Weiterbildung zurück bezahlen, ohne schriftliche Verpflichtung?

..... Vor Allem wirkt für mich die PDL-Aussage " Du wirst schon nicht gehen ! ", so ein Stück weit wie ein obskurer Versuch, Dir eine lebenslange Betriebsbindungsverplichtung ob dieser Weiterbildung angedeihen zu lassen.

Ziemlich strange das Ganze
 
Meine Chefin nutzt alle aus und jetzt probiert sie mit mir, was heißt jetzt, eigentlich schon immer! Zum Thema Dienstplan, naja der ist wahrscheinlich nicht aktualisiert wurden und als sich mehrere Mitarbeiter beschwert haben wurde uns das angebliche Gegenteil bewiesen! Schwarz auf Weiß auf dem Dienstplan, aber mal ehrlich, ich weiß wie viel ich gearbeitet habe und das nicht wenig und trotz der bescheiden schönen Stunden habe ich mich letztes Jahr von minus 50 (stand ca. juli) auf plus 130 std (stand dez.) gearbeitet. Und dies Jahr nochmals bis jetzt um die 40 std mehr. Im Mai durft ich dann endlich mal meinen Resturlaub und ein paar Tage so frei machen und dann habe ich dann noch dumme sprüche um die Ohren bekommen, so von wegen ob ich jetzt ausgeruht bin usw.

Ich habe da eigentlich immer gern gearbeitet, aber ich bin froh das ich den Laden verlassen darf. Ich werde im Laufe der Woche mit meiner Chefin reden und sehen was sie nun will, Geld gibt es jedenfalls nicht! Ich werde euch schreiben was nun ist.

Liebe Grüße und Danke für eurer Zuschriften

Lissi
 
Also nach Deinem letzten Post hier verwundert es um so mehr, dass Du auch nur ansatzweise daran gedacht hattest, dieser Person ( oder Eurem Betrieb ) irgend etwas schuldig zu sein................
 
Hallo,

seitdem ich das Thema nun von Beginn an verfolgt habe, möchte ich nun auch mal meinen Senf dazugeben :)

Wenn es wirklich ein "Traumjob" gewesen wäre und alles wirklich spitzenmässig gewesen wäre die ganze Zeit, deine Chefin einfach für dich "die beste Chefin der Welt" ;) gewesen wäre (sowas soll es auch noch geben!), dann würde ich es so sehen, dass ich doch schaue,ob ich vll was zurückgeben würde. Denn dann wäRe es ja eben nciht so, dass man sagen kann "die hat mich ausgenutzt,dann kann ich es auch tun". In so einem Fall hätte ich ein schlechtes Gewissen, was meiner Meinung nach schon im Umgang mit netten (!) Menschen angebracht ist.

ABER:
Dem war ja offenbar üBerhaupt nicht der Fall!! Sie stellt dich als Lügnerin dar (was die Stunden angeht) und du hast (wie es leider oft der Fall ist) viele überstunden angesammelt...
In diesem Fall (und ich bekomme wirklich schnell eines) würde ich üBerhaupt kein schlechtes Gewissen haben und keinen Cent bezahlen!!!
 
hllo Lissy

ich glaube, es ist Zeit das sich einmal ein Arbeitgeber zu Wort meldet.

Schön Dumm, wenn du auch nur einen Cent zurückzahlst.

Jeder Arbeitgeber weiß, dass es bei einer Fortbildung die er bezahlt, sich das schriftlich geben lassen muss und das vorher, damit er nicht als der Doofe dasteht.

Es gibt keinerlei Grund etwas zurückzuzahlen. Jedes Arbeitsgericht würde dir Recht geben. Da sie dich bei den Studen schon über den Tisch gezogen hat würdest du doppelt bezahlen.

Der Arbeitgeber hat eben Pech gehabt und die PDL hat einfach keine Lust ihren Fehler auszubügeln.

Wenn du unbedingt etwas zahlen willst lege ihr 1 € hin und sage, nmehr gibt es nicht.

Ein schlechtes Gewissen ist absolut überflüssig.

liebe Grüße und sein klug
silverlady
 
Wenn du unbedingt etwas zahlen willst lege ihr 1 € hin und sage, nmehr gibt es nicht.

Hehe, das find ich mal richtig genial. Das zeigt eindeutig den guten Willen und zeigt der PDL, wenn sie halbwegs clever ist, dass net nur die die Leute veralbern kann, sondern auch umgekehrt.
Wirklich super Idee! :daumen:
 
Habe genau die gleiche Situation erlebt. Bei mir war es so das ich die Vereinbarung erst ziemlich am Ende der Weiterbildung unterschreiben sollte um mich für 3 Jahre an die Einrichtung zu binden. Alleine das ist rein rechtlich schon nicht erlaubt, zu mal es bei mir so war das ich in den Blockwochen meine Freizeit (also Überstunden) investiert habe. Habe die Vereinbarung dann auch nicht unterschrieben. Ein halbes Jahr später habe ich dann gekündigt wegen einer besseren Stelle und mir wurde auch angedroht sogar schriftlich das ich die Weiterbildungskosten zurück bezahlen muss. Hab ich nicht gemacht, habe dann die letzten paar Tage in der Einrichtung böse Blicke von der Chefin ertragen müssen, aber ich finde das kann man aushalten. Rechtlich hat auch deine Chefin keine Chance also nur Mut!
 
