Pflegenotstand in der Presse

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In Düsseldorf wird jetzt für Pfleger aus Polen gezielt geworben eigene Leute wären eigentlich genug da. Aber wenn die Schüler schon in der Ausbildung sehen was für Maßen an Verantwortung und diese wird ständig wachsen macht es keinen Spaß.

Oder frisch examinierte Krankenschwester soll auf einmal 50 Betten Station leiten und Entscheidungen treffen wo man einfach Erfahrung braucht mit den Jahren und dann entnervt aufgibt ich verstehe es
 
Entspannt lauschen, was in der Pflegelandschaft vor sich geht. Der neue Podcast rund um das Thema Pflege bietet Dir die Möglichkeit deine eigene Meinung zu bilden. Wir diskutieren wichtige Themen, analysieren sie und sprechen darüber.
Verstehe ich das richtig, bist du da dabei bzw. ist das ein Projekt von/mit dir?
 
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Hier eine sehr interessante Diskussion (eigentlich über Wirtschaft und Migration)
da das Forum irgendwie keine Timestamps zulässt
bei 18:15 stellt Marcel Fratzscher (den ich sehr schätze) einer der deutschen Top-Ökonomen und in seinen Thesen eher links, folgende Behauptung auf:

Wenn die gering qualifizierten Migranten in der Pflege arbeiten können sich die qualifizierten Deutschen produktiveren Arbeiten widmen. (sinngemäß)

Bei Minute 36:10 entgegnet Thilo Sarrazin(den ich nicht so ganz schätze aber für sein Opponententum Respekt zolle) dann darauf


Ich enthalte mich einer Wertung
 
bei 18:15 stellt Marcel Fratzscher (den ich sehr schätze) einer der deutschen Top-Ökonomen und in seinen Thesen eher links, folgende Behauptung auf:

Wenn die gering qualifizierten Migranten in der Pflege arbeiten können sich die qualifizierten Deutschen produktiveren Arbeiten widmen. (sinngemäß)

Also ich hab seine Aussage anders verstanden; sinngemäß:
Wenn es nicht Migranten gäbe, die in der Altenpflege arbeiten würden, dann könnten die Angehörigen gar nicht ihrer Arbeit nachgehen. Und da hat er ja wohl recht, viele (insbesondere Frauen) entscheiden sich ja, lieber den pflegebedürftigen Vater bzw. Mutter zu pflegen und dafür zu Hause zu bleiben.
Bei Minute 36:10 entgegnet Thilo Sarrazin(den ich nicht so ganz schätze aber für sein Opponententum Respekt zolle) dann darauf
Ich enthalte mich einer Wertung
Mit Verlaub, aber ich halte von Sarrazin nicht viel, und er zeigt hier auch m. M. n. wenig Durchblick.
 
Ganz unrecht hat er da ja nicht. Politik kann vieles, aber eben nicht alles lösen. Das Einführen von TV in allen Einrichtungen wäre meines Wissens schon eine Kompetenzüberschreitung. Es bleibt ja für meinen Teil auch offen, wieso die Einrichtungen nicht nach Tarif bezahlen, wenn sie dies sogar finanziert bekommen würden (von den Kassen).

Da ist ein Karren über Jahrzehnte gegen die Wand gefahren worden. Da braucht auch die Fr. Hayali nicht danach Fragen:" Warum ändern sie nichts?"
Die Korrekte antwort wäre eine Gegenfrage gewesen:" Wo würden Sie denn anfangen?" Denn die Diskussion ist doch ein reines perpetuum mobile. Die Antwort würde lauten:

"Mehr Personal einstellen!"
"Gute machen wir!"
"Wo soll denn das Personal herkommen Herr/Fr. Pflegebevollmächtigter"
"Ach guck an! Also wo sollen wir anfangen?"
"Bei der Bezahlung!"
"Der großteil der Altenpflegeheime wird Privat geführt, diese haben keine TV-Verträge. Wenn überhaupt mickrige Haustarife, welche den selbst durchschnittlichen TV des TvöD oder der Diakonie, Caritas etc. pp. nicht das Wasser reichen können. Also müssten wir einheitliche TV festlegen!"
"Wäre das nicht einmischung in die Tarifautonomie?"
"Ach guck an! Also wo...?"

