Gegenüber dem Personal, das im Dienst ist, hat der Arbeitgeber ein Direktionsrecht. Das Arbeitszeitgesetz läßt zu, daß Anordnungen erfolgen können, mit denen kurzfristig freie Tage gestrichen werden können. Das Gesetz geht natürlich nicht auf jeden denkbaren Einzelfall ein. Die übliche Empfehlung, wenn Dir jemand sagt: "Du mußt morgen kommen und hast nicht frei." ist, der Anweisung zu folgen und sie anschließend juristisch prüfen zu lassen, denn sie könnte rechtlich zulässig sein. Dies empfehle nicht ich allein, sondern auch Fachleute.
Gegenüber dienstfreiem Personal hat der Arbeitgeber keine Weisungsbefugnis. Anrufe im Stile von: "Können Sie morgen arbeiten kommen?" sind allerdings erlaubt. Anrufe wie: "Sie müssen morgen kommen, sonst..." sind es nicht.
Die Möglichkeit der Dienstverpflichtung gibt es tatsächlich (seit 1968), beruhend auf Artikel 12a des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Voraussetzung dafür ist allerdings, daß der Deutsche Bundestag festgestellt hat, daß der Verteidigungs- oder Spannungsfall vorliegt. (Älteren und juristisch Interessierten vielleicht bekannt als "Notstandsgesetze".)
Wie sagt verdi: "Haben wir Krieg? Sind Sie (PDL) das Parlament?"