Angestellte müssen Handynummern nicht beim Arbeitgeber angeben

Und was gibt dem AG das Recht, die für den Katastrophenschutz angegebene Nummer für normales Einspringen zu nutzen?
Selbiges Recht existiert nicht und die Nummern, die für den Katastrophenfall angegeben werden müssen, dürfen auch nicht einfach so zugänglich sein. Ein Katastrophenfall (wie z.B. ein Zugunglück mit zig Verletzten) hat mit normalem Einspringen nichts zu tun, nicht mal Frank Bsirske würde in einer solchen Situation mit "Mein Frei gehört mir" argumentieren.
 
Wie sieht denn die Rechtslage eigentlich aus, wenn der Arbeitgeber einen Mobilanschluss für ultimative Erreichbarkeit fordert?
Das kann (zumindest in Deutschland) kein AG fordern, dafür gibt's keine Rechtsgrundlage. Auch laut Katastrophenplan muss kein Mensch ein Telefon besitzen, aber die meisten haben halt eh eins oder mehrere, von daher macht die Telefonkette Sinn.
 
Und wenn nicht telefonisch dann als Textnachricht das ich zurückzurufen habe.
Versteh ich nicht, gibt es dazu eine Verpflichtung bei Euch?
Das whatsapp-Ei - ist schon selbstgelegt. Von Seiten der Vorgesetzten ist da bei mir keiner drin.
Gründet halt eine neue Gruppe, das geht doch fix, ohne und haltet Euch dran?
 
Versteh ich nicht, gibt es dazu eine Verpflichtung bei Euch?
Das whatsapp-Ei - ist schon selbstgelegt. Von Seiten der Vorgesetzten ist da bei mir keiner drin.
Gründet halt eine neue Gruppe, das geht doch fix, ohne und haltet Euch dran?

Ja, genau das versteh ich auch nicht. Keiner verlangt von uns sowas, wie es Sachertorte hier beschreibt. Einspringen kommt vor, aber wer nicht will oder kann, ist keinerlei Repressesalien ausgesetzt.
 
Aus dem link von Joerg:
"...Die Pflicht zur Herausgabe der privaten Mobilfunknummer stelle einen erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar, welcher durch ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers gerechtfertigt sein müsse. Der Abwägungsprozess der beiderseitigen Interessen müsse ergeben, dass der Eingriff angemessen sei. Eine Pflicht zur Bekanntgabe der privaten Mobilfunknummer greife besonders tief in die persönliche Sphäre des Arbeitnehmers ein. Der Arbeitnehmer könne sich aufgrund der ständigen Erreichbarkeit dem Arbeitgeber ohne Rechtfertigungsdruck nicht mehr entziehen und so nicht zur Ruhe kommen. Auf die Wahrscheinlichkeit, tatsächlich kontaktiert und im Notfall herangezogen zu werden, komme es nicht an...".

Das empfinde ich genau so. Es greift besonders tief - deswegen habe ich weiter "nur" die Festnetznummer angegeben. Reicht.
Morgen bin ich nicht zu Hause. Das möchte ich ungestört genießen, werde ich auch.
 
Versteh ich nicht, gibt es dazu eine Verpflichtung bei Euch?
Das whatsapp-Ei - ist schon selbstgelegt. Von Seiten der Vorgesetzten ist da bei mir keiner drin.
Gründet halt eine neue Gruppe, das geht doch fix, ohne und haltet Euch dran?

Ich habe keine Whatsapp Gruppe von der Arbeit? Aber ich habe sehr wohl auch die Privathandynummer von meiner Leitung, wie auch sie hat meine Privathandymummer und da sie auch Whatsapp hat erscheint sie bei mir im Handy auch unter Whatsapp und somit könnte sie mich jederzeit nachverfolgen-andersum auch ich sie wenn sie es eingestellt hat. Kann man für jemanden der ebenfalls Whatsapp hat auch komplett unsichtbar sein? Dann bitte schreiben wie ich das einstellen kann!

Rechtlich gesehen gibt es natürlich keine Verpflichtung aber alleine des Respekts oder Höflichkeit erwartet sie natürlich eine Rückmeldung und wenn man diesem nicht nachkommt, wird dies natürlich nicht gern gesehen. Erst Recht nicht wenn man sich nie meldet oder nie erreichbar ist.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich habe keine Whatsapp Gruppe von der Arbeit? Aber ich habe sehr wohl auch die Privathandynummer von meiner Leitung, wie auch sie hat meine Privathandymummer und da sie auch Whatsapp hat erscheint sie bei mir im Handy auch unter Whatsapp und somit könnte sie mich jederzeit nachverfolgen-andersum auch ich sie wenn sie es eingestellt hat.