Und so weiter. Also ich bin der letzte der die Politik in Schutz nehmen möchte. Aber die AG haben da doch wohl den größten einfluss. Und solange sich OK ausbeuten lassen, scheint ein Marktgerechter Lohn für eine examinierte Altenpflegekraft bei 2000 Brutto zu liegen. Also ich stelle mir dafür keinen Wecker, aber andere lassen sich dafür wohl sogar aus den "Frei" holen.

Bestimmt liegt irgendwo auch ein Problem bei dieser gedeckelten Finanzierung. Für viele AG (vorallem kleinere) ist irgendwo eben Schluss. Aber die großen Holdings... kann ich mir nicht vorstellen.
 
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Reaktionen: Nanda17 und Martin H.
" Wo würden Sie denn anfangen?"
Auf diese Frage hat Herr Westerfellhaus ja durchaus die richtige Antwort gegeben: "bei den Rahmenbedingungen".

Aber da hilft es einfach nicht weiter wenn man zwar großspurig 13000 zusätzliche Stellen in der Altenpflege per PPsG verspricht, gleichzeitig aber zugibt, dass die Arbeitgeber dieses Angebot nur zögerlich in Anspruch nehmen, weil die "dauerhafte Finanzierung nicht gesichert" ist.

Das meine ich zB mit "Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht..."

Was auch noch vollkommen unklar ist, ist die Frage, wohin uns dieses angestrebte "Pflegebudget" führen wird.
Man muss große Sorge davor haben, dass das Pflegebudget in den nächsten zwei Jahren ermittelt wird und bis dahin richtigerweise auch nicht gedeckelt wird, allerdings dann auf Grundlage der dann vorhandenen Pflegekräfte als Grundlage für die Pflegekräftefinanzierung herhalten muss. Mit dem angestrebten Pflegebudget, das abgekoppelt von den DRGs und soweit nicht gedeckelt ja auch erst mal gut gemeint ist, wird dann, wenn es scharf geschaltet wird, der dann bestehende IST-Zustand in der Pflegekräfteausstattung für alle Zeiten zementiert. Da aber nicht damit gerechnet werden kann, dass innerhalb der nächsten zwei Jahre auch nur annähernd die Pflegekräfte vorhanden sein werden, die für eine bedarfsgerechte Ausstattung notwendig wären, wird mit dem angestrebten Pflegebudget dann ein Zustand fixiert, der den Todesstoß für gute Rahmenbedingungen/Arbeitsbedingungen darstellen wird.

Das meine ich zB mit "Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht..."

Durch die Tarifautonomie kann die Politik tatsächlich nichts an den vielen unterschiedlichen Vergütungen schrauben.
Die Politik wäre aber durchaus in der Lage zB auf dem Krankenhaussektor zunächst mal geltendes Recht umzusetzen bzgl. der Investitionskostenübernahme, so dass die Häuser nicht gezwungen wären, wie schon immer leider, Investitionskosten aus den DRG-Erlösen quer zu finanzieren. Das würde Spielraum ergeben für bessere Tarifabschlüsse, das würde sich dann in Folge auch auf den privaten Sektor auswirken. Und in der langfristigen Folge müssten auch Altenpflegeeinrichtungen und häusliche Pflege nachziehen, damit dort noch Menschen bereit sind zu arbeiten.
Politik könnte auch Einfluß darauf nehmen, dass nicht weitere Privatisierung und damit Gewinnmaximierung herrscht. Künftige Pflegeeinrichtungen sollten nur noch als gGmbH zugelassen werden, so dass eine übermäßige Gewinnerzielung nicht mehr möglich ist. Gibt sicher noch etliche andere Wege, um die Arbeitgeber zu niedrigeren Renditeerwartungen zu zwingen. Verbindliche Personalschlüssel auf Grundlage echter Bedarfsermittlung für alle Bereiche wäre zB ein erster Schritt. Aber auch hier hat die Politik bislang versagt.

Das meine ich zB mit "Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht..."

Wenn die Politik wirklich den Karren aus dem Dreck ziehen will, muss sie einfach deutlich mehr liefern, als das bisherige...

