Zum Einspringen verpflichtet

Registriert
02.01.2018
Beiträge
5
Akt. Einsatzbereich
altenheim
Funktion
Pflegehilfskraft
Folgendes ich bin als Hilfskraft auf 450 Euro Basis in einem Altenheim tätig. Habe noch mein Hauptjob im Kindergarten. Normal arbeite ich 2 Wochenenden im Monat jedes zweite wenn es klappt. Nun gab es folgendes hatte mich für Weihnachten zum Dienst eingetragen sollte somit Silvester Frei haben. Chefin rief mich an und sagte es sind welche krank sie müssen zum Dienst kommen und folgenden Dienst machen Punkt aus. Fragte erst gar nicht ob man kann oder nicht. Bin dann nun 4 Tage am Stück eingesprungen. Einmal sogar von Spät bis 20.30 in den Frühdienst am nächsten Tag. Nun meine Frage wie oft darf ich einspringen wenn ich 450 Euro kraft bin und darf die Dienste von Spät auf Früh machen. War ziemlich fertig nach den Diensten heut hab auch Rückenprobleme. Dazu kommt noch hab Urlaub eingetragen erste Januar Woche und trotzdem musste ich am ersten arbeiten. Bin bereit mal einzuspringen aber nicht so. Wie überall in der Pflege haben auch wir Personalmangel aber das sieht man nicht. Ein Kollege der zu 50 Prozent da arbeitet hat 150 Überstunden das geht doch nicht.
 
Chefin rief mich an und sagte es sind welche krank sie müssen zum Dienst kommen und folgenden Dienst machen Punkt aus. Fragte erst gar nicht ob man kann oder nicht.
Du mußt gar nichts!!
"Wenn ein Dienstplan genehmigt und unterschrieben ist, ist er verbindlich und darf –
ohne entsprechende Ankündigungsfrist – nicht geändert werden
„Arbeit auf Abruf“ ist in § 12 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes geregelt. Selbst
wenn „Arbeit auf Abruf“ im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, setzt das Gesetz vier
Kalendertage als kürzeste Frist voraus (§ 12 Abs. 2 TzBfG).
Ein Anruf im „Frei“ ist echten Notfällen vorbehalten. Der Ausfall einer Kolleg/in durch
Krankheit oder sonstiges stellt keinen Notfall dar."

Quelle: https://www.dbfk.de/media/docs/download/Allgemein/Mein-Recht-auf-Frei_Sammelband-2016.pdf auf S. 7
Dazu kommt noch hab Urlaub eingetragen erste Januar Woche und trotzdem musste ich am ersten arbeiten.
Auch da verhält es sich ähnlich; genehmigter Urlaub darf nicht einfach so gecancelt werden (die genaue Quelle habe ich jetzt nicht im Kopf, es ist aber so).
Du kriegst dann auf jeden Fall diesen Urlaubstag wieder!
 
Danke der Link ist echt gut. Da der erste Januar ja ein Feiertag ist zählt das nicht als Urlaubstag.Bei uns ist das so geregelt normalerweise bekommt man das Wochende vor oder nach seinem Urlaub frei. Abet da ich nun eingesprungen bin und nächstes Wochende wieder arbeiten darf hab ich kein freies.
 
thema wurde hier schon öfters diskutiert.

-> suchfunktion. danke
 
Danke der Link ist echt gut. Da der erste Januar ja ein Feiertag ist zählt das nicht als Urlaubstag.Bei uns ist das so geregelt normalerweise bekommt man das Wochende vor oder nach seinem Urlaub frei. Abet da ich nun eingesprungen bin und nächstes Wochende wieder arbeiten darf hab ich kein freies.
Ok, aber dennoch darf Dir ein genehmigter Urlaub auch nicht einfach gestrichen werden; siehe
Urlaub
(Flora hat recht; war alles schon mal Thema. Aber Du bist noch neu, von daher... :wink: ).
 
Bin ja neu hier wie schon geschrieben werde hier in zukunft erst suchen ob sowas nichtschon geschrieben wurde bevor ich was neues poste.
 
  • Like
Reaktionen: Maniac

Ähnliche Themen