Verpflichtung zur Zahlung von Pflegeheimkosten

bussi-jaz

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07.01.2007
Beiträge
203
Beruf
GuKP
Akt. Einsatzbereich
interdisziplinäre Intensivstation
Hallo zusammen,

folgender Fall von einem Freund:

Vorgeschichte:

- Härtefallscheidung (2 Kinder damals im Alter von 11 und 16 Jahren)
- Mutter wünscht / erhält kein Sorgerecht für die Kinder
- Seit der Scheidung keinerlei Kontakt zwischen Mutter und Kindern (über 10 Jahre)

Jetzt die Frage:

- Sind die Kinder trotz der obigen Bedingungen unter Umständen dazu verpflichtet die Kosten für eine eventl. Heimversorgung zu übernehmen?

-Bin dankbar für Erfahrungen, Gesetzeshinweise, Rechtsgrundlagen, etc.
 
Hallo bussi-jaz,

wenn die Behörden an deinen Freund herantreten, sollte er unbedingt einen Rechtsanwalt mit der Wahrung seiner Interessen beauftragen.
Abgesehen davon dürften die Kinder garnicht in der Lage sein, Unterhaltsverpflichtungen ggf. nachzukommen, aber dazu braucht man fachjuristische Kenntnisse, die wir hier sicher nicht leisten können und dürfen.
 
hallo buzzi-jaz
zunächst einmal sind die Kinder Unterhaltspflichtig wie in jedem anderen Fall auch. Wenn sie über eine bestimmte Summe an Einkommen haben tritt die Unterhaltspflicht in Kraft. Familie, eigene / Adoptivkinder Einkommen usw. werden natürlich mit berechnet.
ABER: Es kann sein das ein Elternteil seinen Unterhaltsanspruch verwirkt hat, aufgrund eines entsprechenden Verhaltens. Wie das im Falle deines Freundes aussieht kann dir wirklich nur ein Anwalt beantworten. Es kann aber auch durch ein Urteil vom Familiengericht festgestellt werden.
Holt euch also unbedingt einen Rechtsbeistand.
Wenn dein Freund nur ein geringes Einkommen hat kann er auch Prozesskosttenhilfe beantragen.

Aber die Freibeträge für Kinder sind ziemlich hoch. Wie hoch genau kann dir das zusträndige Sozialamt sagen. Also holt euch Informationen.

silverlady
 

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