ich finde es eigentlich bedenklich, das AG von ihren fachlich qualifizierten MA verlangen Schüler und neue Kollegen NICHT anzuleiten.
Daher meine Erleichterung, das dies durch die Berufsordnung bei uns nicht zulässig ist. Zumindest kann ich mich offiziell an eine Behörde wenden und dies melden, da mir dann verboten würde, mich an die Berufsordnung zu halten.

LG Einer

P.S. Das Bundesland findet sich mi Titel der Berufsordnung:wink1:
 
Also irgendwie darf ich ihn schon anleiten in Form von Erklärungen oder auch mal selber machen lassen (jedoch nicht am Patienten). Nur hat es halt nicht die Konsequenz, dass er es danach machen darf. Dafür müssen erst die Herren und Damen Pädagogen von der Schule kommen.
Ganz ehrlich: ein Praktikant oder ein Schüler im ersten Einsatz:
Warum soll der nicht lernen wie man Blutdruck misst? Warum muss er erst in der Schule den Blutkreislauf durchnehmen? Misst er mit dem Wissen anders?
Wenn ich einem Schüler zeige, wie er das Gerät handhaben muss, worauf er achten muss , ihn ein paar mal kontrolliere und nachmesse - warum um alles in der Welt soll er das nicht machen dürfen? Er muss den RR ja nicht begründen können, fachgerecht drauf reagieren und Maßnahmen in die Wege leiten! Er muss den Wert nur ermitteln und an mich weitergeben. Ein wunderschöner Aufhänger, ihm dazu noch das ein oder andere zu erklären, ihm Fragen zu beantworten und zuzusehen, dass er stolz ist, dass er schon Blutdruck messen kann.
 
Und zu der examinierten Kraft, die so viele Sachen nicht darf:

Wir haben eine Liste gekriegt. Ausgeschlossene Tätigkeiten:
1. 2. 3.
Sorry, aber da gibt es nichts zu diskutieren. Die Krankenhausleitung will es so. Unsere BL hat sich auch für eine vernünftige Einarbeitung eingesetzt, damit wir auch von dieser Kraft profitieren können. Die Antwort war: wenn ihr damit nicht zurecht kommt, dann wird sie nicht mehr gebucht und ihr macht wieder allein Nachtdienst.
Die wollen kein Risiko eingehen. Gerade mit diesen Dingen wie ZVks usw.
Wenn die Schüler nicht ohne entsprechendes Wissen, Unterweisung, Prüfung dran dürfen - warum sollte sie es dann dürfen? Wer hält den Kopf hin wenn etwas passiert?
Irgendwie kann ich auch diese Haltung ein bisschen verstehen, obwohl ich sie selbst gerne mehr einsetzen würde.
Neulich wollte ich ihr ein bisschen Theorie über die verschiedenen Drainagen vermitteln. Nach ein paar Minuten hat sie mir deutlich ihr Desinteresse gezeigt. Ich habe sie gefragt, ob sie das Thema nicht interessiere. Sie sagte: nein. Ich habe mit den Drainagen eh nichts zu tun.
 
@Resigniert
Sorry, habe mich wohl missverständlich ausgedrückt.
Das du Schüler und neue MA einarbeitest ist mir durchaus bewusst .
Ich wollte mit meinem Beitrag deine Aussage eigentlich nur bestätigen und unterstützen.
:wink1:

Ich war nicht pickiert oder ähnliches, ich wollte deine Aussage bejahen und dir berichten, dass ich dies für eine Selbstverständlichkeit halte und auch unabhängig eines evtl. anderen Bundeslandes :wavey: :flowerpower:
 

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