Elisabeth Dinse
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Wenn meine Körpersprache sagt: so würde ich nicht leben wollen, warum stirbt der nicht endlich- wird das nicht Auswirkungen haben auf sterbenskranke Menschen?
Elisabeth
Danke!aber wenn jemand darum bittet, lebensverlängernde Maßnahmen in einer bestimmten Situation zu unterlassen ( sei es persönlich oder über eine Patientenverfügung ), dann finde ich es regelrecht unmenschlich, sich darüber hinweg zu setzen !
Die Würde des Menschen ist unantastbar-so steht es schon im Grundgesetz!
Aber, irgendwie habe ich das Gefühl,das dieses Gesetz an Gültigkeit verliert, so bald man ein KH betritt, an unheilbaren Krankheiten leidet, oder einfach alt ist.
Natürlich kann ich für andere Menschen nicht entscheiden, ob ihr Leben lebenswert ist, aber ich kann -nein- muß ihre Entscheidung akzeptieren, wenn die Betroffenen für sich eine Entscheidung getroffen haben!
Denn ich will das für mich auch!
Sich über Pat.-wünsche hin wegzusetzen, Pat.-verfügungen zu mißachten, ist für mich schlimmer als eine Therapie nicht weiter zu forcieren, in dem man halt z.B kein Antibiotika mehr gibt.
Und falls ja, ich denke allein der Gedanke, dass durch diesen letzten Weg endlich die Erlösung kommt, wird darüber hinweghelfen.
Wie war das noch: Lieber ein Ende mit Qualen als Qualen ohne Ende...?!
Sagst du, aber lass das doch die betreffende Person (und damit meine ich weder Angehöriger, noch Pflegekraft, noch Arzt, noch Presse, sondern den Patienten!!) selbst entscheiden!!
..der durch Aufklärung in der Richting "in Sechs Wochen sind sie eh tot und is dahin leiden sie" zuseiner Entscheidung geführt wird.
Wenn der Patient aber 4 Tage zuvor gesagt, hat, dass er nochmal das Meer sehen will und dann nicht mehr ansprechbar war? Und wenn dann gemutmaßt wurde, dass der Patient sterben will?Ach, du warst dabei/wirst dabei sein?
Davon ab, sind 6 Wochen NICHTS!
Ich rede von einer langen Leidenszeit. Und was genau eine zu lange Leidenszeit ist, entscheidet der Patient! Nicht Yrt!
Wenn der Patient aber 4 Tage zuvor gesagt, hat, dass er nochmal das Meer sehen will und dann nicht mehr ansprechbar war? Und wenn dann gemutmaßt wurde, dass der Patient sterben will?
Und wenn der Patient dann 3 Tage später starb, besser gesagt elend erstickt ist? Nur weil es hieß, dass es besser so ist?
Wenn der Patient aber 4 Tage zuvor gesagt, hat, dass er nochmal das Meer sehen will und dann nicht mehr ansprechbar war? Und wenn dann gemutmaßt wurde, dass der Patient sterben will?
Und wenn der Patient dann 3 Tage später starb, besser gesagt elend erstickt ist? Nur weil es hieß, dass es besser so ist?
Und wie wird bewusstseinsklar definiert? Und ab wann ist jemand depressiv/nicht mehr zurechnungsfähig?Davon spreche ich doch garnicht. Das zu "mutmaßen" ist sehr schwer, den Job würd ich nicht machen wollen.
Es geht darum, das ein bewusstseinsklarer patient eine Verfügung geschrieben hat, weil er wollte, dass auch im Falle des Nicht-ansprechbarseins, sein Wille umgesetzt wird!
Und übrigens wirds langsam wirklich verworren wenn wir hier in zwei verschiedenen Threads diskutieren :-/
Und wie wird bewusstseinsklar definiert? Und ab wann ist jemand depressiv/nicht mehr zurechnungsfähig?
a) bevor man den Begriff Euthanasie gebraucht sollte man über die eigentliche Bedeutung des Wortes informiert sein. Euthanasie heißt übersetzt nämlich "guter Tod" und bezeichnet im ursprünglichen Sinn "Sterbehilfe für unheilbar Kranke, mit dem Zweck ihnen qualvolles Leid zu ersparen.".. a)Die momentane Debatte ist für mich ein gefährlicher Weg, der in Richtung neuer Euthanasie geht.