Rechtlich gesehen gibt es natürlich keine Verpflichtung aber alleine des Respekts oder Höflichkeit erwartet sie natürlich eine Rückmeldung und wenn man diesem nicht nachkommt, wird dies natürlich nicht gern gesehen. Erst Recht nicht wenn man sich nie meldet oder nie erreichbar ist.

Also ich würde meine Leitung ganz schnell bei WhatsApp blockieren, wenn sie mich mit einspringen nerven würde. Und dabei wäre es mir vollkommen wurscht, ob sie sauer ist oder nicht. Es ist mein Privathandy und damit kann ich machen was ich will.
Wenn der AG rund um die Uhr Erreichbarkeit will, soll er seinen MitarbeiterInnen ein Diensthandy kaufen und Rufbereitschaft bezahlen. Punkt, Aus, Ende. Das wurde hier je bereits gesagt.
 
Ich habe meinen Vorgesetzten auf dem Handy geblockt. Mein Festnetz darf angerufen werden.
Mein Vorgesetzter wusste, dass ich mir verbat auf dem Handy angerufen zu werden, er hatte aber leider durch eine WHatsApp-Gruppe meine Nummer. Es ist toll wie das Blockieren hilft
 
Hallo
Mein Arbeitgeber hat weder meine Festnetz-noch meine Handyummer. Warum? Ich war so blöd und bin dauernd eingesprungen, meine Stunden stiegen ins unermessliche. Als ich dringend Frei brauchte wegen privatem Notfall- mit Ansage- bevor der Dienstplan geschrieben wurde- kam die Mitteilung, daß meine Stunden ausbezahlt würden, kein Freizeitausgleich, obwohl Personaltechnisch möglich. Theorethisch hätte ich mit der Masse an Stunden ein Jahr zu Hause bleiben könne. Das wird mir in Zukunft nicht mehr passieren, da ich telefonisch nicht mehr erreichbar bin. Noch was zur rechtlichen Situation, lest mal die Bedingungen von Whatsapp durch, das ist nur für die private Benutzung erlaubt. Jede Leitung die über diesen Anbieter diestliches schreibt bzw. fordert, begeht demzufolge einen Verstoß gegen die Regeln von Whatsapp.
Alesig
 
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Kein Kläger - Kein Richter
Schon Richtig, aber ne super Argumentation, wenn jemand so ein Ansinnen vorbringt oder whatsapp benutzen möchte. Mit dem Hinweis hat sich das wahrscheinlich in den meisten Fällen erledigt, ohne großen Aufwand.
Bei uns ist whatsapp für dienstliche Belange sowieso verboten aus Datenschutzgründen.
 
... Noch was zur rechtlichen Situation, lest mal die Bedingungen von Whatsapp durch, das ist nur für die private Benutzung erlaubt. Jede Leitung die über diesen Anbieter diestliches schreibt bzw. fordert, begeht demzufolge einen Verstoß gegen die Regeln von Whatsapp.
Alesig

Das bedeutet nur, dass man WhatsApp nicht kommerziell nutzen darfst. Also auf Diensthandys etc. Wenn man nun auf einem privaten Handy was dienstliches schreibt, verstößt sicher nicht gegen die Nutzungsregeln von WhatsApp. Wer soll das auch nachprüfen?
 
Das Verstößt sehr wohl und hat mit dem Handy - dienstlich oder privtat - nichts zu tun.
Auszug aus den Nutzungsbedingungen Absatz
Rechtmäßige und zulässige Nutzung - whatsappbedingungen.
Du wirst unsere Dienste nicht auf eine Art und Weise nutzen (bzw. anderen bei der Nutzung helfen), die:
(f) eine nicht-private Nutzung unserer Dienste beinhaltet, es sei denn, dies wurde von uns genehmigt.

