Verdi gegen Pflegekammern


Läuft nicht mit der Registrierung…., und das nicht nur weil die Zwangsmitglieder nicht wollen, sondern weil recht viele noch gar nicht angeschrieben wurden.
Und leider sind auch viele Pflegekräfte noch immer nicht informiert, was die Pflegekammer angeht und sitzen erstaunt vor der Aufforderung sich zu registrieren, weil sie vorher noch nichts darüber gehört haben…., weil sie in keinem Forum mitlesen, nicht in Berufsverband oder Gewerkschaft sind und Berufspolitik nicht ihr Interesse ist.
Das ist bitter, aber leider Realität!
 

Läuft nicht mit der Registrierung…., und das nicht nur weil die Zwangsmitglieder nicht wollen, sondern weil recht viele noch gar nicht angeschrieben wurden.
Und leider sind auch viele Pflegekräfte noch immer nicht informiert, was die Pflegekammer angeht und sitzen erstaunt vor der Aufforderung sich zu registrieren, weil sie vorher noch nichts darüber gehört haben…., weil sie in keinem Forum mitlesen, nicht in Berufsverband oder Gewerkschaft sind und Berufspolitik nicht ihr Interesse ist.
Das ist bitter, aber leider Realität!
Mein Krankenhaus hatte eine Infoveranstaltung zur Pflegekammer und auch "laut" für die Veranstaltung geworben. Rate mal wieviel Menschen kamen und wieviel danach völlig überrrascht von den Registrierungsaufforderungen waren.
 
  • Like
Reaktionen: Martin H.
Und die Kriterien dieser Gewichtung würde ich gerne mal verstehen...


.

:wavey:
Die Kriterien der Gewichtung wurden doch ganz genau in der Umfrage beschrieben:

„Generell lässt sich das Thema Datengewichtung mit einfachen Worten wie folgt beschreiben, auch wenn die tatsächliche Gewichtung natürlich wesentlich komplexer ist, da viele weitere Merkmale aufsetzend und iterativ einbezogen werden:
Um Verzerrungen einer Stichprobe auszugleichen, wird jeder befragten Person ein Gewichtungsfaktor zugeteilt, mit dem die erhobenen Daten dieser Person multipliziert werden.
Der Gewichtungsfaktor bestimmt sich dadurch, dass für jede Ausprägung der betreffenden Variablen (z.B. Ausbildungsstand mit ihren Ausprägungen "examiniert" und „in Ausbildung") ein Quotient aus "Soll-Verteilung" und "Ist-Verteilung" gebildet wird.
Der jeweilige Gewichtungsfaktor lautet dann „Soll-Prozent/Ist-Prozent“.
Haben z.B. 35% der Befragten in der realisierten Stichprobe eine Leitungsfunktion und legt man einen Anteil von nur 13% aus der Leitungsebene in der Grundgesamtheit zugrunde, bestimmt sich der Gewichtungsfaktor für diese Gruppe mit: 13/35=0,37.“


Ihr dürft meine Links auch gern mal lesen…
 
Mein Krankenhaus hatte eine Infoveranstaltung zur Pflegekammer und auch "laut" für die Veranstaltung geworben. Rate mal wieviel Menschen kamen und wieviel danach völlig überrrascht von den Registrierungsaufforderungen waren.
Das alte leidige Thema:

Die Diskussion über Pflegekammern wird seit den 80er/90er Jahren in Deutschland geführt, wie ich hier im Forum auch schon belegt hatte.
Aber dafür müßte man sich halt auch mal für Berufspolitik interessieren und z. B. eine Fachzeitschrift gelegentlich lesen…
 
  • Like
Reaktionen: spflegerle
Mein Krankenhaus hatte eine Infoveranstaltung zur Pflegekammer und auch "laut" für die Veranstaltung geworben. Rate mal wieviel Menschen kamen und wieviel danach völlig überrrascht von den Registrierungsaufforderungen waren.
Das finde ich stark mit der Infoveranstaltung.
 