Hallo ihr lieben!
Ich habe heute mal mit meiner Chefin gesprochen und naja sie meinte sie hätte rechtlich Change usw. mir ist das aber egal! Wir haben uns nun geeinigt das sie meinen kompletten Überstd. behalten kann und mir nur 6 Tage Urlaub gibt! Ist mir zwar nicht recht aber egal!
Ich weiß ich bin selbst schuld, hatte aber keine Lust mehr auf irgendwelche auseinandere Setzungen mit ihr! Denn ich bin froh wenn ich da raus bin!
Ich danke euch für eure rege Beteiligung und Hilfen!

LG Lissi
 
Na dann viel Spass beim neuen Job, ich hoffe es waren nicht zuviele Ü-Stunden.

Liebe Grüsse
Narde
 
Bei mir war es so das ich die Vereinbarung erst ziemlich am Ende der Weiterbildung unterschreiben sollte um mich für 3 Jahre an die Einrichtung zu binden. Alleine das ist rein rechtlich schon nicht erlaubt,

Nur um das klar zu stellen: Die Bindung an die Einrichtung ist erlaubt. Lediglich das "nachträglich" war hier verboten.
 
narde
ich will lissimail überhaupt kein schlechtes gewissen machen, nur wissen ob sie mit einem guten gewissen aus diesem arbeitsverhältnis geht. das ist ja gut möglich
mir stößt diese haltung von fredi und dir auf, dieses na da hat sie halt pech gehabt. wollt ihr so behandelt weden?
ich hab kein schlechtes gewissen wenn ich dienstplanausfälle kompensiere indem ich meine kollegen anrufe, warum auch

Na ja, weil du es rein rechtlich gesehen nicht darfst. Steht ein DP verbindlich, ist ein Rückruf aus dem frei nur mit Einvernehmen der/des MA möglich. Außnahmen sind Epidemien, Katastrophen etc., da greift das Direktionsrecht. Das nur mal am Rande.
lissimail hat ihre Pflicht und Schuldigkeit getan, indem sie ihre Chefin darauf hingewiesen hat. Wenn dann keine Reaktion erfolgt, ist das tatsächlich "Pech gehabt". Umgekehrt würde ein AG auch nicht auf eine Verpflichtung verzichten, nur weil ein MA sagen würde, daß man ihm vertrauen könnte, daß man nicht wechseln will.
 
@ Lissimail:

Schade, dass Dich Deine Chefin letzendlich doch noch erfolgreich unter Druck setzen konnte und sich aus der Situation erfolgreich finanzielle Vorteile zu Deinem Nachteil sichern konnte.
Ich persönlich bin mir ziemlich sicher, dass Du aufgrund der hier beschriebenen Situation, weder die Weiterbildung zurückzahlen noch die geleisteten Überstunden verfallen lassen müsstest !!!
Allerdings kann man auch nachvollziehen, dass Du einfach nur noch von ihr in Ruhe gelassen werden wolltest und deinem alten Arbeitsplatz so schnell wie möglich den Rücken kehren und vergessen willst. In so einer Lage lässt man sich schon gern mal übervorteilen - Hauptsache man hat seinen Frieden und ist bald weg........
 
Hallo Lissimail!

Du schreibst, dass du deinen AG bzgl. einer schriftlichen Verpflichtung "...mehrmals mündlich darauf hingewiesen..." hast. Dies wurde abgelehnt.
Dein AG hat abgelehnt. Das war seine freie Entscheidung. Ausserdem: Wieviele AN weisen den AG auf so eine Vereinbarung hin? Und umgekehrt: Welcher AG würde dich bei einer Vertragsunterzeichnung auf eventuelle Schlechterstellungen für dich hinweisen? Ich kenne keinen.
Mit deinem "...mehrmals mündlich darauf hingewiesen..." hast du eigentlich mehr getan als du musstest. Ich sehe nicht einmal eine moralische Verpflichtung der Rückzahlung.

Ganges

P. S.:

Manche solche Rückzahlungsverpflichtungen nehmen sogar AG-Wechsel bei Wohnsitzwechsel (größere Distanz), Verheiratung bzw. Kündigung nach Karenz wegen Kindererziehung explizit aus.
 
Hab´als "Neuer" leider die anderen Seiten übersehen und daher nicht gelesen, dass Lissimail schon nachgegeben hat.

Ganges
 

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