Verpflichtung zum Einspringen in der Freizeit

Hallo,

ich möchte das leidige Thema „Dienstaufnahme aus dem Frei“ erneut aufgreifen.

Mich interessieren eure Meinungen in Bezug darauf, wenn der Mitarbeitende eine entsprechende Anordnung während seines Dienstes bekommt.

Ich sehe es wie Verdi, dass das Direktionsrecht des AG mit der Verabschiedung des Dienstplans verwirkt ist. Jedoch hat ein Arbeitgeber-Anwalt bei uns in der Klinik die Aussage getätigt, dass dies nur für die vier Tage vor dem geplanten Einsatz gilt, so wie es bereits Gerichte festgestellt haben. Dafür gäbe es ja auch die Prämien, Tankgutscheine zur Motivationssteigerung.

Aber könnte ergo ein AN tatsächlich fünf Tage im Voraus während der Arbeitszeit „dienstverpflichtet“ werden? (Ja, ich weiß, es gibt keine Dienstverpflichtung :-) )
 
Ich springe prinzipiell nicht ein.
Wer mir mit Zwang kommt darf gerne die nächsten 2 Wochen meine Dienste auffangen. Die AU ist schnell organisiert :-)

Ärgerlich wenn es zu wenige AN für den AG gibt und sich AN mittlerweile ohne Bewerbungen ihren AN aussuchen :-)

Im allgemeinen ist es ratsam zeitnah die Kündigung einzureichen wenn man zu oft angerufen bzw belästigt wird. Eine Anzeige sollte bei Drohung oder ähnliches ebenfalls erfolgen. Ich schreibe im Dienstplan auch 5 Minuten Telefonate auf wenn ich in meinem Frei belästigt werde.
 
Jedoch hat ein Arbeitgeber-Anwalt bei uns in der Klinik die Aussage getätigt, dass dies nur für die vier Tage vor dem geplanten Einsatz gilt, so wie es bereits Gerichte festgestellt haben.
Dann sollte der Anwalt diese Gerichtsurteile komplett lesen (was er eventuell sogar getan hat , aber einige "Kleinigkeiten" dabei vergisst):
Die Urteile betreffen Teilzeitbeschäftigte, die ausdrücklich im Arbeitsvertrag »Arbeit auf Abruf« vereinbart haben.
Das Gesetz, auf das sich die Urteile beziehen ist dieses:


Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG)
§ 12 Arbeit auf Abruf

Siehe hier:




Aber auch ich habe die Aussage schon von Führungskräften gehört. Im Zweifelsfall das Geld für eine Anwaltliche Beratung ausgeben.
Danach werden AG vermutlich vorsichtiger mit ihren Aussagen sein.
Leider sind sie es nicht gewohnt, das AN sich wehren. Und Aussagen wie die des AG-Anwaltes führen dazu, dass noch weniger Mitarbeiter sich wehren......Leider


Also: Trau dich und suche dir Hilfe.

LG Einer
 
Jedoch hat ein Arbeitgeber-Anwalt bei uns in der Klinik die Aussage getätigt, dass dies nur für die vier Tage vor dem geplanten Einsatz gilt, so wie es bereits Gerichte festgestellt haben.
Nein.
In dem Moment, wo der Dienstplan aushängt, hat der AG sein Direktionsrecht verwirkt.
Da ändern auch Tankgutscheine oder wasweißich nix dran.
Aber könnte ergo ein AN tatsächlich fünf Tage im Voraus während der Arbeitszeit „dienstverpflichtet“ werden?
Nein.
Es spielt keine Rolle, ob während der Dienstzeit oder außerhalb.
 
Hallo,

ich möchte das leidige Thema „Dienstaufnahme aus dem Frei“ erneut aufgreifen.

Mich interessieren eure Meinungen in Bezug darauf, wenn der Mitarbeitende eine entsprechende Anordnung während seines Dienstes bekommt.

Ich sehe es wie Verdi, dass das Direktionsrecht des AG mit der Verabschiedung des Dienstplans verwirkt ist. Jedoch hat ein Arbeitgeber-Anwalt bei uns in der Klinik die Aussage getätigt, dass dies nur für die vier Tage vor dem geplanten Einsatz gilt, so wie es bereits Gerichte festgestellt haben. Dafür gäbe es ja auch die Prämien, Tankgutscheine zur Motivationssteigerung.

Aber könnte ergo ein AN tatsächlich fünf Tage im Voraus während der Arbeitszeit „dienstverpflichtet“ werden? (Ja, ich weiß, es gibt keine Dienstverpflichtung :-) )
Du bist ja offensichtlich Stationsleitung, dich interessiert also vermutlich, ob du selbst deine Mitarbeitenden zum Einspringen verpflichten darfst?

