2. Ausbildung - finanzielle Unterstützung

@ Vanessa1989- ich glaube, deine Rechnungen dürften net aufgehen. Auch die Vorstellung, dass der Staat dir 1000€ garantiert, dürfte eher ein Wunschtraum bleiben.
Hartz IV- Auszahlungen betragen 354+5€. Du kannst 400€ dazuverdienen. 100€ werden anrechnungsfrei sein. Der Rest wird anteilig von dem Hartz IV_ Satz abgezogen.
Wenn du ein Nettoeinkommen von 345€ nachweisen kannst, dann steht dir m.E. Wohngeld zu. Mehr wird der Staat kaum für dich tun können.

Hartz IV 4 | ALG 2 II | Arbeitslosengeld | BAföG | Elterngeld | Unterhalt | Arbeitsrecht | Sozialhilfe

Elisabeth
 
Ich habe vorhin mal den Hartz 4 Rechner benutzt.. Hartz 4 würde ich knapp 800 Euro (mit Miete und allem drum und dran) bekommen stand da. Wie glaubhaft das jetzt ist keine Ahnung ;)

Ich habe jetzt grad mal den Wohngeld Rechner benutzt ;)
Wohngeld würde ich 129 Euro bekommen.


Klar sind die Berechnungen nicht verbinlich aber das Wohngeld von 129 Euro würde mir auf jeden Fall schonmal sehr weiterhelfen :)
Naja nen Versuch ist es wert!
 
Hy, also da du eine schulische ausbildung machst bist du dem grunde nach bafög fähig, egal ob du dieses bekommst oder nicht, fakt ist dir steht kein Hartz 4 zu !!!!!
 
Krankenpflege gilt nicht als schulische Ausbildung, sie ist die Ausnahme von der Regel.

Und Bafög steht einem schon zweimal nicht zu, weil die Ausbildungsvergütung über den Bafög-Satz liegt. Über dem für HartzIV erst recht.
 
Krankenpflege gilt nicht als schulische Ausbildung, sie ist die Ausnahme von der Regel.


Und Bafög steht einem schon zweimal nicht zu, weil die Ausbildungsvergütung über den Bafög-Satz liegt. Über dem für HartzIV erst recht.

das kann so nicht stimmen, laut BAB ist es definitiv eine schulische Ausbildung?

das stimmt zum Teil, je nach wohnverhältnissen und vorraussetzungen. bei mir ist dieser satz zum beispiel höher, ich beziehe elternunabhängiges Bafög, da Miete und Kind und zweite Ausbildung! Hartz 4 Absage weil diese Ausbildung bafögfähig ist!

Einzig Wohngeld kann man beantragen wenn man kein Bafög bekommt.LG
 
Wohngeld kannst du beantragen. Da solltest du dann auch net lange hinauszögern, weil es erst vom Zeitpunkt der Antragsstellung gewährt wird.

Die Idee mit der Hartz IV-Unterstützung solltest du umgehend begraben. Du hast eine Ausbildung und bist net von Arbeitslosigkeit bedroht. Es gibt in deinem Job Stellen bundesweit. Du willst auf eigenen Wunsch eine zweite Ausbildung. Dafür ist die Arge definitiv net zuständig.

Elisabeth

PS Von welchen Summen reden wir hier eigentlich? http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/show/1303275/rpk12_ausbildungsverguetung.pdf ???
 
Ich bin von Arbeitslosigkeit bedroht.
Ich arbeite im öffentlichen Dienst und wie man weiß hat der Staat kein Geld und baut die Stellen an Gerichten und Behörden (und nur da könnte ich arbeiten, da meine Ausbildung beim Gericht zu speziell ist) ab.

Aber wie gesagt mit dem Wohngeld klingt schonmal gut!

Danke :)
 
Die Frage ist nur, ob Du Wohngeld bekommst, wenn Du mit Deinem Freund zusammen lebst?? Soweit ich weiß, wird dessen Gehalt bei der Berechnung auch berücksichtigt...
 
