medsonet.1
Poweruser
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Meiner Meinung nach ist eine 2jährige Verpflichtung bei einer so kurzen Weiterbildung auch nicht korrekt.
Die Verpflichtung sollte im Verhältnis zur Weiterbildung stehen.
Hallo,
das kommt grundsätzlich auf die Einzelumstände an, denn nicht nur die Dauer ist entscheidend, sondern auch die Höhe der Kosten. Auch eine "kurze" Fortbildung kann durchaus mal 5.000,- EUR kosten.
Rechtlich ist daher immer die Höhe des eigenen Gehaltes mit der Dauer und den Kosten einer Fortbildung abzuwägen, wenn es um die Frage nach der angemessenen Länge einer Rückzahlungsverpflichtung geht.
2 Jahre sind nur ein "üblicher Standard" , der gerne verwendet wird.
Gruß
medsonet.1