das hast du jetzt völlig falsch interpretiert, leider kann ich dir keine PN schicken.
@renje: Ich hab's auch gar nicht überbewertet, aber gedacht, dass ein wahrer Kern darin stecken könnte.
Zuviel Text macht's nicht immer verständlicher. Siehe
Singing "...and the wheel of the bus goes round and round and round, and round and round, the wheels of the bus goes round and ...."
@HHS: Nur um einem Irrtum vorzubeugen: In einer Heilberufekammer können Einrichtungen nicht Mitglied werden, sondern ausschließlich die Personen, die dem betreffenden Heilberuf angehören. Insofern unterscheiden sich Heilberufekammern deutlich von Handwerkskammern.
Und Elisabeth hat insofern Recht, dass die Ausbildung Bundesgesetz ist, das nicht durch eine Landespflegekammer bestimmt werden kann. Aber HHS hat Recht, dass durch eine Pflegekammer die Abnahme der Prüfung auch in der Ausbildung dann durch Pflegeberufe und nicht mehr durch eine andere Behörder erfolge würde. Sorry für die Erbsenzählerei.
@alle: Auch wenn die Kammer nur die innerberuflichen Angelegenheiten selbst - diese aber durch das Heilberufekammergesetz mit gesetzesgemäßer Kraft - regeln kann, entstehen Gesetze nicht allein durch Beschluss im Landtag oder Bundestag. Was letztere beschließen ist zu einem überwiegenden Teil durch Lobbyisten vorbereitet und beeinflusst worden. Ein Gesetz zur Errichtung einer Pflegekammer z. B. käme mit großer Sicherheit nicht zustande, wenn sich die pflegeberuflichen Lobbyisten (Berufsverbände) dafür nicht einsetzen würden.
Um es anders zu sagen: Man muss die Frage des Einflusses der Pflegekammer nicht so kleinkarriert allein auf Gesetzestexte beruhend verstehen. Ohne die gesellschaftlichen Machnismen zu berücksichtigen, die sich hinter den Kulissen abspielen, diskutieren wir hier weltfremd (ich möchte 100 Euro darauf wetten, dass Elisabeth mich jetzt mit dem Begriff "weltfremd" in Verbindungn bringen wird - alles andere wäre eine Überraschung).
Weitersing "...and the wheel of the bus goes round and round and round, and round and round, the wheels of the bus goes round and ...."
Da ich hier aber nur noch über neue Alternativen reden wollte, greife ich mal Elisabeths Alternative auf, die sie als "Recht" bezeichnet, auch wenn es in keinem Gestz verabschiedet ist
:
... das Recht des autodidaktischen Lernens herausgenommen ... sind auch noch so frech und haben ihr Wissen weiter gegeben und damit anderen geholfen aus der Position des "fortgeschrittenen Anfängers" rauszukommen. Zusätzlich haben sie erkannt, dass man eben nicht alle Krankenpflegekräfte diese Position verlassen wollen/können. Sie versuchen nix zu erzwingen. Sie leben Eigenverantwortung und Selbstbestimmung einfach. Und erhalten dafür Anerkennung und Respekt... oft nicht aus den Reihen der Pflegeakademiker/-manager. Aber darauf können sie gut verzichten.
Autodidaktisches Lernen gehört zu jeder Form von Lernen dazu, möchte ich behaupten. Weder Schüler noch Studenten hören nur zu. Übrigens steckt in dem Wort Studieren die selbständige Aneignung von Wissen implizit drin. Vor allem aber besteht gar keine Veranlassung, zwischen nicht akademisch Qualifizierten und akademisch Qualifizierten zu spalten. Wir profitieren von beiden. Weder die einen noch die anderen sind was Besseres.
Wissen weitergeben ist gut und verdienst Anerkennung. Das gilt selbstverständlich auch für Erfahrungswissen. Nicht alle pflegerischen Tätigkeiten müssen durch Studien untermauert werden. Aber es gibt pflegerische Interventionen, die nachweislich wirksam oder unwirksam sind und das auch noch je nach Patientenfall in unterschiedlicher Weise. Ob ich einen Parksinson-Patienten, einen Schlaganfall-Patienten oder TEP-Patienten mobilisiere, in jedem Fall wende ich mein Wissen unterschiedlich an und je mehr Erfahrung ich habe, desto besser kann ich das.
Wenn ich aber glaube, dass mein persönliches Erfahrungswissen höher steht, als ggf. verfügbares evidenzbasiertes Wissen, dann handele ich eindeutig unprofessionell.
