Hallo skraal,
geh mit solchen Dingen sehr vorsichtig um, sonst riskierst du Abmahnung bzw. Kündigung.
von mir praktiziertes Beispiel:
Eine Schülerin begehrte rechtzeitig vorher einen Urlaubstag am Freitag innerhalb einer Blockwoche. Dieser wurde unter Hinweis auf eine an dem tag anstehende Klausur nicht gewährt (Entsprechende Regelungen waren bekannt).
An dem Tag meldet sich die Schülerin morgens krank.
Wie der Teufel es will, ich fahre am selbigen Tag mit dem Zug auf Dienstreise am Haus ihres Freundes (30 km vom Wohnheim, wo die Schülerin wohnte) vorbei und sehe, wie beide gerade die Skisport-Utensilien aufs Autodach verladen.
Am Montag meldet sie sich wieder arbeitsfähig.
Auf die vorhaltende Frage, wie denn der Ski-Kurzurlaub gewesen sei, fiel sie sofort um, so daß wir es bei einer Abmahnung mit entsprechendem Abzug von der Ausbildungsvergütung belassen konnten.
Wiederholte solche "Kurz"-AU-Medlungen können den Arbeitgeber bei berechtigten Zweifel auch dazu veranlassen, dir eine ärztl. AU-Bescheinigung ab 1. Tag aufzuerlegen.
Also ---> pass auf dich auf!!!
geh mit solchen Dingen sehr vorsichtig um, sonst riskierst du Abmahnung bzw. Kündigung.
von mir praktiziertes Beispiel:
Eine Schülerin begehrte rechtzeitig vorher einen Urlaubstag am Freitag innerhalb einer Blockwoche. Dieser wurde unter Hinweis auf eine an dem tag anstehende Klausur nicht gewährt (Entsprechende Regelungen waren bekannt).
An dem Tag meldet sich die Schülerin morgens krank.
Wie der Teufel es will, ich fahre am selbigen Tag mit dem Zug auf Dienstreise am Haus ihres Freundes (30 km vom Wohnheim, wo die Schülerin wohnte) vorbei und sehe, wie beide gerade die Skisport-Utensilien aufs Autodach verladen.
Am Montag meldet sie sich wieder arbeitsfähig.
Auf die vorhaltende Frage, wie denn der Ski-Kurzurlaub gewesen sei, fiel sie sofort um, so daß wir es bei einer Abmahnung mit entsprechendem Abzug von der Ausbildungsvergütung belassen konnten.
Wiederholte solche "Kurz"-AU-Medlungen können den Arbeitgeber bei berechtigten Zweifel auch dazu veranlassen, dir eine ärztl. AU-Bescheinigung ab 1. Tag aufzuerlegen.
Also ---> pass auf dich auf!!!