Heimleitung will uns zum Einspringen zwingen

Ovian

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Gesundheits- und Krankenpfleger
Hallo!

Seit mehreren Jahren arbeite ich in unserer Einrichtung als Dauernachtwache und habe hierfür einen "Festvertrag" in dem nur Nachtarbeit steht.

Jetzt hatte ich 7 Nächte am Stück jeweils 10,5 Stunden (Bewohnerurlaub) und wurde als ich aus der Nacht raus bin bereits um 13 Uhr angerufen. Habe ich natürlich einmal weggedrückt, weil halbschlaf. Um 14:00 Uhr wieder angerufen, wieder weggedrückt, weil halbschlaf und um 18:00 Uhr wieder angerufen und bin ran.

Geschäftsleitung (nicht Heimleitung) war dran, wollte wissen wieso ich ihn weggedrückt habe 2x und habe gesagt, dass ich meine letzte Nachtschicht hatte (21:45 bis 08:15) und noch geschlafen habe. Er hat sich kurz entschuldigt und meinte ich müsste am Samstag und Sonntag zur Arbeit in den Spätdienst da es brennt. Ich habe gesagt, dass ich nie in den Tagdienst eingelernt wurde und ich einen Dauernachtwachen Vertrag habe und generell nur 30 Stunden arbeite und am Montag im Urlaub bin - wir fahren Freitag weg.

Er hat gesagt, dass er trotz Dienstplan über uns verfügen dürfte weil es ja "brennt" und ich zur Not mein Urlaub verschieben muss. Habe gesagt es tut mir leid, ich kann da nicht weiter helfen und wie gesagt habe nicht mal eine Einarbeitung für den Tagdienst auf der Gruppe. Er meinte gut, das wird im Team mit Betriebsrat besprochen werden müssen.

Zwei weitere Nachtkollegen wurden auch belästigt und haben das gleiche wie ich gesagt.

Nun findet ein großes Team statt mit Betriebsrat und er will auf flexible Dienstpläne switchen, d. h. es gibt nur noch 2 Wochen Dienstpläne und man soll immer kurzfristig einspringen müssen.

Ist das Rechtens? Meiner Meinung nach absolut nicht, denn so kann ich ja nie meine Freizeit planen.
Zum Tagdienst wurde gesagt, dass wenn alle Mitarbeiter dagegen sind ein Heim geschlossen werden muss und somit die Mitarbeiter und Bewohner auf die übrigen Heime verteilt werden müssen- wobei da die Räumlichkeiten ja fehlen...

Was meint ihr? Heiße Luft oder was?

Mir ist es relativ egal, da ich als Nachtwache wieder in die andere Einrichtung - welche sogar Nähe an mir ist - bewerben würde wenn es hart auf hart kommt. Aber ich habe UNBEFRISTET, bin aus der Probezeit draußen und in meinem Vertrag steht ausschließlich als Nachtwache von 21:45 bis 06:15 und Wochenenden/ Feiertage/ Bewohnerurlaub 21:45 bis 08:15.

Muss ich was befürchten? Und wie ist es generell mit Tagdienst arbeiten OHNE EINARBEITUNG? Ich arbeite ja als Nachtwache... der Tagesablauf ist ja komplett anders. Darf ich das oder ist das eine billige Ausrede von mir?
 
Nein, musst du nicht. Schau mal auf der Verdi Seite nach "mein Frei gehoert mir" .

Kein Holen aus dem Frei!

Lasst euch nicht veraeppeln. Tretet in eine Gewerkschaft ein. Holt euch Hilfe. Sagt klar NEIN. Zur Not kuendigen, am besten alle auf einmal. Ich fass es nicht, wie frech und unverschaemt manche AG immer noch agieren.
 
Jetzt hatte ich 7 Nächte am Stück jeweils 10,5 Stunden (Bewohnerurlaub) und wurde als ich aus der Nacht raus bin bereits um 13 Uhr angerufen. Habe ich natürlich einmal weggedrückt, weil halbschlaf. Um 14:00 Uhr wieder angerufen, wieder weggedrückt, weil halbschlaf und um 18:00 Uhr wieder angerufen und bin ran.