Auch DBfK und andere haben Infoveranstaltungen über geplante Einführungen von Pflegekammern durchgeführt; hier z. B. für NRW:


Der DBfK macht auch immer Werbung für seine Veranstaltungen, z. B. in „Die Schwester/der Pfleger“, im Internet oder auch per E-Mail (werde auch immer mal angeschrieben). Also sowas müßte man als berufspolitisch etwas interessierter Mensch mitkriegen.
 
Wie wollen die die Kollegen ausfindig machen, die zwarirgebdwann Mal Examen gemacht,aber inzwischen werweiswas beruflich machen?
 
In der Infoveranstaltung wurde vom Kammervertreter gesagt: der AG meldet, wer nicht im Beruf oder wie @ludmilla in einem Beruf arbeitet, der auf den Kenntnissen der Pflegeausbildung funktioniert, ist nicht betroffen.
Der Pfleger an der Aldikasse oder die Schwester im Baumarkt sind solange außen vor, bis sie halt wieder in die Pflege eintreten: und dann meldet der AG.

Nur prophylaktisch:
Nein, ich habe kein Protokoll geschrieben und weiß den Namen des Kammervertreters nicht. Es kann also widersprochen werden von den nicht Dabeigewesenen.
 
Korrektur: er in einem Beruf ist, der auf den Kenntnissen des Pflegeberufes funktioniert wird/muss vom AG gemeldet werden. dann kann man darüberdiskutieren ob Kammerpflichtig oder nicht
 
So, also die Leute, die rechtzeitig aus der Pflege ausgestiegen sind, sind fein raus. Und was ist, wenn ein Arbeitgeber jemanden gemeldet hat und der kurz danach aufhört? Dann muss er bis ans Ende seines Lebens zahlen für eine Kammer, die nichts für ihn tut, nur weil er mal dieses Examen gemacht hat? Aber andere Berufsgruppen, die in der Pflege arbeiten, zahlen nichts? Das ist ja mal ein richtig faires System.

Ich bin wie gesagt grundsätzlich gegen Zwang, traurig genug, dass man mit Zwang statt mit Überzeugung arbeitet, aber dass dann auch noch Leute, die überhaupt nicht mehr in dem Job sind, verpflichtet werden, das geht wirklich zu weit!
 
  • Like
Reaktionen: aquarius2
So, also die Leute, die rechtzeitig aus der Pflege ausgestiegen sind, sind fein raus. Und was ist, wenn ein Arbeitgeber jemanden gemeldet hat und der kurz danach aufhört? Dann muss er bis ans Ende seines Lebens zahlen für eine Kammer, die nichts für ihn tut, nur weil er mal dieses Examen gemacht hat?
Nein. :rolleyes:
Wie nun schon mehrfach erklärt:
Man ist nur dann Pflichtmitglied, wenn man entweder in der Pflege tätig ist oder aber bei seiner derzeitigen Tätigkeit wesentliche Kenntnisse aus der pflegerischen Ausbildung anwendet. Dabei zählt auch konkret der Arbeitsort:

"Mitglied ist, wer einen Berufsabschluss in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege oder der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege hat und in Rheinland-Pfalz eine Tätigkeit ausübt, ,,bei der berufsgruppenspezifische Fachkenntnisse angewendet oder verwendet werden".

Ansonsten gibt es noch die Möglichkeit der freiwilligen Mitgliedschaft, z. B. für Helferberufe, Schüler/Studenten oder ehemals in RLP tätige Pflegekräfte.
Siehe


Im Zweifelsfall kann man dagegen auch Einspruch erheben bzw. klagen! Und hat, wenn man keine pflegerischen Kenntnisse bei seiner Tätigkeit mehr anwendet, auch gute Chancen. Siehe das Beispiel der ehem. Krankenschwester, die jetzt quasi als Arzthelferin arbeitet.
Aber andere Berufsgruppen, die in der Pflege arbeiten, zahlen nichts?
Hää? :gruebel:
 
Es geht um NRW, und da steht auf S. 4 in dem im Folgenden verlinkten Dokument (das ist das Anschreiben, dass viele Betroffenen bekommen haben), dass jede Pflegefachkraft (die betroffenen Berufsbezeichnungen sind aufgeführt), die die Berufsbezeichnung führen darf, sich unabhängig von der ausgeübten Tätigkeit verpflichtend registrieren muss. KPH dagegen, die in der Pflege aktiv arbeiten, müssen es nicht. Finde ich nicht in Ordnung.

