Krankenpflegeschüler in der Spätschicht?

... und verstößt total gegen das Arbeitszeitgesetz.
Aber was solls, Hauptsache dem Arbeitsgeber geht's gut.

ich wusste gar nicht das es verboten ist:) aber die andere Loesung waere dann spaet und frueh dienstwoche, ode und dazwischen frei?

Aber eine komplette Woche Spaet finde ich noch schlimmer,....
 
ich wusste gar nicht das es verboten ist:) aber die andere Loesung waere dann spaet und frueh dienstwoche, ode und dazwischen frei?

Aber eine komplette Woche Spaet finde ich noch schlimmer,....

Wir haben das ganz gut gelöst.
Bei uns gibt es zwei verschiedene Frühdienste und zwei verschiedene Spätdienste. Damit ist gewährleistet, dass bei den kurzen Wechseln die Zeit von 10 Stunden eingehalten werden kann.
 
Also Schüler unter 18 dürfen lt Arbeitzeitgesetz (und wird auch bei uns so gehandhabt) den "späten" Spätdienst bis 21.30 Uhr arbeiten, ausser sie haben nä. Tag FD oder Schule, weil eben die längeren Ruhezeiten bei unter 18 eingehalten werden müssen.
Es gibt aber auch bei uns den SD bis 20.00 Uhr, das geht dann auch so. Oder es gibt FD ab 7.00 Uhr.
Wir Examinierten durften eigentlich auch nicht von SD auf FD, aber wir wollten es manchmal selber so.... Z.B. weil man SD am Sa und FD am So brauchte, dann ist man hald selber schuld, is so, das wissen wir auch.
 
In dem Haus in dem ich früher gearbeitet habe, wurden die kurzen wechsel auch irgendwann abgeschafft, also musste man entweder um 20 Uhr gehen oder durfte am nächsten Tag erst um 7:30 zum Frühdienst kommen.
In dem Haus, an dem ich jetzt arbeite wird der kurze Wechsel immer noch praktiziert. Das geht wohl über eine Vereinbarung mit der MAV, wenn ich es richtig mitbekommen habe.
 
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In dem Haus, an dem ich jetzt arbeite wird der kurze Wechsel immer noch praktiziert. Das geht wohl über eine Vereinbarung mit der MAV, wenn ich es richtig mitbekommen habe.

Es wäre mit neu, dass man mit einer Betriebsvereinbarung ein Bundesgesetz aushelbeln kann. Zumindest dann nicht, wenn die Vereinbarung schlechter ist, als es im Gesetz steht.
 
Kurzer Wechsel heißt wahrscheinlich Spät auf Früh, anstatt Spät auf Spät. Wenn da 9 bis 10 Stunden dazwischen liegen, werden die Ruhezeiten eingehalten.

Bei uns gibt es seit diesem Jahr auf dem Plan nur noch vorwärts rotierende Dienste, heißt (z.B.) Früh Früh Früh Früh Spät Spät Nacht Nacht. Spät auf Früh darf nicht mehr geplant werden!

Den Dienst freiwillig so tauschen (unter Beachtung der 10 Stunden Ruhezeit) dürfen wir trotzdem. Die für den Biorhythmus gesunden Blöcke sind nämlich total unbeliebt. Das frühere "bitte jeden Mittwoch Frühdienst, nachmittags muss ich meine Kinder zum Judo fahren" hatte wohl doch so einiges für sich.
 
Es wäre mit neu, dass man mit einer Betriebsvereinbarung ein Bundesgesetz aushelbeln kann. Zumindest dann nicht, wenn die Vereinbarung schlechter ist, als es im Gesetz steht.

Das kann eine Betriebsvereinbarung natürlich nicht, aber das Gesetz gibt es her:
Quelle:Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
§ 7 Abweichende Regelungen
(1) In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder
Dienstvereinbarung kann zugelassen werden,

1. abweichend von § 3
a) die Arbeitszeit über zehn Stunden werktäglich zu verlängern, wenn in die
Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder
Bereitschaftsdienst fällt,
b) einen anderen Ausgleichszeitraum festzulegen,
c) (weggefallen)
2. abweichend von § 4 Satz 2 die Gesamtdauer der Ruhepausen in Schichtbetrieben und
Verkehrsbetrieben auf Kurzpausen von angemessener Dauer aufzuteilen,
3. abweichend von § 5 Abs. 1 die Ruhezeit um bis zu zwei Stunden zu kürzen, wenn
die Art der Arbeit dies erfordert und die Kürzung der Ruhezeit innerhalb eines
festzulegenden Ausgleichszeitraums ausgeglichen wird
,
 
9 Stunden habe ich oben schon geschrieben, aber die "kurzen" Wechsel gehen eben nicht...
 
Kommt drauf an, was unter "kurzem" Wechsel verstanden wird. Spät auf Früh ist eben kürzer als Spät auf Spät oder Nacht, trotzdem kann dabei die Mindestruhezeit eingehalten werden. Und dann ist es zumindest gesetzlich gestattet.
 
Danke Claudia.