...
b)Und wie wird bewusstseinsklar definiert? Und ab wann ist jemand depressiv/nicht mehr zurechnungsfähig?
Dietrich Bonhoeffer, Ethik
In der Frage der Euthanasie ist nur ein einziger, zwingender Grund für die Tötung gültig - und nicht eine Summe von Gründen -, denn das Leben besitzt ein unvergleichliches Vorrecht gegenüber dem Tod. Für die Tötung gibt es grundsätzlich nur zwei Motivationen:
(1) Rücksicht auf die Leidenden.
Der Wunsch nach Sterbehilfe muß hier vom Betroffenen ausgesprochen werden, da man die Lebensbejahung nicht messen kann. Die Depressionen eines Kranken darf man nicht als Wunsch nach Sterbehilfe interpretieren. Bei einem geistig von zurechnungsfähign Menschen wird die Bitte um Sterbehilfe zu einem Problem des Selbstmordes und der Beihilfe dazu. Wenn man berücksichtigt, daß ein wesentlicher Unterschied zwischen Sterbenlassen und Tötung besteht, so gibt es keinen zwingenden Grund für das Töten in Rücksichtnahme auf den Kranken.
(2) Rücksicht auf die Gesunden.
Diese Motivation schließt die Wertung eines Menschen nach seinem sozialen Nutzen ein und auch die Bewertung seines Lebensrechtes. Vergessen dabei wird, daß es sich dabei um unschuldiges Leben handelt, das von Gott geschaffen ist und damit a priori wertvoll (durch Gott wertgehalten) ist. Das Urteil der Gesellschaft über einen solchen Wert wäre willkürlich und höchst gefährlich. Erbkranken stellen kein Problem dar, das nur durch Tötung zu bewältigen wäre; es gibt genügend, höchst eigennützige Beweggründe, die Kosten und Dienste der Pflege auf Seiten der Gesunden auf sich zu nehmen. Es steht außer Frage: Mensch ist, was von Menschen geboren ist, und die Tötung kranken Lebens iist der falsche Weg, Krankheiten zu bekämpfen und die Gesundheit zu verabsolutieren.
Nach Bonhoeffer gibt es also keinen zwingenden Grund für die Euthanasie, denn "Den Unschuldigen sollst du nicht erwürgen." (Ex 23,7).
Euthanasie - "Schöner Tod"
Alternative
Viele Menschen, die den Wunsch äußern, getötet zu werden, möchten in Wirklichkeit keine Tötung, sondern die Änderung einer unerträglichen Situation. Der Wunsch nach Beendung des Lebens kann verschiedene Ursachen haben:
Menschen könnten deshalb für aktive Sterbehilfe plädieren, weil sie große Angst davor hätten, am Ende ihres Lebens Leid und Schmerzen nicht mehr auszuhalten, ihnen hilflos ausgeliefert zu sein. Die wirksamste medizinische Hilfe sei in vielen Fällen eine gute Schmerztherapie. Deshalb solle das bislang stark vernachlässigte Feld der Schmerzforschung gestärkt werden.
- Angst, beim Sterben alleingelassen zu werden
- Angst vor menschlicher Verelendung des Sterbens
- Angst vor medizinischer Überversorgung
- Angst vor der Maschinerie eines Medizinbetriebs (maschinelle Beatmung; „an der Maschine hängen bleiben“)
Demnach stehe der Ausbau einer palliativen (lindernden) Medizin mit der Anwendung therapeutischer Maßnahmen im Mittelpunkt. Es dürfe nicht aktive Lebensverkürzung das Handeln des Arztes bestimmen und Würde des Menschen müsse auch im Sterben und im Tode beachtet werden.
Geschichte der Euthanasie - Wikipedia
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