 
Gut, ich hatte RLP als älteste Pflegekammer in D genommen, da es für mich quasi Referenz ist... sorry.
und da steht auf S. 4 in dem im Folgenden verlinkten Dokument (das ist das Anschreiben, dass viele Betroffenen bekommen haben), dass jede Pflegefachkraft (die betroffenen Berufsbezeichnungen sind aufgeführt), die die Berufsbezeichnung führen darf, sich unabhängig von der ausgeübten Tätigkeit verpflichtend registrieren muss.
Ich hab jetzt mal auf der Seite der Kammer in die FAQ geschaut... finde ich etwas seltsam:

"Pflichtmitglieder der Pflegekammer sind alle Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner, Altenpflegerinnen und -pfleger, Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und –pfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und –pfleger, Krankenschwestern und -pfleger sowie Kinderkrankenschwestern und -pfleger (Pflegefachpersonen).

Dieses gilt für die Pflegefachpersonen, die in NRW ihren Beruf ausüben oder, falls sie ihren Beruf nicht ausüben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, also in NRW wohnen.

Wer weder in NRW wohnt noch in NRW den Beruf Pflegefachperson ausübt ist kein Pflichtmitglied der Pflegekammer (§1 und §2 HeilBerG)."


Denn dadurch besteht die Möglichkeit einer Doppelmitgliedschaft... :rolleyes: Jemand könnte z. B. als Pflegekraft in RLP arbeiten, aber in NRW wohnen... dann wäre man in beiden Bundesländern Kammermitglied.
Dazu heißt es weiter unten:

"Grundsätzlich ist zu sagen, dass eine Pflichtmitgliedschaft in zwei Kammern bestehen kann. Je nach der gesetzlichen Grundlage.

Zum Beispiel: Die Ärztekammer Nordrhein regelt in § 1a der Hauptsatzung, dass der Ärztekammer Nordrhein alle Ärztinnen und Ärzte angehören, die in Nordrhein ihren Beruf ausüben, oder, falls sie ihren Beruf nicht ausüben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Wer Mitglied in einer anderen Ärztekammer ist, wird auch Mitglied der Ärztekammer Nordrhein, wenn der ärztliche Beruf zugleich in Nordrhein ausgeübt wird (so die Satzung)."



Zu Rentnern:

"§ 2 des Heilberufsgesetz regelt, dass alle Personen Mitglieder sind, die eine Berechtigung besitzen, einen Heilberuf auszuüben. Also auch diejenigen, die sich in Rente befinden oder aus anderen Gründen den Beruf nicht erwerbsmäßig ausüben.

Nach der Empfehlung des Errichtungsausschusses führt die Registrierung von Rentner*innen nicht unmittelbar zur Beitragspflicht, sondern in eine passive und beitragsfreie (!) Mitgliedschaft. Wichtig: Die Notwendigkeit zur Registrierung besteht dennoch."


Warum kann man das nicht regeln wie in RLP? Dort sind die Regelungen sehr sinnvoll.
Und das war m. W. auch in Niedersachsen und S-H so ähnlich gelöst.
KPH dagegen, die in der Pflege aktiv arbeiten, müssen es nicht. Finde ich nicht in Ordnung.
Da Hilfskräfte keine Pflegefachkräfte sind, ist das aber eigentlich logisch.
Sie können aber freiwillig Mitglied werden.
 