Das wäre allerdings nicht zielführend. Wenn du zufriedene Mitarbeitende willst, solltest du nie (!) auch nur aus Versehen solche Androhungen auch nur leise aushauchen. Das wäre das letzte Mal, dass meine KollegInnen mit dir ohne Personalrat reden würden, und du kannst sicher sein, dass danach nie wieder jemand bereit wäre, einzuspringen.
Wenn du dringend Ersatz suchst, dann frage nett und biete etwas an, zB Frei an einem anderen Tag oä...
Wenn du für einen größeren Arbeitgeber arbeitest, baue einen Pool an Springern auf, die flexibel eingesetzt werden können und dafür entsprechend entlohnt werden. Oder mache es wie meine Arbeitgeberin und biete fürs bezahlte Einspringen obszön hohe Vergütungen an, so dass sich immer jemand findet, der/die bereit ist, einzuspringen.

Spiele nie die "du musst"-Karte, das geht immer nach hinten los.

Gruß spflegerle
 
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Vielen Dank schon mal an euch beide!

Ich möchte zunächst noch gar keine radikalen Wege gehen, wie z.B. den juristischen oder den der AU für meine gebeutelten Kolleg*innen.
Mir ist klar, dass unser Haus nicht für die gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen verantwortlich ist. Und in den letzten Jahren hat es Fortschritte in Richtung Personalersatzmanagement gegeben: Ein Springerpool wird aufgebaut, es gibt einen Rufbereitschaftsdienst und eine 40€ Flexi-Zulage pro Einspringen und für betrieblich notwendige Diensttausche. Ferner so nette Kleinigkeiten, wie Stundenkorrekturen, wenn man sich z.B. bereiterklärt, statt Spät/Früh- einen Nachtdienst abzuleisten (immerhin über fünf Stunden). Und, bei uns gibt es keine privaten Telefonnummern mehr. Wir sind damit so etwas wie Pioniere in unserem Klinikum. Bisher ohne negative Rückmeldung von oben wohlgemerkt!

Was ich will, ist ein Gespräch mit meiner PDL, und zwar gut vorbereitet!

Kann das wirklich sein, dass der AG mit einem Gesetzestext argumentiert, der sich ausschließlich auf Teilzeitbeschäftigte bezieht, diesen jedoch auch bei Vollzeitbeschäftigten anwendet? Wo bleibt da der nationale Aufschrei?
 
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Du bist ja offensichtlich Stationsleitung, dich interessiert also vermutlich, ob du selbst deine Mitarbeitenden zum Einspringen verpflichten darfst?

Das wäre allerdings nicht zielführend. Wenn du zufriedene Mitarbeitende willst, solltest du nie (!) auch nur aus Versehen solche Androhungen auch nur leise aushauchen. Das wäre das letzte Mal, dass meine KollegInnen mit dir ohne Personalrat reden würden, und du kannst sicher sein, dass danach nie wieder jemand bereit wäre, einzuspringen.
Wenn du dringend Ersatz suchst, dann frage nett und biete etwas an, zB Frei an einem anderen Tag oä...
Wenn du für einen größeren Arbeitgeber arbeitest, baue einen Pool an Springern auf, die flexibel eingesetzt werden können und dafür entsprechend entlohnt werden. Oder mache es wie meine Arbeitgeberin und biete fürs bezahlte Einspringen obszön hohe Vergütungen an, so dass sich immer jemand findet, der/die bereit ist, einzuspringen.

Spiele nie die "du musst"-Karte, das geht immer nach hinten los.

Gruß spflegerle

Nein, wie du meinem letzten Post entnehmen kannst, bin ich auch recht AN-orientiert.
Deswegen gibt es ja auch keine privaten Nummern mehr auf Station. Bedeutet, ich frage „ohne Druck“ per Messenger. Allerdings zahle ich den Preis, dass ich mich auch in meiner Freizeit um Personalersatz kümmere. Wenn auch das nicht klappt, muss die PDL bzw. der PDL-Hintergrunddienst aktiv werden
 
Es ist egal ist ob man Teilzeit oder Vollzeit arbeitet. Man arbeitet seine Stunden ab und der Arbeitgeber hat einmalig ein paar Wochen vorher die Möglichkeit sein Personal in entsprechendem Umfang des Vertrags zu "verplanen".

Ich äußere meine Wünsche vorher, mein Arbeitgeber versucht diese zu berücksichtigen und plant dann entsprechend meiner Soll/ Ist-Zeit von Monat XY bzw. Abrechnungszeitraum von 4 Wochen. Bei 30 Stunden sind es 120 Stunden insgesamt. Wie er diese verteilt ist mir eigentlich egal, solange Erholungsspielraum und ab und an ein Wunsch berücksichtigt wird.

Wenn ich TZ arbeite (30 Stunden) arbeite ich TZ und habe dafür meistens gute Gründe. Ich arbeite nicht minus 40 Stunden im Juni und dafür im Hochsommer während Urlaubszeit plus 40 Stunden auf meine Sollzeit.

Ich hatte mal so einen speziellen wannabe Stationsleiter der gemeint hat: "Aber du hast ja minus, eigentlich müsstest du einspringen." meine Antwort darauf war: "Ist nicht meine Schuld wenn ich minus habe, den Dienstplan schreibe nicht ich." und bin daraufhin freiwillig gegangen. Was ist das für ein Müll.