Geschäftsleitung (nicht Heimleitung) war dran, wollte wissen wieso ich ihn weggedrückt habe 2x und habe gesagt, dass ich meine letzte Nachtschicht hatte (21:45 bis 08:15) und noch geschlafen habe.
Du musst gar nichts begründen, brauchst auch gar nicht ans Telefon zu gehen.
Er hat sich kurz entschuldigt und meinte ich müsste am Samstag und Sonntag zur Arbeit in den Spätdienst da es brennt. Ich habe gesagt, dass ich nie in den Tagdienst eingelernt wurde und ich einen Dauernachtwachen Vertrag habe und generell nur 30 Stunden arbeite und am Montag im Urlaub bin - wir fahren Freitag weg.

Er hat gesagt, dass er trotz Dienstplan über uns verfügen dürfte weil es ja "brennt" und ich zur Not mein Urlaub verschieben muss. Habe gesagt es tut mir leid, ich kann da nicht weiter helfen und wie gesagt habe nicht mal eine Einarbeitung für den Tagdienst auf der Gruppe. Er meinte gut, das wird im Team mit Betriebsrat besprochen werden müssen.

Zwei weitere Nachtkollegen wurden auch belästigt und haben das gleiche wie ich gesagt.

Nun findet ein großes Team statt mit Betriebsrat und er will auf flexible Dienstpläne switchen, d. h. es gibt nur noch 2 Wochen Dienstpläne und man soll immer kurzfristig einspringen müssen.

Ist das Rechtens?
Nein, das ist ein klarer Rechtsverstoß:

" Wenn ein Dienstplan genehmigt und unterschrieben ist, ist er verbindlich und darf –
ohne entsprechende Ankündigungsfrist – nicht geändert werden.
 „Arbeit auf Abruf“ ist in § 12 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes geregelt. Selbst
wenn „Arbeit auf Abruf“ im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, setzt das Gesetz vier
Kalendertage als kürzeste Frist voraus (§ 12 Abs. 2 TzBfG).
 Ein Anruf im „Frei“ ist echten Notfällen vorbehalten. Der Ausfall einer Kolleg/in durch
Krankheit oder sonstiges stellt keinen Notfall dar."


Quelle: https://www.dbfk.de/media/docs/download/Allgemein/Mein-Recht-auf-Frei_Sammelband-2016.pdf S. 7

Tretet in eine Gewerkschaft ein.
... oder in einen Berufsverband; der größte ist der DBfK - für den hab ich mich entschieden. 8-)
 
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Ein Gespräch gemeinsam mit dem Betriebsrat halte ich in dieser Situation für überaus angebracht. Da kann der Vorgesetzte aus berufenem Mund hören, dass er so nicht mit seinen Leuten umspringen kann.

Andererseits hat der AG natürlich auch eine Fürsorgepflicht für die Bewohner, der er nachkommen muss. Wenn es mit der jetzigen Regelung nicht möglich ist, die Tagdienste zu besetzen, wäre möglicherweise eine Änderungskündigung für die Dauernachtwachen durchsetzbar, so dass diese eben auch tagsüber eingesetzt werden dürften. Ob dazu eine Einarbeitung nötig wäre, kann ich nicht beurteilen, aber die ließe sich doch sicher bewerkstelligen. Flexible Dienstpläne sind nicht gestattet; stattdessen ließe sich eine Rufbereitschaft einrichten.

Unter ganz bestimmten rigiden Umständen kann es tatsächlich mal sein, dass der Urlaub gestrichen wird und der Arbeitnehmer erscheinen muss - aber das sind wirklich absolute Ausnahmesituationen.
 
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beurteilen, aber die ließe sich doch sicher bewerkstelligen. Flexible Dienstpläne sind nicht gestattet; stattdessen ließe sich eine Rufbereitschaft einrichten.

