Ärger nach Kündigung

was die Schichtzulagen oder sonstiges angeht, habe ich nie welche bekommen... und da in dieser Firma nur einer der Chefs für die Abrechnung zuständig ist habe ich die Telefonnummer gehabt, denn es war ja mein Chef...

In anderen Firmen werden Schichtzulagen ja meist 1 oder 2 Monate später ausgezahlt, da macht es ja Sinn das die Lohnsteuerkarte so lange noch einbehalten wird, aber wenn es keine gibt, ist mit meiner letzten Abrechnung alles abgegolten...

ich werde euch auf dem laufenden halten...
 
Beweiskraft einer E-Mail

Eine E-Mail ist nicht in allen Situationen im Geschäftsleben geeignet, insbesondere wenn man etwas Schriftliches zum Beweis braucht. Die E-Mail besitzt keine Beweiskraft in einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Inhalt:
1. Beweiskraft einer Urkunde
2. Beweiskraft einer E-Mail
1. Beweis durch Urkunden

Eines der möglichen Beweismittel in einem Prozeß sind Urkunden. Während der übliche Geschäftsbrief zweifellos die Voraussetzungen einer Urkunde erfüllt, ist dies bei einer E-Mail eher zweifelhaft. Als Beweismittel muss eine Urkunde

  • echt,
  • mangelfrei und
  • vom Aussteller unterschrieben
sein. Schnell erkennt man, wo das Problem besteht. Eine E-Mail wird in der Regel nicht unterschrieben und besitzt daher mangels der erforderlichen Komponenten einer Urkunde keine Beweiskraft.

2. Beweiskraft einer E-Mail

Mangels Unterschrift ist eine E-Mail also keine Urkunde mit der üblichen Beweiskraft gem. § 416 ZPO. Eine E-Mail kann daher in einer gerichtlichen Auseinandersetzung nur im Rahmen einer freien richterlichen Beweiswürdigung berücksichtigt werden. Der Schwerpunkt liegt auf "können". Das bedeutet, dass eine E-Mail grundsätzlich nicht geeignet ist, um einen bestimmten Sachverhalt oder eine Erklärung "schwarz auf weiß" und mit Beweiskraft festzuhalten.

Das gilt für alle Mails mit Ausnahme des Angebotes der deutschen Post, da die dich per Ausweis zweifelsfrei der Mailadresse zuordnen.

Vielleicht irre ich mich da aber auch total ;)
 
was die Schichtzulagen oder sonstiges angeht, habe ich nie welche bekommen... und da in dieser Firma nur einer der Chefs für die Abrechnung zuständig ist habe ich die Telefonnummer gehabt, denn es war ja mein Chef...

In anderen Firmen werden Schichtzulagen ja meist 1 oder 2 Monate später ausgezahlt, da macht es ja Sinn das die Lohnsteuerkarte so lange noch einbehalten wird, aber wenn es keine gibt, ist mit meiner letzten Abrechnung alles abgegolten...

ich werde euch auf dem laufenden halten...

Hallo,

als Lohnbuchhalter sollte ich jetzt mal etwas Aufklärung betreiben:

1.) für die Lohnsteuer gilt das sogenannte Zuflussprinzip, d.h., alle Zulagen und Zuschläge, die erst später gezahlt werden, werden erst im Zeitpunkt der Auszahlung versteuert! --> dies bedeutet, Zuschläge für Dezember 2010, die erst im Januar 2011 gezahlt werden, fallen ins Steuerjahr 2011 !!!

2.) Die Jahressteuerbescheinigung 2010 beinhaltet alle Gehaltszahlungen bis einschließlich Dezember und kann daher (so wie bei uns) bereits mit der Gehaltsabrechnung Dezember erstellt und ausgegeben werden.

3.) Da die Lohnsteuerbescheinigung elektronisch an das Finanzamt übertragen wird und es daher keinerlei Eintragungen mehr von Seiten des Arbeitgebers auf der Lohnsteuerkarte gibt, besteht grundsätzlich keinerlei Zurückbehaltungsrecht des alten Arbeitgebers mehr auf die Karte. Wenn ich meinen Arbeitsplatz wechsle, hat mir der alte Arbeitgeber spätestens am letzten Tag meine Lohnsteuerkarte im Original zurückzugeben (er kann sich ja eine Fotokopie für seine Unterlagen machen, wenn er eine Dokumentation braucht).