Gut, dann haben wir die ganze Zeit aneinander vorbeigeredet. Die Regelung, die du meintest von RLP, dass
"Mitglied ist, wer einen Berufsabschluss in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege oder der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege hat und in Rheinland-Pfalz eine Tätigkeit ausübt, ,,bei der berufsgruppenspezifische Fachkenntnisse angewendet oder verwendet werden".
finde ich sinnvoll, damit wäre ich absolut einverstanden. Ich war aber die ganze Zeit bei der Regelung von NRW, und mir war nicht bewusst, dass du eine andere meinst. Dann verstehe ich, warum du das so vehement verteidigst, und vielleicht verstehst du auch, warum ich mich so aufrege. Ich reg mich ja nicht über die Sache an sich auf, sondern über den Zwang, in einer Kammer Mitglied werden zu müssen, die nichts für mich tut.

Ich bin jetzt frisch raus aus der Pflege. Es ging gesundheitlich nicht mehr. In den letzten 2 Jahren hatte ich mehrfach monatelange Ausfallzeiten wegen OP, dann auf den Druck der Leitung hin zu früh wieder arbeiten gewesen, erneute Verschlechterung, wieder monatelang raus, nächste OP etc., hatte in den letzten 2 Jahren eine Fehlzeit von fast 50%. Das ist weder für mich noch für meine Kollegen tragbar. Und die immer schlechter werdenden Arbeitsbedingungen haben auch nicht gerade dazu beigetragen, dass ich bereit gewesen wäre, meine Gesundheit weiter zu ruinieren (leider hat der Job da viel zu beigetragen). Mir ist die Entscheidung nicht leicht gefallen, weil ich die Arbeit wirklich geliebt habe, aber es ging nicht mehr. Das sollte zum Verständnis der Situation vielleicht gesagt werden.
Ich bin also gerade frisch raus, als die Datensammlung lief, war ich aber noch drin, wurde also gemeldet und musste mich registrieren. Hätte die Meldung nur ein paar Monate später stattgefunden, hätte mein Studium schon begonnen gehabt, und kein Hahn hätte danach gekräht, ob ich irgendwann mal ein Pflegeexamen gemacht hab oder nicht. Meine Ex-Kollegin, die ein Semester vor mir ihr Studium begonnen hat, wurde nicht angeschrieben. Jetzt hänge ich aber da drin. Für die erste Zeit ist es beitragsfrei, aber danach muss ich bis ans Ende meines Lebens Beiträge zahlen, verpflichtend eine (bei meinen Voraussetzungen wahrscheinlich ziemlich teure) Berufshaftplichtversicherung haben für einen Beruf, den ich nicht ausübe und womöglich noch Fortbildungen besuchen für einen Beruf, den ich nicht ausübe. Aber für mich tun tut diese Kammer gar nichts. Ich hoffe, dass sie für die noch in der Pflege Aktiven was tut, aber für mich definitiv nicht. Ich persönlich habe dadurch nur Nachteile. Das ist der Punkt, der mich am meisten aufregt.
Hätte NRW die gleiche Regelung wie RLP, dass die Mitgliedschaft nur die betrifft, die auch in der Pflege sind und wenn es gut läuft, evtl. profitieren können, fände ich eine Pflichtmitgliedschaft immer noch nicht gut, aber damit könnte ich besser leben als mit dieser Situation in NRW. Ich weiß, dass es übertrieben ist, aber ich empfinde es als unmoralische Bereicherung an Rentnern und Leuten wie mir (ich bin ja kein Einzelfall), die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Pflege arbeiten können, dass sie verpflichtend etwas finanzieren (und auch zusätzliche Nachteile in Kauf nehmen) müssen, das ihnen gar nichts bringt. Als Strafe dafür, dass sie mal in dem Beruf gearbeitet und - pathethisch gesagt- was für die Gesellschaft geleistet haben. Das ist ein richtig toller Dank dafür. Darauf kann ich verzichten, da ist mir ja selbst Klatschen auf dem Balkon noch lieber.

Da Hilfskräfte keine Pflegefachkräfte sind, ist das aber eigentlich logisch.
Es gibt doch auch einjährig examinierte Kräfte. Warum wird da ein Unterschied gemacht? Examen nach einem Jahr: Du kannst, wenn du willst, aber es ist deine Entscheidung. Examen nach drei Jahren (oder duales Studium mit Examen nach vier Jahren): Du musst, ob du willst oder nicht. Wenn du es nicht machst, wirst du bestraft. Wo ist da die Logik?
 
