Hallo turmalin,
mit Arzt Dokumentation meine ich einhaltung von
Leitlinien der DGAI zum Umfang und zur Begrenzung der intensivmedizinischen Behandlungs-pflicht .
"Nachdem die Therapiebegrenzung angeordnet worden ist, muss dies von dem verant-wortlichen Fach-/ Oberarzt der primär behandelnden Disziplin unverzüglich in der Patien-tenakte kenntlich gemacht werden. Solange dies nicht geschehen ist, tritt die Anordnung nicht in Kraft.
Der verantwortliche Fach-/ Oberarzt der primär behandelnden Disziplin soll in der Akte folgendes vermerken bzw. hinterlegen:
- Art und Umfang der zu unterlassenden medizinischen Maßnahmen
- Gründe, warum diese Maßnahmen unangemessen sind
- Hinweise auf die Urteilsfähigkeit des Patienten
- Informationen über Aufklärungsgespräche und Diskussionen mit dem Patienten, ggf. seinem Stellvertreter, den Eltern bei minderjährigen Patienten, Angehörigen, Le-benspartner sowie ärztlichen und pflegerischen Mitarbeitern
- andere Informationen, die sich auf den Gesundheitszustand des Patienten und den Entscheidungsfindungsprozess beziehen
- Schriftliche Einwilligung des Patienten oder seines Stellvertreters
- Gegebenenfalls eine Kopie der Patientenverfügung, der Vorsorgevollmacht oder des Betreuungsausweises
- Schriftliche Anordnung der Therapiebegrenzung in der Spalte ärztliche Anordnungen
- Ein komplett ausgefüllter Dokumentationsbogen (Anordnung zur Therapiebegren-zung)
- Ärztliche Legitimation (Datum, Uhrzeit, Name und Unterschrift)
Die Anordnung einer Therapiebegrenzung soll alle 24 Stunden durch den verantwortlichen Fach-/ Oberarzt der primär behandelnden Disziplin reevaluiert und das Ergebnis in angemes-sener Form dokumentiert werden, damit sichergestellt ist, dass sie noch mit dem Willen und dem Gesundheitszustand des Patienten übereinstimmt.
Eine Konsultation der Klinischen Ethikberatung (KEB) des Klinischen Ethikkomitees (KEK) ist jederzeit möglich. Gegenstand der KEB ist es, Positionen zu klären und durch Gesprächsmo-deration die Beteiligten bei einer ethischen Entscheidungsfindung zu unterstützen. Gründe für eine Konsultation der KEB können sein:
• Ein Arzt oder nichtärztlicher Mitarbeiter benötigt Unterstützung hinsichtlich der „Empfeh-lungen für die Anordnung zur Therapiebegrenzung auf Intensivstationen" und Verfah-rensweisen, die die Therapiebegrenzung betreffen
• Der Patient bzw. sein Stellvertreter oder die Angehörigen benötigen Unterstützung bezüg-lich einer Entscheidung für die Therapiebegrenzungsmaßnahmen
• Ein Konflikt bei der Entscheidungsfindung zwischen den Beteiligten "
ärztlicher seits wurde der fall besprochen ,auch mit seinem vorgesetzten
was dabei rausgekommen ist weiß ich nicht
ich möchte nochmal betonen das mir nicht darum geht den arzt anszuprangern
auch wenn es manchmal so rüberkam
ich suchte einen konstruktiven weg mich mit diesem theam auseinander zusetzen
palliative sedierung ist relativ neu für uns
mit morphin arbeiten wir sehr viel und haben damit auch gute erfahrung
der kombinierte einsatz mit midazolam hat für viele einen faden beigeschmack
leider schaff ich es nicht das gesammte team an einen tisch zu bringen
und schon gar nicht ein objektiv-konstruktives gespräch zu führen
das team verliert sich in vorwürfen
ich selbst schließ mich davon nicht aus ,daher hab ich diesen thread eröffnet
natürlich kannte die betreurin den patienten länger
nur leider wissen wir nicht was in diesen gespräch besprochen wurde
eben nur diese aussage er hätte abgebaut
mittlerweile kann ich objektiv den fall betrachten
und es ist gut möglich das die palliative sedierung genau die richtige behandlung für ihn gewesen wäre
aber eben nicht an diesem tag,nicht in dieser phase des krankheitsverlaufes
nimand ist frei von fehlern