Gruß

medsonet.1
 
Hallo Medsonet

wenn es doch so einfach wäre, mitlerweile geht meine alte Firma garnicht mehr ans Telefon wenn ich anrufe, oder ist sage wer ich bin und der Anruf ist beendet...

War heute beim Finanzamt und habe mir eine Ersatzbescheinigung besorgt,
diese letzte Abrechnung wo alles drauf steht die man für die Steuerbescheinigung braucht, brauche ich wohl doch nicht. Habe mit der Frau vom Finanzamt gesprochen, die hat gesagt wenn ich der Lohnsteuererklärung einen Brief mit der Problematik befüge kann ich meine letzte Abrechnung nehmen die bis Oktober geht. Sie hat gesagt das Finanzamt hätte ja auch alle Daten und würden das dann abgleichen.
Naja ob das mal so funktioniert, wenn nicht ich kann es nicht ändern.

Aber schön das mal jemand Licht ins Dunkel gebracht hat, tja und wenn ich diese Erfahrung jetzt als Lehrgeld abbuche. Ich verlasse keine Arbeit mehr ohne alle Papiere in der Hand zu haben :lol: und wenn ich da dann den ganzen Tag sitz und nerve, weil dann ist es egal weil ich ja eh gehe ...
 
hallo

wie ist das eigentlich mit deinen Abrechnungen des jetzigen AG, wenn du sagst du bekommst LST VI da ist doch ein enormer finanzieller Verlust, das würde ich dem alten AG aber versuchen auf`s Auge zu drücken

viele Grüsse
Bully
 
Kann es sein, dass man diesen Unterschied beim Lohnsteuerjahresausgleich wieder zurückbekommt? Irgendwas hab ich da mal gehört...
 
hallo

das weiß ich nicht ob das funktioniert, dann wäre es ja O.K., ......

mein Mann kennt sich da aus ich hab da keine Ahnung

viele Grüsse
Bully
 
Dann frag ihn mal bitte, das interessiert mich. Auch wenn's mich jetzt nicht unmittelbar betrifft.
 
Hallo,

ja das Geld bekommt man wieder, wenn man eine Lohnsteuererklärung macht für die man wieder rum diese Jahresendabrechnung braucht... auf die ich ja auch noch warte ...

aber egal mitlerweile habe ich auch noch mit nem steuerberater gesprochen, der meinte wir kriegen das schon irgendwie hin...

danke für euer anteilnahme
 
hallo

ja bei der nächsten Jahressteuerabrechnung kann man das geltend machen und bekommt es wieder, weil ja bis dahin meistens alle Papiere da sind

aber ärgerlich finde ich das schon

ich habe einmal aus eigener Schusselikeit Lohnst.Kl. 6 bekommen und das ist ja bedeutend weniger und das finde ich schon nicht lustig

viele Grüsse
Bully
 
Hallo ihr Lieben,

hier nun mal das Ende der Geschichte...
Nach einem Brief von meinem Anwalt habe ich meine Papiere erhalten,
obwohl sie ja eigentlich schon zu mir geschickt worden waren, wie ich aus einem Gespräch mit der Sekretärin erfahren habe...
Naja manchmal braucht die Post halt ein paar Monate :sdreiertanzs:

Habe dann bei meiner Arbeit sofort nach Erhalt der Post im Lohnbüro angerufen und eine wunderbare Anwort bekommen: Heute ist der letzte Tag an dem Sie die Lohnsteuerkarte abgeben können, das Geschäftsjahr 2010 wird heute endgültig abgerechnet...

Da habe ich meine Beine in die Hände genommen und bin ganz ganz schnell zur Arbeit gerannt, tja und nun werde ich das falsch versteuerte Geld in diesem Monat, rückgerechnet bekommen.

Das war mal ein glücklicher Moment!

Und es ist noch ein Wunder geschehen, die Post hat doch tatsächlich noch 2 Briefe aus einem wohl verschollenen Sack am Nordpol zustellen können, meine beiden Freundinnen (hatte ja geschrieben das deren Papiere weg/verschollen/bzw schon längst verschickt waren) haben am gleichen Tag auch ihre Sachen bekommen.

Manchmal geschehen ja noch Zeichen und Wunder...


Alles liebe eure Sunny
 
Tja, die Post hat es manchmal auch nicht leicht:P
Herzlichen Glückwunsch, dann ist ja doch gut ausgegangen, wenn auch knapp und mit nicht unerheblicher Eigeninitiative...
Viele Grüße
Monika
 

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