Pflegenotstand in der Presse

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Berechnung: So teuer kommen Spahns Gesetze

"Bei Teilzeit: Lohnt sich die Aufstockung?

So bleibt die Hoffnung, dass mehr Arbeit in der Pflege durch Aufstockung von Teilzeit arbeitenden Pflegekräften geleistet wird. Auch dafür stehen die 640 Millionen Euro im Sofortprogramm zur Verfügung. Nur ist das keine hinreichende Bedingung für die Wirksamkeit des Programms, weil jede Pflegekraft für sich individuell kalkuliert, welcher Nettobetrag ihr als Folge von Mehrarbeit zufließen wird.

Das Ergebnis ist ernüchternd, weil in Rechnung gestellt werden muss, dass sehr viele Teilzeit-Pflegekräfte als hinzuverdienende Ehepartner ihr Gehalt in der Steuerklasse V versteuern müssen.

Hier addieren sich die zusätzlichen Sozialabgaben und Steuern auf eine Grenzbelastung von teils mehr als 60 Prozent. Es ist absurd: Was Spahn gibt, könnte zu mehr als der Hälfte wieder in öffentliche Kassen zurückfließen."
 
Ehegattensplitting gehört sowieso abgeschafft und durch Familiensplittin ersetzt, das an Kinder gekoppelt ist.
Ehegattensplitting verhindert Erwerbstätigkeit und fördert Altersarmut bei Frauen.
 
Ehegattensplitting verhindert Erwerbstätigkeit und fördert Altersarmut bei Frauen.
Der kausale Zusammenhang erschließt sich mir nicht.
Ehegattensplitting gehört sowieso abgeschafft und durch Familiensplittin ersetzt, das an Kinder gekoppelt ist.
Dafür gibts die Freibeträge, sollen die dann abgeschafft werden?
Das wäre dann linke Tasche, rechte Tasche.

Hier ist der Focus Bedarfsgemeinschaft - in guten wie in schlechten Zeiten - dann bekommt und hätte Anspruch derjenige der in schlechten Zeiten nichts verdient auf HarzIV, unabhängig vom Verdienst des Ehepartners?
Wäre ein anderes System und ein paar millionen Hartzempfängern mehr.
Und die Sozialversbeiträge gehen durch die Decke.

Da würde ich doch noch mal drüber Nachdenken
 
Bedarfsgemeinschaften werden aber durch die Wohnsituation begründet und nicht durch Eheschließungen der Logik zu folge müssten alle Bedarfsgemeinschaften steuerlich gefördert werden. Jedenfalls ist diese Regelung (zusammen mit Familien KV und Minijobs) dafür verantwortlich das Deutschland beim Anteil der Ehefrau zum Familieneinkommen OECD Schlusslicht ist.
 
Bedarfsgemeinschaften werden aber durch die Wohnsituation begründet und nicht durch Eheschließungen
Nein - eine Bedarfsgemeinschaft wird dadurch begründet, dass sie für einander Einstehen in guten wie in schlechten Zeiten, egal wer wo Wohnt.
der Logik zu folge müssten alle Bedarfsgemeinschaften steuerlich gefördert werden.
Ähm ja - werden sie ja zum Teil auch und bei Sozialleistungen auch angerechnet.

Na ja - wie soll das Bewiesen werden - kann ja jeder Behaupten.
Mit öffentlichem Bekenntnis,
Verlobung, Heirat, Partnerschaftsvertrag ist es klar.
 
Nein - eine Bedarfsgemeinschaft wird dadurch begründet, dass sie für einander Einstehen in guten wie in schlechten Zeiten, egal wer wo Wohnt.
Der wechselseitige Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird nach § 7 Abs. 3a SGB II vermutet, wenn Partner

  • länger als ein Jahr zusammenleben....
Zu einer Bedarfsgemeinschaft zählen allerdings Ehegatten nur solange, als diese nicht dauernd voneinander getrennt leben, § 7 Abs. 3
 
Ja und nun - sage ich grundsätzlich was Anderes?
Damit ist der Begriff schon falsch - Ehegattensplitting.

Nein möchte keine Nebenkriegsschauplätze hier aufmachen - meine Argumentation ist
die Forderung - Abschaffung des Splittings mag eine populäre Forderung sein, allerdings muss das ganze bis zum Ende gedacht werden.
Und wie immer - die Tücke steckt im Detail.
Was das Verfassungsgericht dazu sagt - wenns Gut geht gibts nix vom Staat, wenns Schlecht geht zahlt man füreinander?

Das wollte ich Bemerken und damit ist das Thema für mich beendet.
 
Was das Verfassungsgericht dazu sagt - wenns Gut geht gibts nix vom Staat, wenns Schlecht geht zahlt man füreinander?
Damit ist der Begriff schon falsch - Ehegattensplitting.