Dein Beruf hat freie Stellen. Es ist ja net nur eine Anstellung im öffentlichen Dienst vorgesehen. Dein Beruf zählt zu den Büroangestellten. man kann dir also in dem Bereich Arbeit anbieten.
Außerdem- man kann dir in deinem Alter durchaus einen Umzug zumuten (siehe Aussage von der Leyen) . Demzufolge dürfte die Arge wenig Interesse haben, dich umzuschulen.

Ergo: Lehrlingsgeld und Wohngeld. net viel. Aber zum überleben reichts allemal.

Elisabeth
 
Ich zähle eben nicht zu den Büroleuten. Das ist ja genau der Punkt, denn dafür müsste ich Rechnungswesen, Englisch und Buchführung gehabt haben. Hatte ich aber nicht! Die Ausbildung bezieht sich speziell auf Gesetze. Man sagt nicht umsonst Justizfachangestellte machen das halbe Jurastudium.
Und auch ein Umzug würde nix bringen da es sich auf ganz Deutschland bezieht. Mal davon abgesehen das ich schon 100 km umgezogen bin.

Der Beruf ist umsonst... is einfach so. Man macht die Ausbildung und landet irgendwann auf der Straße.

Aber egal, habe ja sowieso einen anderen Wunsch :flowerpower:
 
Schon mal was von z.B. Notarsgehilfen gehört? Die Arge sieht übrigens net vor, dass du in der gleichen Position wieder Arbeit finden musst. Diese bittere Erfahrung machten und machen viele tausende Arbeitslose.

Laut Statistik gibt es in deinem Berufszweig- und du gehörst nun mal zu den Büroleuten- freie Arbeitsstellen bundesweit. Wie schon geschrieben: es ist zuzumuten bundesweit um zuziehen wenns um Arbeit geht.
Mit sowas musst übrigens bei Krankenpflege auch rechnen. Die wenigsten werden von ihren Ausbildungsbetrieben übernommen.

Eine 2.Ausbildung in Richtung Krankenpflege wirst du selbst finanzieren müssen.
Ein Student kann max. 648€ BaföG bekommen... aber nur im Erststudium. Danach ist Eigenfinanzierung angesagt. Als Student steht dir auch kein Hartz IV zu. Wenn du 359 € Mindesteinkommen pro Monat nachweisen kannst, dann darfst Wohngeld beantragen. Ansonsten gibts auch das nicht.

Vielleicht solltest du über ein Studium nachdenken. Bei dir wärs ja ein Erststudium. Und du hast sicher in der ersten dreijährigen Ausbildung kein BAB gebraucht. Wenn ich, dann kann es sein, dass das auf das BaföG angerechnet wird.

Wie ist das eigentlich bei unseren dualen Studiengängen? Gibts da BaföG oder "Lehrlingsgeld"?

Elisabeth
 
Selbst als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten müsste ich eine Umschulung machen ;) So hat man es mir zumindest letztes Jahr beim Arbeitsamt gesagt. Da mir einfach Englisch, Buchhaltung und Rechnungswesen fehlt.
Aber ich verstehe schon was du meinst.

Aber wie gesagt ich werd es auch mit Wohngeld einfach versuchen.

Studium kommt nicht in Frage, da ich kein Abitur habe.
 
Hallo Vanessa,

hast Du Dich denn schon beworben bzw. hast Du schon einen Ausbildungsplatz?

Wenn nein: woher weißt Du, dass sich Deine Situation nicht dahin gehend ändern wird, dass Du für diese Ausbildung erneut umziehen musst?
Damit steht die Wohnung mit Deinem Freund dann nicht mehr zur Debatte, Du kannst ein Wohnheimzimmer nehmen und hast ganz andere Voraussetzungen.


Zu dem Ausbildungslohn: dieser variiert von etwa 820 Euro im 1. bis zu 960 Euro im 3. Ausbildungsjahr. Wenn Du dazu das Kindergeld von Deinen Eltern bekommst (Voraussetzung, dass Du Dich geschickt "arm rechnest"), dann müsste es klappen.