Schöne Grüße wünscht
spflegerle
 
Zuletzt bearbeitet:
Einigung im Tarifkonflikt am Klinikum Brandenburg

Das wäre dann jetzt also das nächste Krankenhaus (das wievielte mittlerweile?), das mit Verdi einen Tarifvertrag ausgehandelt hat, der eindeutig Stellenaufbau, Abbau von Arbeitsverdichtung, Konsequenzenmanagement und echte Entlastung der Pflegenden vorsieht.
Bin mal gespannt, ob es dort nun das erste Mal gelingen wird, dass ein solches Tarifwerk auch tatsächlich umgesetzt wird. Den Kolleginnen und Kollegen vor Ort würde ich es gönnen.
Wäre schön, wenn sich nach Ablauf der 6-monatigen Aussetzung des Tarifvertrages bis zur Umsetzung (der Personalzuwachs kann ja logischerweise nicht über Nacht da sein) jemand aus diesem Haus dazu äußern könnte.

Gruß spflegerle
 
Aber da hilft es einfach nicht weiter wenn man zwar großspurig 13000 zusätzliche Stellen in der Altenpflege per PPsG verspricht, gleichzeitig aber zugibt, dass die Arbeitgeber dieses Angebot nur zögerlich in Anspruch nehmen, weil die "dauerhafte Finanzierung nicht gesichert" ist.

Das meine ich zB mit "Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht..."
Den Vorwurf muß sich aber nicht Hr. Westerfellhaus machen lassen, der schon seit Jahren in verschiedenen Positionen die richtigen Forderungen stellt und auch dahingehend die Regierung beraten hat - sondern Hr. Spahn bzw. die GroKo, die diese nicht (ausreichend) umsetzen.
Durch die Tarifautonomie kann die Politik tatsächlich nichts an den vielen unterschiedlichen Vergütungen schrauben.
Ich kenne mich zu wenig mit dieser Materie aus.
Aber ist nicht schon die Einführung eines (Pflege)Mindestlohns ein Eingriff in die Tarifautonomie gewesen? Also sozusagen, ihr (als Tarifparteien) dürft zwar weiterhin verhandeln, ohne daß der Staat eingreift; aber es darf nix unterhalb des gesetzl. Mindestlohns dabei rauskommen.
Des weiteren wundere ich mich ja auch, wieso dann immer wieder von verschiedensten Politikern die Einführung von flächendeckenden Tarifverträgen in der Pflege gefordert werden kann, wenn dies doch dem Recht widerspräche?

Mein Eindruck ist, daß - natürlich - auch die Politik gefordert ist, hier die passenden Rahmenbedingungen zu liefern; aber auch die anderen Mitspieler sind dafür verantwortlich, daß sich was tut. Und so lange gerade von Seiten privater AG massivst dagegen gehalten wird, wird sich da nix tun. Da bin ich vollkommen bei @Romsen2014 - wer 2000 oder auch 2500 € für den Beruf als "gerecht" ansieht, der hat ein Rad ab und braucht sich nicht zu wundern, wenn er keine MA findet.
 
Ich kenne mich zu wenig mit dieser Materie aus.
Aber ist nicht schon die Einführung eines (Pflege)Mindestlohns ein Eingriff in die Tarifautonomie gewesen? Also sozusagen, ihr (als Tarifparteien) dürft zwar weiterhin verhandeln, ohne daß der Staat eingreift; aber es darf nix unterhalb des gesetzl. Mindestlohns dabei rauskommen.
Des weiteren wundere ich mich ja auch, wieso dann immer wieder von verschiedensten Politikern die Einführung von flächendeckenden Tarifverträgen in der Pflege gefordert werden kann, wenn dies doch dem Recht widerspräche?

Deshalb favorisiert die Gewerkschaft den zweiten rechtlich möglichen Weg zu einem allgemein verbindlichen Tarifvertrag. Ihn sieht Paragraf 7a des Arbeitnehmerentsendegesetzes vor. In diesem Fall kann das Arbeitsministerium eine Rechtsverordnung erlassen, mit der ein Tarifabschluss allgemeingültig wird, sofern das im öffentlichen Interesse ist.
Altenpflege: Zwei Wege zur Allgemeinverbindlichkeit

Im Grundgesetz steht nicht es herrscht Tarifautonomie sondern nur das :

