Als angestellte Arzthelferin ein Pflegepraktikum im Urlaub machen? Und diverse andere Fragen...

Evelyna85

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Ich hab einige Fragen zu meiner derzeit nicht sehr unkomplizierten Planung :D

Bin seit 3 Jahren fertig ausgebildete Arzthelferin und arbeite auch. Jetzt bin ich auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz zur Kinderkrankenschwester...und hoffe sehr, im Herbst noch irgendwo eine Chance zu bekommen.

Habe kurz bevor ich meine Ausbildung abgeschlossen habe ein Praktikum auf der Kinderonkologie hier in der Klinik gemacht. Mein Arbeitgeber wusste davon, weil er wusste, dass ich nach der Ausbildung noch eine zweite machen will. Habe aber keinen Platz bekommen.
Mein jetziger Arbeitgeber weiss nichts von meinem Vorhaben. Würde aber dennoch gerne nochmal ein Praktikum auf einer anderen Station machen. Frage: Kann ich das theoretisch während meinem Urlaub machen?? Muss ich meinen Arbeitgeber darüber informieren oder darf ich im Urlaub machen was ich will?
Und woher hole ich mir das Gesundheitsattest, wenn mein Arbeitgeber gleichzeitig mein Hausarzt ist??

Wann muss ich meinen Arbeitgeber überhaupt über meine Pläne informieren und WIE sage ich ihm das?? Fühl mich total hinterhältig, und finds irgendwie auch total gemein jetzt da zu kündigen...aber trotzdem muss ich ja eigentlich das machen was für MICH das beste ist, und nicht für meinen Arbeitgeber...

Hat jemand Erfahrungen, wenn man sich so spät bewirbt wie ich jetzt? Habe alle in Frage kommenden Kliniken angerufen, einige haben noch freie Plätze. Wie hoch bzw realistisch sind denn die Chancen?? Ich will unbedingt nen Platz bekommen... :cry1:

Und auf welchen Stationen wart ihr so als erstes und was darf man als Schülerin denn dann überhaupt schon machen?
 
Vorsicht!

Bundesurlaubsgesetz
§ 8
Erwerbstätigkeit während des Urlaubs.
Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.
§ 8 BUrlG Erwerbstätigkeit während des Urlaubs
Dein AG bezahlt dich während deines ERHOLUNGSurlaubs. Er hat einen Anspruch darauf, dass dieser auch als solches genutzt wird.
Du müsstest dich also outen und dein Vorhaben mit dem Arbeitgeber besprechen und dich mit ihm einigen.

Elisabeth
 
Vorsicht!

Dein AG bezahlt dich während deines ERHOLUNGSurlaubs. Er hat einen Anspruch darauf, dass dieser auch als solches genutzt wird.
Du müsstest dich also outen und dein Vorhaben mit dem Arbeitgeber besprechen und dich mit ihm einigen.

Elisabeth


Ein unentgeldliches Praktikum ist doch keine ERWERBStätigkeit. Ich kann in meinem Urlaub machen was ich will. Und wenn ich meine ich kann mich auch bei einer kleinen Nebentätigkeit erholen dann mach ich das.
 
@Bluestar:
das sieht der AG ggf. anders. Er hat Anspruch auf Deine volle Arbeitsleistung und stellt Dich zu Erholungszwecken entgeldlich ferio. Wenn Du in dieser zeit anderweitig arbeitest und dem Zweck des Erholungsulaubes nicht nachkommst, dann kann das arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.
Wenn Du Dich bei der Arbeit so gut erholen kannst, dann könntest Du ja auch weiter für ihn arbeiten...
 

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