Einspringen in den Tagdienst, obwohl man als Nachtschwester arbeitet?

monika13

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Krankenschwester
Akt. Einsatzbereich
Intensiv
Hallo,

ich habe eine kurze Frage...

Muss ich auf die Anfrage von der Stationsleitung auch zwischendurch bereit sein im Tagdienst zu arbeiten???

Kurze Erläuterung zu meiner Arbeit.
Ich habe jetzt für 2 Jahre auf 100 Stunden im Monat redutziert und mache nur Nachtdienst, weil ich ein kleines Kind habe.

Ich würde Zuhause angerufen und gefragt, ob ich am We anstatt Nachtdienst, mal Tagdienst machen kann.
Ich antwortete nein.
Irgendwie habe ich das Gefühl, dass Ihm die Antwort nicht gefiel!

Bin ich verpflichtet auch zu wechseln???

Danke :-)
Ganz liebe Grüsse!
 
Hallo,

kurze Antwort - was steht in deinem Vertrag?

Steht da nicht ausdrücklich, dass du nur Nachtdienst machst, kannst du natürlich auch am Tag eingesetzt werden.

Gruß renje
 
Hallo!
Ich denke genau wie renje, du mußt in deinem Vertrag nachschauen. Bei uns im Kh gibt es nur Verträge in denen steht, daß man eine Stelle in der Pflege hat. Da steht nichts von Tag oder Nachtdienst. Ich habe eine 50% Stelle in der Pflege( Früh-, Spät-, und Nachtdienst), und wir haben auch eine Tochter und mein Mann arbeitet im Schichtdienst. Meiner Meinung nach haben wir das Recht und die Pflicht diesen Vertrag zu erfüllen. Und unterschrieben haben wir unsere Vertäge auch selber, und haben uns vorher Gedanken gemacht wie wir das mit unserer Tochter regeln. Bei uns klappt es richtig prima.
 
Wenn der Dienstplan bereits steht, kann dich niemand zu einer Änderung zwingen. Kurzfristige Änderungen sind nur mit Deinem Einverständnis möglich.

Aber wenn in Deinem Arbeitsvertrag wie bei mir Drei-Schichten-Dienst steht, kann Dich Dein Chef auch in den Tagdienst planen.

Wenn Du die Betreuung Deines Kindes regeln kannst, wären zwei, drei Tagdienste im Monat gar nicht schlecht für Dich. In vielen Tarifen gibt's dann nämlich eine höhere Schichtzulage.
 
Hallo,

wenn deine Arbeitszeit (Nachtdienst) im Arbeitsvertrag festgeschrieben ist, kannst du nur mit deiner Zustimmung zu anderen Zeiten eingesetzt werden, d.h., du kannst durchaus ablehnen, zu diesen Zeiten "einzuspringen".

wenn allerdings nichts schriftlich vereinbart wurde, richtet sich deine Arbeitszeit nach einem festzulegenden Dienstplan, der auch andere Zeiten beinhalten kann.
Wenn du grundsätzlich wegen Kinderbetreuung zu gewissen Zeiten nicht arbeiten kannst, solltest du es mit deinem Arbeitgeber (am besten schriftlich) entsprechend vereinbaren, damit es bei der Dienstplanung berücksichtigt werden kann.
Du solltest ferner die Unterstützung eurer Personalvertretung suchen, denn diese müssen den Dienstplänen zustimmen.

Gruß

medsonet.1
 

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