Eigentlich gehört es bestraft Mitarbeiter anzurufen. Egal ob mit Mega Bonus oder nicht.

Ich weiß ja nicht wo du arbeitest, aber 40 € Flexi Zulage... für 40 € zieh ich mich nicht mal an um mich annähernd Richtung Arbeit zu bewegen. Hast Glück das dies bei euch so gut ankommt. Aber manchmal ist frei viel wichtiger als 40 €, selbst für 100 € würde ich meine freie Tage nicht hergeben.
Der Klassiker, ohne Druck per Messenger die Kollegen nerven. Spätestens wenn die Nachricht gelesen wird ob einer einspringen kommt ein Schnaufen und zum Partner: "Die Arbeit... wieder einer krank"; "Was soll ich schreiben?" "Soll ich antworten? Vielleicht antwortet einer und ich kanns ignorieren". Mehr Druck geht gar nicht.
 
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50-150 Euro/h brutto für den bezahlten Dienst (der dann natürlich nicht auf das Stundenkonto angerechnet wird. Dafür findet sich schon noch recht häufig jemand.
 
Frei nach dem Motto: "Die Wissenschaft hat festgestellt, dass der Ar.sch die Beine hält"

Kennt ihr das Phänomen dass Menschen eine Aussage für glaubwürdiger halten wenn dran steht "Wissenschaftlich geprüft"?

Das scheint ja auch bei Aussagen von Anwälten zuzutreffen.

Diese Aussage ist dazu so dermaßen weit hergeholt das man das nichtmal als Pauschalaussage werten könnte. Ich frag mich wirklich wieviel von uns wirklich auf Abruf arbeiten?

Nun denn da frag ich mich ob das überhaupt ein Anwalt war. Denn das sollte er besser wissen. Natürlich kann das auch einer sein der sich mit Psychologie und NLP auskennt. Da würde so ein Inhalt reinpassen.

Ansonsten erzähle ich gerne mal von einem Trick den ich in meiner Zeit in der Wirtschaft gerne angewandt habe.

Wenn das Gespräch nicht im Kundensinne verlief ..."Ich will ihren Vorgesetzten sprechen!!!"

OK. mit der Zeit hat sich rausgestellt das der Chef haargenau das gleiche gesagt hat wie ich bloß der Kunde hatte das Gefühl jemanden mal schön auf die Füße getreten zu sein.
Ratet mal wie oft wir im Großraumbüro ausgewürfelt hatten wer wieder Chef spielen darf ;)

Ja so leicht lassen sich Menschen verarschen... Auch unsere Kollegen sind so leicht zu beeindrucken... muss ja nur ein vermeintlicher Anwalt etwas behaupten und schon ist die Verunsicherung groß
 
Kann das wirklich sein, dass der AG mit einem Gesetzestext argumentiert, der sich ausschließlich auf Teilzeitbeschäftigte bezieht, diesen jedoch auch bei Vollzeitbeschäftigten anwendet? Wo bleibt da der nationale Aufschrei?
Der Paragraph bezieht sich auf die Arbeit auf Abruf. Er findet sich zwar im Teilzeit- und Befristungsgesetz, hat aber mit Teil- oder Vollzeit nichts zu tun. Arbeit auf Abruf kann auch bei Vollzeit vertraglich vereinbart sein - und dann gelten die vier Tage.

Selbstverständlich darf man einen Mitarbeiter während der Arbeitszeit auf Dienstplantausch oder Einspringen ansprechen; dienstverpflichten kann man ihn nicht.

Nationaler Aufschrei? Bei einem (1!) AG und in der Pflege? :biggrin:
 
Er findet sich zwar im Teilzeit- und Befristungsgesetz, hat aber mit Teil- oder Vollzeit nichts zu tun.
Korrekt .
Allerdings ist die Aussage der Firmenanwalts in diesem Zusammenhang trotzdem "grenzwertig". Ich vermute stark, dass es sich bei den betroffenen Mitarbeitern nicht um Kollegen mit einem Arbeitsvertrag "Arbeit auf Abruf" handelte.


@ Eierl.Wollmilchsau

Hier noch zwei Links zum Thema:

1. Auszug aus einer Zeitschrift zum Thema (www.Arbeitsschutz.nrw.de/.... )

2. Beispiel einer Vereinbarung eines "Tarifvertrages" (Hier Beispiel AVR) zum Thema Dienstplanverbindlichkeit

Vielleicht hilft es dir weiter

Ergänzung:
Das häufig zitierte Urteil aus Berlin ("geringfügig Beschäftigte im Verkauf"):

Das Urteil aus Frankfurt (Auslegung von Betribsvereinbarung)


LG Einer
 
Wo bleibt da der nationale Aufschrei?
Mich entsetzt eher, daß der „nationale Aufschrei“ - insbesondere in der Pflege - hier unterbleibt:


Interessiert wohl außer @-Claudia- und mir niemanden.
 

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