Verpflichtung beim Arbeitgeber zu bleiben?

Junii

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09.12.2017
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Hallo,

ich wollte gerne wissen, ob die Teilnahme an der Fachweiterbildung Anästhesie und Intensivpflege mit einer Verpflichtung an das Krankenhaus verbunden ist?
Für wie lange bindet der Arbeitgeber in der Regel den Arbeitnehmer an das Krankenhaus?

Vielen Dank für alle Antworten
 
ich wollte gerne wissen, ob die Teilnahme an der Fachweiterbildung Anästhesie und Intensivpflege mit einer Verpflichtung an das Krankenhaus verbunden ist?
Kommt oft vor, muss Dir aber vor Beginn der Fachweiterbildung mitgeteilt werden.
Für wie lange bindet der Arbeitgeber in der Regel den Arbeitnehmer an das Krankenhaus?
In der Regel: zwei Jahre Weiterbildung, anschließend drei Jahre Bindung an den AG.
 
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Hallo Junii,

normalerweise bekommst du vor der Weiterbildung einen Vertrag wo alles festgehalten wird, inklusive Kosten und Verpflichtungen danach.
Und manchmal kommt es vor, so wie bei mir gerade, das du denn Vertrag erst nach drei Monaten bekommst. Ich mache zwar nur eine PA Weiterbildung, bin aber danach 1 Jahr ans Haus gebunden.
 
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ich wollte gerne wissen, ob die Teilnahme an der Fachweiterbildung Anästhesie und Intensivpflege mit einer Verpflichtung an das Krankenhaus verbunden ist?
Für wie lange bindet der Arbeitgeber in der Regel den Arbeitnehmer an das Krankenhaus?

Es kommt meistens auf den AG Zuschuss in Form von Freistellungen und Kostenübernahme an. Oftmals sind es bei solchen Summen 3 Jahre. Es bedeutet nicht, das Du nicht früher gehen darfst - Du verpflichtest Dich dann halt nur, die Kosten anteilig zurück zu zahlen.
 
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Oftmals sind es bei solchen Summen 3 Jahre.

ist damit gemeint, dass man 2 Jahre die FWB macht und anschließend 3 Jahre ans Krankenhaus gebunden ist oder meinen Sie, dass man insgesamt mit Fachweiterbildung 3 Jahre gebunden ist, also 2 Jahre FWB und 1 Jahr im Anschluss daran?

Danke
 
Man schließt einen Vertrag - schriftlich - die Zeit läuft nach Abschluss der Ausbildung.
Allerdings wird auch eine gewisse Zeit, wenns hart auf hart kommt, schon während der Ausbildung angerechnet, da du ja während der Ausbildung deine Fachkenntnis bereits dem AG zur Verfügung stellst.
So wird nach der hälfte der Zeit, sicher nicht eine Rückzahlungsverpflichtung von 50% eintreten.
Wenn sich da der AG nicht auf einen Kompromiss einlässt müsstest du das vor Gericht klären lassen.
 

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