Wer soll das auch nachprüfen?
Ja natürlich, aber wer will mir wiedersprechen wenn ich so argumentiere. Wird mich doch keiner dazu auffordern wollen, gegen die Nbed. zu verstossen - oder? :rocken:
 
Rechtlich gesehen gibt es natürlich keine Verpflichtung aber alleine des Respekts oder Höflichkeit erwartet sie natürlich eine Rückmeldung und wenn man diesem nicht nachkommt, wird dies natürlich nicht gern gesehen. Erst Recht nicht wenn man sich nie meldet oder nie erreichbar ist.
Lol, wo ist dann aber da der Respekt vor der Ruhezeit und Freizeit des Arbeitnehmers?
Wette, der Chef will nicht in seiner Freizeit gestört werden?!
 
Bei uns haben alle die Handynummer angegeben, und wir haben eine Whatsapp-Gruppe für allgemeine dienstliche Belange. Das sind aber nur so Infos wie "Dann und dann ist Teamsitzung. Die ist für alle verpflichtend. Info hier, damit alle schonmal Bescheid wissen, bevor die offizielle Info ausgehängt wird." Oder wenn jemand einen Tauschpartner sucht, kommt oft "Wer kann dann und dann meinen Spätdienst übernehmen?".
Es gibt aber die klare Regelung, und da halten sich auch alle dran, dass die Frage, ob man einspringen kann bei Krankheit o.ä., nie über Whatsapp geklärt wird. Da wird angerufen. Und natürlich ist man nicht verpflichtet, ranzugehen oder zurückzurufen, obwohl es bei uns eigentlich alle machen (außer ein oder zwei Ausnahmen vielleicht). Ich persönlich habe jetzt nicht so große Probleme damit, wenn ich einspringen muss. Da mein Handy immer lautlos ist, geh ich eigentlich nie ran, wenn es klingelt. Ich rufe dann halt zurück, sobald ich den entgangenen Anruf sehe. Aber wenn es mir mal so gar nicht passt (Termine oder was Bestimmtes zu Hause geplant), dann rufe ich einfach erst mit großem zeitlichem Abstand zurück, so dass das Anliegen sich in der Zwischenzeit erledigt hat;-).
 
die Geschäftsbedingungen von Whatsapp erlauben nur eine rein private Nutzung!
Bei uns ist nur der Dienstplan verpflichtend, keine ausgehängten Zettel, der DP kann nur in beiderseitigen (AG -AN) geändert werden.
Klappt bei uns, trotz Personalmangel
 
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Bei uns ist nur der Dienstplan verpflichtend, keine ausgehängten Zettel,
Ja, ist ja bei uns auch so. Aber der Dienstplan kommt oft erst ziemlich spät raus, gerne am Tag der offiziellen Deadline oder einen Tag davor. Deswegen bekommen wir Dinge wie Termine für eine Teamsitzung schonmal vorher inoffiziell angekündigt, damit man genug Zeit hat, sich zu organisieren, damit man da dann hinkommen kann. Das ist reine Freundlichkeit der Stationsleitung, damit keiner nachher Stress hat, seine Kinderbetreuung o.ä. zu organisieren, wenn der Termin auf dem Dienstplan auftaucht.

der DP kann nur in beiderseitigen (AG -AN) geändert werden.
Auch das. Wäre auch schlimm, wenn es anders wäre. Wenn der Dienstplan freigegeben wurde, ist er verbindlich. Wenn man danach einspringen oder Dienste tauschen soll, muss man gefragt werden und damit einverstanden sein. Bei uns ist es aber in der Regel kein Problem, einen freiwilligen Diensttausch vorzunehmen. Wenn ich merke, dass ich einen privaten Termin habe und gleichzeitig Dienst habe, kann ich versuchen, jemanden zu finden, der mit mir tauscht, z.B. für mich den Frühdienst macht, und ich mache dafür Spätdienst oder umgekehrt. Das wird untereinander abgeklärt, von der Stationsleitung mündlich genehmigt (hatte noch nie einen Fall, wo sie es abgelehnt hat) und dann per Hand auf dem Dienstplan notiert. Solche Tauschaktionen erfolgen aber natürlich immer nur im Einvernehmen der beiden Tauschpartner. Und sowas wird auch nicht von der Stationsleitung initiiert, sondern von den MA selbst. Und wenn man mal (was unwahrscheinlich ist) keinen Tauschpartner findet, dann ist das eben so und man muss seinen privaten Termin absagen oder verschieben. Das ist halt das Schicksal der Schichtdienstler ;-)
 

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