Unter ganz bestimmten rigiden Umständen kann es tatsächlich mal sein, dass der Urlaub gestrichen wird und der Arbeitnehmer erscheinen muss - aber das sind wirklich absolute Ausnahmesituationen.
Bitte genauer welche rigiden Umstände mich zum Urlaubsverzicht zwingen - außer dem Verteidigungsfall der Bundesrepublik Deutschland/Nato
 
Wenn es dringende Gründe gibt und keine andere Möglichkeit, als den Urlaub zu streichen. Und dann hat der AG möglicherweise entstandene Kosten zu tragen. Darf mein Chef... genehmigten Urlaub wieder streichen?

Im Einzelfall entscheidet wohl ein Gericht, ob solche Umstände vorliegen. Bei einem "normalen" Mitarbeiter erscheint mir das weniger vorstellbar als z.B. bei jemanden in einer Leitungsfunktion oder Stabsstelle. Wenn wir mal daran denken, dass es auch Arbeitsfelder außerhalb des Gesundheitswesens gibt: In der heißen Phase eines Bauprojektes darf wahrscheinlich der einfache Bauarbeiter in den Urlaub fahren, während der Hauptverantwortliche, der sich mit dem Projekt am besten auskennt, nicht zu ersetzen ist.

Im Fall des TE hatte er ja wohl erst ab Montag Urlaub, und da der Chef nicht wissen konnte, wann er fährt, wäre die Frage nach Einspringen am ganz normalen freien Tag durchaus gestattet. Ein "Du musst" und "ich kann im Frei über Dich verfügen" wäre es nicht.
 
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Im Schlaf angerufen werden? Ääähhh? Mich ruft niemand an, wenn ich nach einem ND schlafe, denn dann ist mein Telefon im Flugmodus und lautlos. Dann können mich alle mal gern haben. Mein Schlaf ist mir heilig!
 
Im Schlaf angerufen werden? Ääähhh? Mich ruft niemand an, wenn ich nach einem ND schlafe, denn dann ist mein Telefon im Flugmodus und lautlos. Dann können mich alle mal gern haben. Mein Schlaf ist mir heilig!

Kann da auch nur den Tipp geben dass es mittlerweile für die meisten(?) Handys einen konfigurierbaren "nicht-stören-modus" gibt bei dem alles geblockt wird was man nicht explizit zulässt. Hab den zum schlafen immer drin, da kommen nur wichtige Telefonnummern an & durch und die Arbeit schon gleich 5x nicht. Festnetznummer gebe ich aus diesem Grund meist nicht mehr an.
 
Ich stelle das Telefon auf lautlos. Geht auch beim Festnetz.

Aber hier geht es ja um was Größeres. Die reinen Nachtdienstverträge sollen abgeschafft werden, weil der Tagdienst nicht abgedeckt werden kann und Schließungen drohen.
 
Niemand muss einspringen! Wie kurzfristig ist der Personalausfall gewesen? Gicht der GF nicht auf die Liste, wer ohnehin schon im Dienst ist?
 
Es ist es auch nicht rechtens, dass du 10,5 Stunden am Stück arbeiten musst.
 
Nun findet ein großes Team statt mit Betriebsrat und er will auf flexible Dienstpläne switchen, d. h. es gibt nur noch 2 Wochen Dienstpläne und man soll immer kurzfristig einspringen müssen.
... wann ist das? Ich komm vorbei, das muß ich mir ansehen. Ich bring auch Bier und Popcorn mit... und nen Verdivertreter...

Oh man das wird lustig. Darf ich eine Freundin einladen...? Die hätte da auch ihren Spaß dran.


Ich hoffe eurer Betriebsrat ist nicht Arbeitgebergestrickt.

Kurz das ist wirklich alles heiße Luft.
Nichtmal §12 Teilzeit und befristungsgesetz zieht hier, da das im Arbeitsvertrag vereinbart seien muß.

Es gibt keine wirkliche aussage darüber wann ein Dienstplan ausreichend früh veröffentlich seinen MUß.
Theoretisch kann der AG das mit den Zwei Wochen machen, dann ist der aber nach wie vor verbindlich. Vorausgesetzt es gibt keinen Tarifvertrag/Dienstvereinbahrung der etwas anderes sagt. Also Tarifverträge und Dienstvereinbarungen gegen i.d.R. min 4 Wochen vor.

