Müssen Kosten für die Weiterbildung zurück erstattet werden?

Meiner Meinung nach ist eine 2jährige Verpflichtung bei einer so kurzen Weiterbildung auch nicht korrekt.
Die Verpflichtung sollte im Verhältnis zur Weiterbildung stehen.

Hallo,

das kommt grundsätzlich auf die Einzelumstände an, denn nicht nur die Dauer ist entscheidend, sondern auch die Höhe der Kosten. Auch eine "kurze" Fortbildung kann durchaus mal 5.000,- EUR kosten.
Rechtlich ist daher immer die Höhe des eigenen Gehaltes mit der Dauer und den Kosten einer Fortbildung abzuwägen, wenn es um die Frage nach der angemessenen Länge einer Rückzahlungsverpflichtung geht.
2 Jahre sind nur ein "üblicher Standard" , der gerne verwendet wird.

Gruß

medsonet.1
 
Wenn du allerdings die "goldenen Löffel" geklaut hast, kann es u.U. anders aussehen.

Gruß

medsonet.1
medsonet, ich danke Dir ganz herzlich, so einen Gesetzestext habe ich gesucht.
Ich habe weder goldenen noch anderweitiges Besteck geklaut. In der Kündigung steht lediglich ordenliche Kündigung, es gab vorab weder ein diesbezügliches Gespräch, oder gar eine Abmahnung. Das einzige, was ich mir zu Schulden habe kommen lassen, ist meine Erkrankung und die daraus resultierende Krankmeldung.
 
medsonet, ich danke Dir ganz herzlich, so einen Gesetzestext habe ich gesucht.
Ich habe weder goldenen noch anderweitiges Besteck geklaut. In der Kündigung steht lediglich ordenliche Kündigung, es gab vorab weder ein diesbezügliches Gespräch, oder gar eine Abmahnung. Das einzige, was ich mir zu Schulden habe kommen lassen, ist meine Erkrankung und die daraus resultierende Krankmeldung.

Hallo,

dann passt dieses Urteil auf alle Fälle.
Wenn deine Kündigung noch "frisch" ist, solltest du auch mal überlegen, ob Kündigungsschutzklage eingereicht werden sollte. Kündigungen wegen Krankheit sind vom Arbeitgeber relativ schwer durchzubekommen. In der Regel kann man hier noch etwas Schmerzensgeld (Abfindung) beim Arbeitsgericht rausschlagen.

Gruß

medsonet.1
 
Hallo,

dann passt dieses Urteil auf alle Fälle.
Wenn deine Kündigung noch "frisch" ist, solltest du auch mal überlegen, ob Kündigungsschutzklage eingereicht werden sollte.

medsonet.1

Klage habe ich bereits eingereicht, Gütetermin ist Ende das Monats. medsonet, nochmal ganz lieben Dank für die konkreten Infos und Euch anderen danke ich auch herzlich!
 
Hallo zusammen, habe den Gütetermin hinter mir.Die Kosten für die WB muss ich nicht erstatten, weil ich vom AB gekündigt wurde. :klatschspring:
 
Herzlichen Glückwunsch:daumen:

Das zeigt wieder - sich nicht alles gefallen lassen und auch mal sich gegen den AG stark machen.

Viel Spass im neuen Job
Narde
 
Hallo zusammen, habe den Gütetermin hinter mir.Die Kosten für die WB muss ich nicht erstatten, weil ich vom AB gekündigt wurde. :klatschspring:

Hallo,

auch von mir herzliche Glückwünsche zu diesem rechtlichen Erfolg!

Gruß

medsonet.1
 

Ähnliche Themen