@Maniac
Ich wollte Deinen Kommentar damit nicht übergehen. Ich habe lediglich auf Jörg geantwortet. Übrigens arbeiten die Kollegen auf den Stationen schon seit zig Jahren im Spätdienst offiziell bis 21 Uhr, der Frühdienst beginnt um 6:00Uhr.
 
Hab ich auch nicht so gewertet :)

Ich hatte es nur im Vorfeld verstanden, dass es um die beschriebenen noch kürzeren Wechsel ging ;)

9h ist ja OK
 
Also zur Auflösung.
Ich werde auf meiner jetzigen Station im Spätdienst arbeiten. Bis 22 Uhr!
Auf meiner vorherigen Station wollten die Stationsleitung dies nicht.
Woran es lag.. :weissnix:

Also wohl eher Stationsabhängig ^^
 
Ich bin Krankenpflegeschülerin und auf meiner letzten Station hatte ich 10 Tage hintereinander Wechselschicht. Das hat zwar mit den "Ruhezeiten" geklappt, aber ich fand es trotzdem sehr anstrengend obwohl mir die Schichtarbeit eigentlich gar nichts ausmacht. Was macht man aber, wenn man in der Spätschicht Überstunden macht und nächsten Tag Frühschicht hat und die Ruhezeiten nicht mehr eingehalten werden? Ich kann ja als Schülerin nicht einfach sagen, ich komme nächsten Tag später.
 
Ich bin Krankenpflegeschülerin und auf meiner letzten Station hatte ich 10 Tage hintereinander Wechselschicht. Das hat zwar mit den "Ruhezeiten" geklappt, aber ich fand es trotzdem sehr anstrengend obwohl mir die Schichtarbeit eigentlich gar nichts ausmacht. Was macht man aber, wenn man in der Spätschicht Überstunden macht und nächsten Tag Frühschicht hat und die Ruhezeiten nicht mehr eingehalten werden? Ich kann ja als Schülerin nicht einfach sagen, ich komme nächsten Tag später.


Azubis sollten keine Überstunden machen
 
Azubis sollten keine Überstunden machen

Das weiss ich auch, aber ich kann schlecht sagen, ich gehe jetzt, obwohl ich meine Patienten noch nicht fertig versorgt habe und noch nicht dokumentiert habe. Es kommt nicht oft vor, aber an meinen letzten 3 Tagen waren wir nur zu dritt, da sehr viele krank waren von den Mitarbeitern und keiner mehr einspringen konnte, und das auf der Onkostation und 13 Kinder, davon 3 Kinder die viel medizinische Unterstützung benötigten. Da gibt es auch keine wirkliche Alternative.
 
Das weiss ich auch,
Das sollte aber vor allem Deine Praxisanleiterin oder die Schichtleitung wissen und entsprechend berücksichtigen.Wir würden von der Schule ordentlich geschimpft, wenn wir unsere Azubis Überstunden machen lassen würden...:emba:
 
Was macht man aber, wenn man in der Spätschicht Überstunden macht und nächsten Tag Frühschicht hat und die Ruhezeiten nicht mehr eingehalten werden? Ich kann ja als Schülerin nicht einfach sagen, ich komme nächsten Tag später.

Wende dich damit an deine Mentorin, die Ruhezeit MUSS eingehalten werden, das ist Gesetz !

Azubis sollten keine Überstunden machen

Das weiss ich auch........ Da gibt es auch keine wirkliche Alternative.

Die Alternative hat dein AG zu bringen
 
Also ich finde es von der Schichtleitung auch unverantwortlich eine Schülerin Überstunden machen zu lassen. Wenn ich dann noch den Hintergrund des kurzen Wechsels sehe ist es noch schlimmer!
In diesem Fall musst Du früh natürlich später anfangen! Die gesetzliche Ruhezeit muss eingehalten werden. Mir ist zumindest kein Absatz im Arbeitszeitgesetz bekannt, der Ruhezeitenregelung wegen des Erbringen von Überstunden aushebelt.
 
Bei uns dürfen Schüler unter 18 um 20 Uhr gehen. Sie kommen aber auch ne Stunde früher und haben mehr Pause als wir.

Kurzen Wechsel gibt es - je nach Stationsleitung und Bedarf - auch für Schüler öfters.
Aber: entweder um 12 Uhr kommen, um 20 Uhr gehen und morgens um 6 Uhr im Dienst sein. Oder um 13 Uhr kommen, um 21 Uhr gehen und am nächsten morgen um 7 Uhr da sein.
AUßER: neue Woche -.-" So geht es mir heute.
Ich habe heute bis 21 Uhr spät und muss morgen wieder um 6 Uhr da sein. Ist laut unserer JAV in Ordnung weil es wohl eine Regelung wegen neuer Woche gibt :verwirrt:

Also:
Auch kurze Wechsel macht man als Schüler ^^
 
Ich habe heute bis 21 Uhr spät und muss morgen wieder um 6 Uhr da sein. Ist laut unserer JAV in Ordnung weil es wohl eine Regelung wegen neuer Woche gibt :verwirrt:

Dafür hätte ich gerne mal eine Quelle...Das ArbZG gibt das NICHT her... :gruebel:
 

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