Gut, dann haben wir die ganze Zeit aneinander vorbeigeredet. Die Regelung, die du meintest von RLP, dass
(...)
finde ich sinnvoll, damit wäre ich absolut einverstanden. Ich war aber die ganze Zeit bei der Regelung von NRW, und mir war nicht bewusst, dass du eine andere meinst.
Naja, ich war bis dato der Meinung, daß es mehr oder minder alle Pflegekammern in D so handhaben wie die in RLP.
Es wundert mich sehr, daß in NRW so abgewichen wird.
Ich bin jetzt frisch raus aus der Pflege. Es ging gesundheitlich nicht mehr.
Kann ich gut nachvollziehen, war bei mir entfernt ähnlich. Und ich glaube, daß ich durch die Wechselschichten nachhaltige Schlafstörungen davongetragen habe, obwohl das eigentlich schon lange her ist.
Ich bin also gerade frisch raus, als die Datensammlung lief, war ich aber noch drin, wurde also gemeldet und musste mich registrieren. Hätte die Meldung nur ein paar Monate später stattgefunden, hätte mein Studium schon begonnen gehabt, und kein Hahn hätte danach gekräht, ob ich irgendwann mal ein Pflegeexamen gemacht hab oder nicht. Meine Ex-Kollegin, die ein Semester vor mir ihr Studium begonnen hat, wurde nicht angeschrieben. Jetzt hänge ich aber da drin. Für die erste Zeit ist es beitragsfrei, aber danach muss ich bis ans Ende meines Lebens Beiträge zahlen, verpflichtend eine (bei meinen Voraussetzungen wahrscheinlich ziemlich teure) Berufshaftplichtversicherung haben für einen Beruf, den ich nicht ausübe und womöglich noch Fortbildungen besuchen für einen Beruf, den ich nicht ausübe.
Das kann ich mir so irgendwie nicht ganz vorstellen. Denn es wäre hochgradig unlogisch:
Nur, weil sie rein zufällig nicht erfasst wurde, wäre Deine Exkollegin raus und Du nicht? Normalerweise müsstet ihr entweder beide drin sein oder keiner.

Ich weiß, dass es übertrieben ist, aber ich empfinde es als unmoralische Bereicherung an Rentnern und Leuten wie mir (ich bin ja kein Einzelfall), die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Pflege arbeiten können, dass sie verpflichtend etwas finanzieren (...)
Oben lese ich es so raus, daß Rentner zwar Pflichtmitglieder sein müssen, aber "in eine passive und beitragsfreie (!) Mitgliedschaft".
So in der Art sollte es auch für Leute wie Dich geregelt sein, die aus der Pflege komplett raus sind (kommt natürlich drauf an, was Du studierst - ein Pflegepädagoge oder eine PDL ist für mich definitiv noch Teil des Berufsstands und wäre daher zu Recht Pflichtmitglied der Kammer).
Als Strafe dafür, dass sie mal in dem Beruf gearbeitet und - pathethisch gesagt- was für die Gesellschaft geleistet haben. Das ist ein richtig toller Dank dafür.
Da hast Du allerdings recht.
Aber, falls es Dir irgendwie ein Trost ist, würde der zukünftige Beitrag sehr niedrig (deutlich niedriger als in RLP) ausfallen:

"Das Land Nordrhein-Westfalen garantiert eine Anschubfinanzierung der Pflegekammer bis zum Jahr 2027. Durch die Sicherstellung einer soliden Finanzierung wird die Phase der konstruktiven Aufbauarbeit unterstützt, sodass auf dieser Basis die unabhängige Arbeit der selbstverwalteten Pflegekammer gut starten kann. Über die Beitragshöhe wird die gewählte Kammerversammlung beraten und entscheiden.