Eine Funktion einer Pflegekammer ist es, Menschen vor unsachgemäßer Pflege zu schützen:
Wenn es kein besseres Wissen als die Erfahrung meiner Pflegekraft gibt, dann ist das ihr professionelles Recht, mich nach bestem Wissen und Gewissen danach zu pflegen. Wenn sie mich aber entgegen besserer Erkenntnisse pflegt und statt dessen meint, das Recht zu haben, ihre persönlichen Erfahrungen an mir auszulassen und mir wirksame pflegerische Interventionen vorzuenthalten, dann kann ich sie - mit oder ohne Pflegekammer - für den entstehenden Schaden zur Verantwortung ziehen.
Die Pflegekammer leistet aber sowohl für die Pflegekräfte als auch für die Pflegebedürftigen den Service, zu definieren, was fachgerecht ist und was nicht. Der Pflegebedürftige kann sich darauf berufen. Aber auch die Pflegekraft kann sich darauf berufen.
Und die Pflegekammer sorgt im Rahmen ihrer Fort- und Weiterbildungsorndung auch dafür, dass das für mich relevante Wissen auch bei mir als Pflegekraft ankommt.
Und wenn doch ein Schaden entstanden sein sollte und ein Pflegebedürftiger mich verklagen will, leistet die Pflegekammer den Service, mit seiner Schlichtungsstelle einen konstruktiven Ausweg zu suchen, ohne gleich vor Gericht zu klagen.
Und weil ich mich als Pflegekraft auf die Vorgaben der Pflegekammer berufen kann und an sie gebunden bin, darf auch mein Arbeitgeber von mir nicht verlangen, alle fünfe gerade sein zu lassen und Patienten zu vernachlässigen. Wenn ich also meinem Arbeitgeber eine Überlastungsanzeige mache, muss er adäquat reagieren, wenn er keine Haftungsschäden aufgrund Organisationsverschulden riskieren will.
Kommt dann auch noch der Fachkräftemangel hinzu, dann würde der Druck auf die Arbeitgeber noch größer werden. Denn die Arbeitgeber würden dem Fachkräftemangel am liebsten einfach mit einer Verkürzung oder Vereinfachung der Ausbildung entgegenwirken. Eine Pflegekammer wüde aber diesen Bestrebungen öffentlichkeitswirksam und fundiert als starker Lobbyist entgegentreten. Wenn die Argumente der Pflegekammer fundiert sind, fällt es auch der Politik schwer, der Bevölkerung eine Mindestqualität in der Pflege zu verwehren. Der Druck auf die Arbeitgeber wird mit einer Pflegekammer also deutlich größer. Und die Position der Pflegenden auch im Sinne von Lohnforderungen würde deutlich stärker werden - auch wenn das in keinem Gesetz so drin steht und die Tarife Sache der Gewerkschaften bleiben, die dadurch durchaus nicht an Bedeutung verlieren, sondern sogar noch durch den steigenden Druck gestärkt werden.
Da ich hier aber nur noch über Alternativen zur Pflegekammer reden wollte, seien diese Ausführungen als Reflexion von Elisabeths Alternative zu verstehen:
"Eigenverantwortung und Selbstbestimmung einfach leben".
Diese Alternative existiert eigentlich gar nicht, denn heute gilt der Arbeitgeber als verantwortlich. Und wenn es um ärztliche Tätigkeiten geht, gelten die delegierenden Ärzte als verantwortlich. Elisabeth spricht insofern allenfalls von einer gefühlten Eigenverantwortlichkeit und von einer gefühlten Selbstbestimmtheit. In Wirklichkeit handelt es sich juristisch gesehen um eine selbst angemaßte praktizierte Selbstständigkeit die entweder nur geduldet wird oder sogar widerrechtlich ist, wenn sie die Anordnungen des Arztes oder des Arbeitgebers zuwiderhandeln oder auch den Ausbildungsinhalten widersprechen.
Ich halte Elisabeths Alternative deshalb für untauglich.
Ansonsten habe ich hier schon wieder zu viel getextet, sorry renje.
Was zu sagen bliebe, hat HHS sehr treffenden gesagt, wie ich finde:
Das was Du unter "Eigenverantwortung" und "Selbstbestimmung" verstehst, verstehe ich unter Chaos und "Jeder macht, was er will, keiner macht, was er soll, aber alle machen mit"
Genau deswegen sind wir da, wo wir heute sind. 20 Jahre hinter unseren europäischen Nachbarn; ohne klare, verständliche Stimme und ohne den Ansehen den wir mit unserer täglichen Arbeit verdienen...