Finanzielle Zuwendung wieder zurückgeben müssen?

Brittamueller

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25.08.2013
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6
Ort
Kerpen
Beruf
Krankenschwester
Akt. Einsatzbereich
Heimbeatmungpflege
Funktion
Krankenschwester in einem groesserem Team
Nach meiner Probezeit in der Intensivpflege habe ich nach einer Erhoehung meiner Verguetung gefragt, da ich auch eine Monatskarte fuer den Bus kaufen musste. Die Chefin hat es mir ermoeglicht mein Nettogehalt zu erhoehen, ohne das Bruttogehalt zu veraendern. Ich kam mit dem Geld gut hin und bin auch in eine andere Wohnung umgezogen, die etwas mehr kostet da meine Kinder diesen Raum brauchen.
Nach 10 Monaten hat die Chefin festgestellt, das ich ueber 1000 Euro zu viel erhalten habe und das Geld zurueck erstatten muss. Mir ist das nicht aufgefallen, da ich den Betrag nicht in Frage gestellt habe. Nun hat sie mir den meisten Teil erlassen, hat jedoch einen fuer mich recht hohen Betrag von der letzten Gehaltszahlung einbehalten. Dies beeintraechtigt mich sehr stark. Von jetzt an erhalte ich monatlich 120 Euro weniger Gehalt.
Ich bin einfach sprachlos, denn sie sagte, das ich dankbar sein muesse,das sie mir so viel erlassen hat. Mit dieser Geste kann ich jedoch nicht sehr gluecklich sein, da ich ohnehin jetzt weniger bekomme. Ich frage mich, wie es ueber einen so langen Zeitraum nicht auffallen konnte. Jetzt stecke ich finanziell ziehmlich in der Klemme. Ist das alles rechtens???
 
Nettogehalt erhöht, ohne Brutto zu verändern? Klingt für mich komisch, selbstgebastelt, rechtlich fragwürdig...habt ihr irgendetwas schriftlich vereinbart? Oder ist alles "im gegenseitigen Vertrauen" und mündlich auf gut Glück gelaufen? Wenn du (hoffentlich) in einem Berufsverband oder in der Gewerkschaft bist, lass dich sofort beraten. Wenn du beides nicht bist lass dich trotzdem sofort von einem Anwalt beraten. Ansonsten sieht diese Maßnahme der Geldzuwendung und der später folgenden Abzüge sehr willkürlich aus. Muss man ja nicht mit sich machen lassen. Und dieses ist ein schönes Beispiel dafür, warum sich ein Mitgliedsbeitrag in einer Organisation (auch finanziell) lohnen kann. Ich kann dir die Frage, ob das rechtens ist, nicht beantworten, aber dafür gibt es Fachleute. Und die wollen natürlich auch bezahlt werden. Viel Erfolg bei der Klärung dieser wirklich ärgerlichen Situation. Vermeidbar ist so etwas in Zukunft durch klare, eindeutige und schriftlich getroffene Vereinbarungen.
 
Das geschilderte Verfahren beinhaltet offenbar Formfehler: weder ist es dem AG möglich ohne Zustimmung/Einbeziehung der Personalsvertretung das Gehalt zu erhöhen noch zu erniedrigen. Fehlbeträge können beiderseits nur ein halbes Jahr rückwirkend geltend gemacht werden. Somit ist es keine "Goodwill" der Chefin den Betrag zu erlassen!
Die Gewerkschaft ermöglicht auch sofortigen Rechtsbeistand wenn man Neumitglied wird.
 
Mehr Netto ohne das Brutto zu verändern geht nur, wenn der AN mehr Nachtschichten und Sonntage gearbeitet hat.
Und der AG kann zuviel gezahltes Geld zurückfordern.
 
Ich denke, dass sie das Bruttogehalt gesenkt hat und dafür Fahrtkosten als "AG-Geschenk" aufgeschlagen hat. Damit kommt sie auf dieselbe Summe. So "Geschenk" wird nicht versteuert und unterliegt m.W: nach auch nicht den Sozialabgaben. Das hätte dann allerdings auch auf dem Lohnstreifen so erscheinen müssen. ...

Allerdings- ein Reisekosten-"AG-Geschenk" ist vom Gesetzgeber begrenzt. Man bekommt den Fahrtkostenzuschlag net endlos. Nach 3 Monaten muss auch dieser wieder versteuert werden.

Ich geh mal davon aus, dass dem Steuerprüfer die Diskrepanz aufgefallen ist. Um die Rückzahlung wird man wohl nicht rumkommen.

Elisabeth
 
Viel zu undurchsichtig um hier irgendetwas zu raten.

Und ziemlich dumm, sich einfach zu freuen dass es mehr Geld gibt ohne zu schauen was ist das da. Bekommst du keine Abrechnung?
 
Würd mich auch interessieren. Welche Posten standen denn da? Um nicht falsch verstanden zu werden- mich interessieren nicht die Zahlen nur wie sich das Brutto aufschlüsselte.

Elisabeth
 
Fehlbeträge können beiderseits nur ein halbes Jahr rückwirkend geltend gemacht werden.
So zumindest im TVöD... da steht das so im Tarifwerk. Nennt sich Ausschlußfrist. Was ich jetzt ad hoc auch nicht weiß, wie lange die wäre, wenn es keine tarifliche oder einzelvertragliche Festlegung dazu gibt. Ich habe aber auch schon einen Tarifvertrag gelesen, wo nur einen Monat Ausschlußfrist festgelegt war. Kann man in dem Fall dann auch nicht defintiv sagen, wieviele Monate zurückgeholt werden durfen.
weder ist es dem AG möglich ohne Zustimmung/Einbeziehung der Personalsvertretung das Gehalt zu erhöhen noch zu erniedrigen.
Ich bin da jetzt nicht so tief im Personalvertretungsrecht... ist das auch so bei individuellen Vereinbarungen, wenn jemand eine persönliche Zulage erhält? Da steht dann oft sowas drin, daß diese widerrufen werden kann, bei ... 1000 Gründen (eigentlich allem, wenn der AG das nicht mehr zahlen will...)
Allerdings habe ich die Annahme, daß es im Bereich der TE weder Tarif noch Personalvertretung gibt...
 
Individuelle Vereinbarungen sind ohne Tarifvertrag natürlich möglich. Aber eine Steigerung des Nettolohns ohne Änderung des Bruttolohns? Wie soll dies - abgesehen von den o. e. steuerfreien Zuschlägen durch Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit - möglich sein?

Entgeltumwandlung? Aber dann muss ich dieses Geld ja irgendwo anlegen und kann nicht monatlich frei darüber verfügen.
 
Hallo,
ich weiss von ehemaligen Schülern um die Möglichkeiten, wie man das Netto erhöht: einige private Heimbeatmungspflegedienste deklarieren einfach ein Festgehalt zu einer steuerfreien Zulage um. Der AN erhält nur ein sehr kleines Brutto-Festgehalt....dieses ist auch der garantierte Lohn. Den "Rest" (ofmals 50% des regulären Gehaltes!) erhält man als steuerfreie Zulage. Ein AN findet so was erstmal toll...die Tücke liegt im Detail, denn bei Ausfall (eigene Krankheit, Minusstunden, Abwesenheit des Pat.) werde ja Zulagen nicht gezahlt!!! Ich rate von solchen Dingen ab...im mer einen Festlohn aushandeln.
 
Die Vereinbarung wurde offensichtlich auch nur auf einen Wohnort bezogen. Die TE ist umgezogen. Damit kann der Anspruch wegfallen. da ändert dann auch kein BR was dran.

Elisabeth
 

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