(3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden. Art. 9 Abs. 3 GG

Daraus leitet sich dann ein Konzept namens Tarifautonomie ab

Das ist dann Richterrecht das ist dann wandelbar, folgt dem Zeitgeist auch durch den häufigen Wechsel von Mitgliedern der Legislative ans Bundesverfassungsgericht. Dann braucht man gute Juristen am besten ehemalige Verfassungsrichter die schreiben dann ein 140-Seiten-Rechtsgutachten wie das zum Beispiel:

14. Das BVerfG räumt dem Gesetzgeber bei der Umsetzung seiner legitimen Ziele einen weiten Einschätzungs- und Prognosespielraum ein.
15. Das BVerfG differenziert den Schutz, den Art. 9 Abs. 3 GG gewährt, nach der Intensität des Eingriffs. Je stärker der Eingriff, umso gewichtiger müssen die Rechtfertigungsgründe sein.
10. Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist davon auszugehen, dass staatliche Mindestnormsetzung im Arbeitsrecht als „Eingriff“ in die Tarifautonomie zu werten ist. Das ist nach diesseitiger Auffassung nicht überzeugend. Die verfassungshistorische Entwicklung zeigt, dass zur Zeit der Verabschiedung des Grundgesetzes ein Nebeneinander von staatlicher und tarifvertraglicher Setzung von Mindestarbeitsbedingungen selbstverständlicher Ausgangspunkt war. Die durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützte Koalitionsfreiheit ist kein Grundrecht gegen Arbeitnehmerschutz.
11. Dem steht die Erkenntnis des BVerfG gegenüber, dass Art. 9 Abs. 3 GG den Tarifvertragsparteien in dem für tarifvertragliche Regelungen zugänglichen Bereich zwar ein Normsetzungsrecht verleiht, aber kein Normsetzungsmonopol. Der Gesetzgeber bleibt befugt, das Arbeitsrecht zu regeln (vgl. Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG). Damit verbundene Beeinträchtigungen der Tarifautonomie sind verfassungsgemäß, wenn der Gesetzgeber mit ihnen die Grundrechte Dritter oder andere Güter mit Verfassungsrang schützen will und die Eingriffe verhältnismäßig sind. 12. Dessen ungeachtet ist ein Eingriff durch staatliche Mindestlohnsetzung durch legitime Ziele gerechtfertigt. Der Gesetzgeber hat ein geeignetes, erforderliches und verhältnismäßiges Mittel gewählt.
13. Das BVerfG hat bereits eine Vielzahl von Rechtfertigungsgründen für Eingriffe in die Tarifautonomie entwickelt. Anerkannt wurden bereits die staatlichen Schutzpflichten für die Arbeitnehmer aus Art. 12 Abs. 1 GG, die Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit, die finanzielle Stabilität des Systems der sozialen Sicherung sowie der Erhalt der Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie. Auf alle diese Rechtfertigungsgründe kann sich der Gesetzgeber auch bei der Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes stützen

https://www.boeckler.de/pdf/p_arbp_305.pdf


Voilà es ist wie Magie
Wobei ich meine Idee die Refinanzierung direkt an das Lohnniveau der Einrichtung zu indexieren für eleganter halte.


 
Zuletzt bearbeitet:
AWO und Diakonie: Ausstieg aus ambulanter Pflege?
Die Arbeitgeberverbände der AWO und der Diakonie drohen damit, sich aus der ambulanten Pflege in Niedersachsen zu verabschieden. Als Grund geben sie an, dass die Kassen zu wenig für Pflegeleistungen zahlen würden. Von einem solchen Ausstieg wären 16.000 Pflegebedürftige und 5.000 Pflegekräfte betroffen.
Anscheinend stellen sich die Kostenträger quer
man sollte im Blick behalten inwiefern das Selbstverwaltungsprinzip inzwischen der Hemmschuh für Verbesserungen ist.
Gilt auch für die Umsetzung des PPSG in der Stationären.
 

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Nachher auf arte, 23:45 - 01:10 Uhr: "Ausgebrannt - Kollaps im Krankenhaus"
Eine Doku über das Hôpital Saint-Louis in Paris, das wegen der hohen Belastung der chirurgischen Abteilung ein Audit in Auftrag gibt, an dessen Sinn und Zweck die Mitarbeiter zu zweifeln beginnen.
 
 

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