Der Begriff ist richtig den Steuervorteil gib es nur in der Ehe, die Beistandspflicht im Sozialrecht aber auch bei einer informellen Lebensgemeinschaft

Der Witz ist ja das wenn im Trennungsfall die Unterhaltspflicht für Kinder und Ehegatte einsetzt, der Steuervorteil auch wegfällt. Bei schlauer Ausgestaltung eines Kindersplittings wird das BVerfG die Sache durchgehen lassen.
Das unverheiratete Lebensgemeinschaften mit Kindern schlechter gestellt sind als verheiratete Kinderlose ist sowieso schon grenzwertig


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Vom Ausbildungskonzept bis Pflegekammer - Was hilft gegen den Pflegenotstand?

Beste Sendung zum Thema Pflege seit langem, selbst die Anrufer argumentieren fundiert.
 
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Wie organisiert man Arbeitskämpfe im Krankenhaus und wie erfolgreich sind sie? Ein Gespräch mit Jan von Hagen

Nicht wirklich viel Neues, aber durchaus eine kompakte Zusammenfassung der Situation an den Unikliniken nach den diversen Streiks.
Und ein leiser Hinweis darauf, dass die Pflegekräfte in die Gewerkschaft eintreten müssen, wenn Verdi für sie durch Streikmassnahmen für ihre Belange eintreten soll:
Da, wo Belegschaften Verdi den Auftrag geben, einen Tarifvertrag zu erkämpfen, da steht die Gewerkschaft zur Verfügung.
Gruß spflegerle
 
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Deutschland braucht dringend Pflegefachkräfte aus dem Ausland. Weil der Bedarf so groß ist, kaufen sich manche Bosnier einen gefälschten Abschluss.
:cool: Tja, das ist halt die Kehrseite der ganzen Anwerberei aus dem Ausland:
Der Überblick über die verschiedenen Abschlüsse der unterschiedlichsten Länder ist schwer zu behalten, da ist natürlich auch dem Betrug Tür und Tor geöffnet!
Und dann blöken unsere AG auch noch nach "schnellerer Genehmigung" der ausländischen Pflegekräfte, weil Hauptsache, irgendwer ist halt da... :roll: Sprachkenntnisse? Qualifikation?? Qualität??? Sch*** drauf! Im Zweifelsfall kann Pflege eh jeder!
 
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Entschuldigung - aber der Bericht ist Quatsch.
11 Euro pro Stunde?? Das könnt ihr eurer Großmutter erzählen. :roll: Dafür würde ich morgens noch nicht mal aufstehen. :schraube: Ich verdiene in der ambulanten Intensivpflege annähernd auf Klinikniveau.
Es ist auch Schwachsinn, daß die Pflegekräfte aus amb. Intensivpflegediensten reihenweise in die Kliniken flüchten würden - genau das Gegenteil ist der Fall! Und wer Ahnung hat, weiß auch genau, warum.
Dann wird amb. Intensivpflege willkürlich mit ambulanter Pflege durcheinander geschmissen - dabei haben die so gut wie nichts miteinander zu tun.
Und zuguterletzt wär mir auch neu, daß Herr Westerfellhaus in der CDU wäre... :gruebel:
Fazit, gut gemeint, aber leider saumäßig recherchiert.
 
Ist er. Quellen: hier & hier - wobei es tatsächlich eine relativ rare Information ist, wenn man mal googelt bzw. auf offiziellen Seiten der Bundesregierung nachschaut.
Ok, danke. So, wie er in der Reportage präsentiert wurde, vermittelt es halt den Eindruck „das ist halt wieder ein weiterer Gesundheitspolitiker von der CDU“. Daß da erstmalig auch ein Mann vom Fach steht, geht völlig unter.
 
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Und zuguterletzt wär mir auch neu, daß Herr Westerfellhaus in der CDU wäre...
Das stimmt allerdings zu 100% ich hatte das Vergnügen ihn im Rahmen einer Konferenz letztes Jahr zu erleben und da wurde er als CDU Mitglied vorgestellt.
Wir hatten das Thema ja schon mal aber auch bei der Intensivpflege gibt's es große regionale Unterschiede hier in Nds. gibt es zum Teil auch nur 13-14 die Stunde. Aber das Hauptproblem ist sicherlich die normale ambulante Pflege . Und wenn wie im Beispiel aus Sachsen der Pflegemindestlohn eine 40% Gehaltsteigerung bedeutet.....was ich durchaus für realistisch halte (zumindest im Helferbereich) eine Bekannte hatte vor 10 Jahre ein Job-Angebot als PDL in Thüringen für 1500 Brutto....
Lustigerweise war auf der selben Konferenz eine SPD Staatssekretärin aus Sachsen-Anhalt die nicht müde wurde zu betonen das Geld ja nicht die Hauptmotivation sei etc..auf meine Frage bei der Podiumsdiskussion ob solche Aussagen nicht ein wenig zynisch seien angesichts ihrer B7 Besoldung gab's leider keine Antwort
 
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