Wie man seinen Mitarbeiter mit solchen Vertragsmodalitäten halten will... ?

Was ich in dem Gespräch mit dem BR sagen würde. Gar nichts.. ist vollkommen egal. Sollte der BR diesem zwei Wochen Ding zustimmen... dann würde ich gleich vor Ort meine Kündigung abgeben und den BR noch gehörig ohrfeigen.
Deinen Nachtwachenvertrag können sie nur befummeln wenn du eine Änderungskündigung unterschreibst. Vorausgesetzt auch hier entspricht der Arbeitsvertrag den von dir genannten Bedingungen und du hast da keine Klauseln drin.

BLOß NICHTS UNTERSCHREIBEN

schön alles mit nach Hause nehmen, in ruhe lesen, ggf. von Fachchinesen checken lassen und dem ganzen entspannt entgegen treten.

Würde mich allerdings fragen ob ich für ein Haus was alleine solche Gedanken hegt arbeiten will. Der Personalnotstand kommt das sicher auch nicht von ungefähr.

Man hätte als AG ja auch einfach Fragen können... "Hallo Leute, es sieht im Moment echt schlecht aus, würdet ihr bitte einspringen, andere Schichten übernehmen um uns den Hintern zu retten"?

Ich denke das hätte eher Verständnis als Gegenwehr erzeugt.
Alter... ich komm nisch mehr aus'm lachen raus. :rofl::knabber:

Halt uns mal bitte auf dem laufenden.
 
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Es ist es auch nicht rechtens, dass du 10,5 Stunden am Stück arbeiten musst.
Wenn eine Pause dabei ist, oder die Ausnahme im Arbeitsvertrag festgehalten wurde, geht das. Aber darum geht es ja hier gar nicht. Der TE will Dauernachtwache bleiben. Laut seinen anderen Beiträgen arbeitet er in dieser Position zwar nicht, wie behauptet, seit einigen Jahren, sondern seit gut neun Monaten, aber wenn ihm diese Arbeit gefällt, sei es ihm gegönnt. Hat jemand als Dauernachtwache Erfahrung gemacht?

Ich persönlich mache nicht mehr gern Nachtdienst; je älter ich werde, desto schwerer tue ich mich mit der Umstellung. Ich hätte absolut gar nichts dagegen, wenn ein Kollege hauptsächlich im Nachtdienst arbeiten wollte, so dass ich weniger Nächte machen muss. Aber der AG muss natürlich schauen, dass er alle Schichten ausreichend besetzt bekommt. Und wenn nun Nachtdienst beliebter ist und im Tagdienst zu wenige Leute da sind, dann kann man den Dienstplan nicht ausschließlich nach den Wünschen der Mitarbeiter gestalten. Die Bewohner haben ja auch ein berechtigtes Interesse daran, versorgt zu werden.
 
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Ich hatte Urlaub und es kam im Gespräch raus, das wir Nachtwachen nicht einspringen müssen für den Tagdienst.
Wir müssen die Nächte abdecken und so wie geplant schauen wir Nachtwachen das wir in allen Häusern der Einrichtung die Nächte decken.

Der Betriebsrat meinte, dass wenn eine Nachtwache im Tagdienst aushelfen sollte und plötzlich eine Nachtwache sich krank melden würde keiner vom Tagdienst einspringen dürfte, weil wir im Nachtdienst "Pflegefachkräfte" sind. Im Tagdienst arbeiten bei uns überwiegend pädagogische Fachkräfte und diese dürfen nicht im Nachtdienst alleine sein.

Es wurde jetzt klar kommuniziert, dass wenn wir Nachtwachen Schicht haben nicht angerufen werden dürfen, auch nicht ab 18:00 Uhr o. ä. sondern es darf nur per WhatsApp und auch nur wenn es sehr dringend ist geschrieben werden (z. B. Nachtwache wird krank), aber keine Tagdienst Angelegenheiten.
 
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