Im September 2021 hat der Errichtungsausschuss in seiner Sitzung die Empfehlung zum zukünftigen Kammerbeitrag beschlossen. Die Empfehlung basiert auf Kalkulationen für einen möglichen Kammerhaushalt ohne die damals bekannte Verlängerung der Anschubfinanzierung bis 2027 durch das Land. Demnach soll der maximale Kammerbeitrag 5 Euro monatlich betragen. Für Teilzeitbeschäftigte, berentete Personen und in Härtefällen soll es Vergünstigungen und Befreiungen geben."



Das sind dagegen in RLP bis zu 25€/Monat (vorausgesetzt, man verdient so viel):


(Ist von 2016, scheint sich aber im Prinzip nicht geändert zu haben).

Es gibt doch auch einjährig examinierte Kräfte. Warum wird da ein Unterschied gemacht? Examen nach einem Jahr: Du kannst, wenn du willst, aber es ist deine Entscheidung. Examen nach drei Jahren (oder duales Studium mit Examen nach vier Jahren): Du musst, ob du willst oder nicht.
Ich wüsste aber nicht, daß KPH oder APH (weiß nicht, ob die in NRW auch so heißen?) irgendwo als Pflegefachkräfte zählen. Die werden m. W. überall zusammen mit un- bzw. angelernten Helfern zu den Pflegehilfskräften gezählt.

Rein vom Gesetz her ist es auch so, daß nur die Angehörigen der (bisher) 3 Pflegeberufe (Altenpflege, Kinderkrankenpflege und Krankenpflege) zu den Heilberufen zählen. Die Pflegehelfer dagegen ausdrücklich NICHT. Das hat weitreichende Konsequenzen, wie z. B. die Regelung der Pflegeberufe über Bundesgesetz(e), bei den Helferberufen dagegen über Landesgesetze (bei den Altenpflegern war es übrigens noch bis 2003 so, sie galten davor nicht als Heilberuf).

Es gab auch Überlegungen, die Helfer komplett aus den Kammern rauszuhalten, das mit der freiwilligen Mitgliedschaft dürfte ein Kompromiss sein. Vermute ich.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Neuromaus
Wenn deine Exkollegin im Studium war und keinen AG mehr hatte, ist sie auch nicht gemeldet worden.
Die Unis melden doch keinen in der Pflegekammer an.

Es haben auch nicht alle Arbeitgeber gemeldet damals hier in RLP.
Da bestand kein Zwang sondern die hatten die Erlaubnis die Daten raus zu geben in einem bestimmten Zeitraum wenn der Betroffene nicht widersprochen hat, dass seine Daten weiter gegeben wurden.
 
