Eierl. Wollmilchsau
Newbie
- Registriert
- 10.05.2022
- Beiträge
- 3
- Beruf
- Krankenpfleger
- Funktion
- Pflegerischer Stationsleiter
Hallo,
ich möchte das leidige Thema „Dienstaufnahme aus dem Frei“ erneut aufgreifen.
Mich interessieren eure Meinungen in Bezug darauf, wenn der Mitarbeitende eine entsprechende Anordnung während seines Dienstes bekommt.
Ich sehe es wie Verdi, dass das Direktionsrecht des AG mit der Verabschiedung des Dienstplans verwirkt ist. Jedoch hat ein Arbeitgeber-Anwalt bei uns in der Klinik die Aussage getätigt, dass dies nur für die vier Tage vor dem geplanten Einsatz gilt, so wie es bereits Gerichte festgestellt haben. Dafür gäbe es ja auch die Prämien, Tankgutscheine zur Motivationssteigerung.
Aber könnte ergo ein AN tatsächlich fünf Tage im Voraus während der Arbeitszeit „dienstverpflichtet“ werden? (Ja, ich weiß, es gibt keine Dienstverpflichtung )
ich möchte das leidige Thema „Dienstaufnahme aus dem Frei“ erneut aufgreifen.
Mich interessieren eure Meinungen in Bezug darauf, wenn der Mitarbeitende eine entsprechende Anordnung während seines Dienstes bekommt.
Ich sehe es wie Verdi, dass das Direktionsrecht des AG mit der Verabschiedung des Dienstplans verwirkt ist. Jedoch hat ein Arbeitgeber-Anwalt bei uns in der Klinik die Aussage getätigt, dass dies nur für die vier Tage vor dem geplanten Einsatz gilt, so wie es bereits Gerichte festgestellt haben. Dafür gäbe es ja auch die Prämien, Tankgutscheine zur Motivationssteigerung.
Aber könnte ergo ein AN tatsächlich fünf Tage im Voraus während der Arbeitszeit „dienstverpflichtet“ werden? (Ja, ich weiß, es gibt keine Dienstverpflichtung )