Wie müssen MAV-Kollegen im Dienst ersetzt werden?

ThorstenElke

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18.04.2011
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Hallo Zusammen,

wir haben momentan folgendes Thema: aufgrund der Umstellungen und anderen aktuellen Themen ist unsere MAV Arbeit zur Zeit recht zeitintensiv. Der Dienstgeber legt uns da auch keine Steine in den Weg, aber leidtragende sind die Kollegen, die den Ausfall der MAV Mitglieder auffangen müssen. Gibt es da irgendeine Regelung, das der Dienstgeber ein extra Budget außerhalb des normalen Stellenschlüssels haben muss, um Leute genau für diese Ausfälle einsetzen zu können?

Schönen Gruß
 
Ich weiß leider nicht wie da die genaue arbeitsrechtliche Regelung bei euch ausschaut, da jede Landeskirche/Diözese ihr eigenes Mitarbeitervertretungsgesetz hat, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass ein AG verpflichtet ist, ein zusätzliches Budget zur Verfügung zu stellen, um Ausfälle von MAV-Mitgliedern zu kompensieren.
Ich kenne sogar etliche Einrichtungen, da haben die Mitglieder der MAV komplett ehrenamtlich gearbeitet, sprich, dass was sie taten fiel unter Freizeit, so dass es keine einzige Stunde davon als Arbeitszeit angerechnet wurde, somit ist in diesem Fall die Frage nach dem Extrabudget beantwortet.
 
Ehrenamtliche MAV? Ich dachte eigentlich beim Betriebsrat hört das Helfersyndrom der Pflegekräfte auf:wut::motzen:

Die freigestellten MA des Betriebsrates sind bei uns ersetzt worden.
 
Sie müssen auf Kosten des Arbeitgebers ersetzt werden. Und als MAV sollten diese Mitarbeiter sich auch darüber informiert haben und das durchsetzen.
 
Ich schiebe mal nach, das kirchliche Träger oft ihre eigenen Gesetze haben und meine Kenntnisse sich auf einen Betriebsrat stützen.
 
§ 15
Rechtsstellung der Mitarbeitervertretung
(1) Die Mitglieder der Mitarbeitervertretung führen ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt.
(2) Die Mitglieder der Mitarbeitervertretung sind zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben im notwendigen Umfang von der dienstlichen Tätigkeit freizustellen. Die Freistellung beinhaltet den Anspruch auf Reduzierung der übertragenen Aufgaben.

Quelle: Rahmenordnung für eine Mitarbeitervertretungsordnung - MAVO -
§ 19
Ehrenamt, Behinderungs- und Begünstigungsverbot, Arbeitsbefreiung
(1) Die Mitglieder der Mitarbeitervertretung üben ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt aus. Sie dürfen weder in der Ausübung
ihrer Aufgaben oder Befugnisse behindert noch wegen ihrer Tätigkeit benachteiligt oder begünstigt werden.
(2) Die für die Tätigkeit notwendige Zeit ist den Mitgliedern der Mitarbeitervertretung ohne Minderung ihrer Bezüge
innerhalb der allgemeinen Arbeitszeit zu gewähren, soweit die Aufgaben nicht in der Zeit der Freistellung nach § 20
erledigt werden können. Ist einem Mitglied der Mitarbeitervertretung die volle Ausübung seines Amtes in der Regel
innerhalb seiner Arbeitszeit nicht möglich, so ist es auf Antrag von den ihm obliegenden Aufgaben in angemessenem
Umfang zu entlasten. Dabei sind die besonderen Gegebenheiten des Dienstes und der Dienststelle zu berücksichtigen. Soweit erforderlich, soll die Dienststellenleitung für eine Ersatzkraft sorgen.
Quelle: Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland
Wie Phönix schon schreibt, gibt es unterschiedliche (kirchen-)gesetzlich Grundlagen für die MAV. Ich habe hier eine katholische und eine evangelische Version zitiert und die entscheidenten Passagen "fett" gekennzeichnet.
 
Ehrenamtliche MAV? Ich dachte eigentlich beim Betriebsrat hört das Helfersyndrom der Pflegekräfte auf:wut::motzen:

Die freigestellten MA des Betriebsrates sind bei uns ersetzt worden.

Eben, Narde! Betriebsräte! Da ist das im BetrVG auch ziemlich klar geregelt. Wie es in den einzelnen Mitarbeitervertretungsgesetzen aussieht ist wieder eine andere Sache. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass es irgendwo so steht wie es Phoenix geschrieben hat.

Ach ja, streng genommen ist auch das Amt des Betriebsrats ein Ehrenamt. Ich darf dafür keinerlei zusätzliche Vergütung bekommen (außer bei VW, da aber auch nur in Form von extravaganten Urlaubsreisen :wut:). Allerdings darf ich auch keine finanziellen Nachteile haben.
 
Erstmal vielen Dank für die Antworten! Glaube habe das Problem nicht richtig geschildert. Unser Chef stellt uns frei und bezahlt das auch. Ein Kollege einer anderen Gruppe springt dann ein. Nur ist das dann für den blöd weil seine eigentliche Arbeit dann liegen bleibt. Gibt es nicht irgendwas, was den AG verpflichtet, extra für diese Fälle Personal bereit zu halten?
 
Erstmal vielen Dank für die Antworten! Glaube habe das Problem nicht richtig geschildert. Unser Chef stellt uns frei und bezahlt das auch. Ein Kollege einer anderen Gruppe springt dann ein. Nur ist das dann für den blöd weil seine eigentliche Arbeit dann liegen bleibt. Gibt es nicht irgendwas, was den AG verpflichtet, extra für diese Fälle Personal bereit zu halten?

So weit ich weiß nicht. Im Bereich des Betriebsverfassungsgesetzes kann man es über den §92 (Personalplanung) versuchen, aber eine direkte Vorschrift gibt es eigentlich nicht.
Ich denke mal, dass es diese auch im Mitarbeitervertretungsgesetz nicht gibt.
 
Schon das MAV Gesetz deines AGs angeschaut?

Elisabeth
 
Entschuldige- ich hab das @... vergessen. Ich meinte den TE.

Elisabeth
 
Der Arbeitgeber hat ja kein MAV Gesetz, das wäre ja noch schöner, wenn AGs jetzt zu Gesetzgebern würden:)
Wir haben die MAVO, da steht auch so einiges drin bezüglich Freistellung, aber leider haben wir nix konkretes gefunden, wie unsere Ausfallzeit ersetzt wird. Die Kollegen springen ja gerne "mal" für die gute (MAV)sache ein, aber dauerhaft sort das schon für Unmut.
Naja, müssen wir ohne Gesetzesgrundlage in die Diskussion gehen.
 
Wenn nix drin steht, dann istd as auch net vorgesehen. ist dich eigentlich ganz einfach. Es nutzt dir dabei wenig, wenn es im KH um dei Ecke anders geregelt ist. Muss die Belegschaft halt aktiv werden und eine entsprechende Änderung einfordern.

Elisabeth
 

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