Da Du bis dahin ja auch noch ein wenig Zeit hast (vermutlich geht es ja gar nicht vor Oktober 2011 los?), kannst Du auch noch ein bisschen Geld sparen.

Alternativ einen Job suchen im ersten Beruf...Du bist jung und kannst Dich Deutschlandweit bewerben.
 
Hallo,

ich werde definitiv nicht in eine andere Stadt ziehen. Dazu bin ich nicht mehr bereit ehrlich gesagt. Ich habe mich in der näheren Umgebung beworben.
Aber wenn ich lese das Wohnheime zwischen 200-300 Euro kosten bin ich mit der eigenen Wohnung eh fast billiger dran ;) Voraussetzung: mein Freund zieht nicht aus.

Ich bin davon ausgegangen, dass mir gar kein Kindergeld mehr zusteht?!
Ich habe im 3. Ausbildungajahr 794 Brutto verdient und da war es richtig, richtig knapp und meine Eltern hätten es fast zurückzahlen müssen wenn ich nicht 30 km jeden Tag zur Arbeit gefahren wäre.

2 Ausbildungsstellen wären schon ab April 2011.

Im ersten Beruf möchte bzw. kann ich wahrscheinlich ja eh nicht bleiben.
 
Hallo,

ja mit Kindergeld ist es sehr knapp bereits im 1. Ausbildungsjahr! Da musst Du Dich geschickt "arm rechnen" und Anschaffungskosten für Dienstkleidung, Laptop, Bücher, Büromaterial und Fahrten geltend machen. Ab dem 2. wird das wahrscheinlich auch nicht mehr klappen.

Wenn Du in einem Ballungsgebiet lebst (wie z.B. Ruhrgebiet), dann könnte Dein "Plan" funktionieren. Generell solltest Du mehrere Bewerbungen abschicken.

Und eben auch Plan B überdenken: was ist wenn es mit dem Ausbildungsplatz nicht klappt? Bis April ist es nicht mehr lange hin, die Bewerbungen laufen oder sind wahrscheinlich abgeschlossen.

Findest Du keinen Job im alten Beruf, weil Du nicht umziehen willst?
 
Hallo, ich werde definitiv nicht in eine andere Stadt ziehen. Dazu bin ich nicht mehr bereit ehrlich gesagt.

Das klingt jetzt aber nicht wirklich so, das du den Beruf der GuK aus Überzeugung machen möchtest. Ich bin für meine erste Ausbildung knapp 650km weg gezogen und dort war nur der Theoretische Teil, bin für das Anerkennungsjahr nach Berlin gezogen und zieh nun nach Hamburg für die GuK Ausbildung, heut zutage muss man Flexibel sein und das bedeutet nicht nur mal einen Dienst zu übernehmen. Drücke dir jedenfalls die Daumen das es klappt in deiner Bewerbung.

Bin nach deinen Äußerungen mal zur ARGE gegangen und habe gefragt, es steht keinem Hartz IV in der 2. Ausbildung zu, da es ja Stellen gibt man muss nur bereit sein sich Deutschlandweit ( Flexibel) zu bewerben. Man kann Wohngeld beantragen das war es dann aber schon.
 
Ja wohne im Ruhrgebiet und habe mehrere Bewerbungen abgeschickt.

Sollte es mit einer neuen Ausbildung nicht klappen, werde ich mein Abitur nachholen. Den Schulplatz habe ich immerhin ab 01.02. schon ;)

Ich arbeite im öffentlichen Dienst und da werden die Stellen bekanntlich überall abgebaut. Habe bei der Justiz meine Ausbildung gemacht und bin daher "zu speziell" für andere Bürotätigkeiten ausgebildet worden.
Ich weiß aber auch das ich nicht bis zur Rente im Büro sitzen möchte. :)

Danke Meik81. Ich weiß das man flexibel sein sollte, aber ich bin trotzdem nicht bereit weit wegzuziehen. Dafür hängt mein Herz einfach zu sehr jetzt hier bzw. in NRW :)
 

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