Das kann ich mir so irgendwie nicht ganz vorstellen. Denn es wäre hochgradig unlogisch:
Nur, weil sie rein zufällig nicht erfasst wurde, wäre Deine Exkollegin raus und Du nicht? Normalerweise müsstet ihr entweder beide drin sein oder keiner.
Sehe ich genauso wie du, aber aktuell sieht es so aus, als ob es so laufen würde:rolleyes::-(:mad:
Oben lese ich es so raus, daß Rentner zwar Pflichtmitglieder sein müssen, aber "in eine passive und beitragsfreie (!) Mitgliedschaft".
So in der Art sollte es auch für Leute wie Dich geregelt sein, die aus der Pflege komplett raus sind
Auch da stimme ich dir zu, konnte das leider bisher nirgends finden. Bezüglich der Rentner ist das soweit ich weiß auch noch nicht fix, sondern nur eine Empfehlung, und man weiß nicht, ob der auch nachgekommen wird.
(kommt natürlich drauf an, was Du studierst - ein Pflegepädagoge oder eine PDL ist für mich definitiv noch Teil des Berufsstands und wäre daher zu Recht Pflichtmitglied der Kammer).
Ich studiere einen pädagogischen Studiengang, aber nicht Pflegepädagogik, bin also nachher auch nicht mehr im pflegerischen Bereich tätig und damit vom gesunden Menschenverstand her absolut falsch in dieser Kammer.
Aber, falls es Dir irgendwie ein Trost ist, würde der zukünftige Beitrag sehr niedrig (deutlich niedriger als in RLP) ausfallen:
Ist nur ein schwacher Trost ehrlich gesagt, denn ich habe keinerlei Infos dazu gefunden, wie das mit den anderen Sachen ablaufen soll. Berufshaftpflicht für pflegerische Berufe... Was soll ich damit, wenn ich im pädagogischen Bereich tätig bin? Geht es dann nach Logik und Menschenverstand, und ich muss das nicht machen, oder kommen diese Kosten ohne jeglichen Nutzen trotzdem auf mich zu (zusätzlich zum Beitrag). Fortbildungspflicht... Die pflegerischen Fortbildungen sind sicher interessant, auch wenn man im dem Bereich nicht mehr arbeitet, aber für eine pflegerische Fortbildung wird kein künftiger Arbeitgeber aus dem pädagogischen Bereich mich von der Arbeit freistellen, finanzielle Zuschüsse geben oder sonst irgendwas. Wie soll das geregelt werden? Ich kann doch nicht bis zur Rente meinen Urlaub (und Urlaubsgeld) nur für Fortbildungen opfern. Ich finde das Ganze einfach sehr wenig durchdacht. Für mich ist das zu viel unüberlegter Aktionismus. Man sollte sich erstmal Gedanken machen, wie die praktische Umsetzung aussehen soll, bevor man solche Projekte startet.
Ich wüsste aber nicht, daß KPH oder APH (weiß nicht, ob die in NRW auch so heißen?) irgendwo als Pflegefachkräfte zählen. Die werden m. W. überall zusammen mit un- bzw. angelernten Helfern zu den Pflegehilfskräften gezählt.
Ja, heißen in NRW auch so. Und auch hier zählen sie nicht zu den Fachkräften. Aber sie haben ja ein Examen, sind also zwar nicht gleichzusetzen mit Pflegefachkräften mit dreijähriger Ausbildung aber nach einem Jahr Ausbildung und Examen, kann man sie von der Logik her (die ja offensichtlich da keine besonders große Rolle spielt) auch nicht mit ungelernten Kräften auf eine Stufe stellen. Sie haben einen Berufsabschluss und arbeiten in der Pflege. Also gäbe es für sie eigentlich mehr Rechtfertigung für eine Pflichtmitgliedschaft als für jemanden, der in der Pädagogik (ungleich Pflegepädagogik), im IT-Bereich an der Kasse oder sonstwo arbeitet.
Wenn deine Exkollegin im Studium war und keinen AG mehr hatte, ist sie auch nicht gemeldet worden.
Die Unis melden doch keinen in der Pflegekammer an.
Ja, genau so ist es. Und das ist mein Problem. Nur weil ich ein Semester später dran war, hänge ich in der Sache drin, obwohl ich genauso aus der Pflege raus bin wie sie. :confused::mad:
 
Hast du schonmal versucht, auszutreten?
Wirst du wahrscheinlich mit einem Rechtsanwalt ran müssen.
 
Wahrscheinlich hast du Recht. Noch ist das Ganze im Aufbau, und es gibt Proteste, insofern hoffe ich, dass sich da evtl. noch was tun wird. Wenn sich zeigt, dass dem nicht so ist, muss ich schauen, was ich mache. Ich ziehe gerade ernsthaft in Erwägung, meine Berufsurkunde abzugeben, denn wenn ich nicht die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung habe, bin ich ja raus. Weiß zufällig jemand, was man machen muss, wenn man die abgibt und Jahre später zurückhaben will (ist jetzt bei mir eher unwahrscheinlich, da ich gesundheitlich bedingt eh nicht mehr in der Pflege arbeiten kann, aber es wäre schon nett, wenn man wenigstens das Gefühl hätte, diese Option zu haben)? Muss man dann nochmal eine komplette Ausbildung machen oder nur nochmal ein Examen, oder geht das gar nicht?

Leider hab ich mich zu sehr unter Druck setzen lassen von den Strafandrohungen bei Nicht-Registrierung und hab die Registrierung schon durchgeführt. Ich hätte das Ganze besser einfach aussitzen sollen. Jetzt hab ich den Salat:(
 

Ähnliche Themen