Schau mal im Netz, da müsste glaub das Mutterschutzgesetz stehen.
hallo ihr lieben!
bin jetzt in der 13.ssw und arbeite vollzeit in einem ambulanten pflegedienst. die chefin weiß bescheid, dass ich schwanger bin und eine bescheinigung hab ich auch schon abgegeben. ich machte sie auch auf das mutterschutzgesetz aufmerksam, aber irgendwie bin ich da etwas auf taube ohren gestoßen. hab weiterhin geteilten dienst, aber nur bis acht aber sonst den ganzen tag! darf weiterhin leute duschen, portversorgung und die ganzen sachen machen. es hieß jetzt immer nur: stell dich nicht so an, du bist nur schwanger und nicht krank! hab echt ******, da ich erst eine fehlgeburt hinter mir hab. mein frauenarzt meint nur, ich soll mein er chefin ausrichten, dass es ein mutterschutzgesetz gibt und das sie sich dran halten muss. ein beschäftigungsverbot stellt er mir nicht aus, das sei nicht nötig. bin etwas ratlos und weiß nicht mehr weiter! bitte um schnelle antwort!
eure bea
Nun hätte ich auch eine Fragen.
Ich arbeite Vollzeit im Krankenhaus (mit sehr netten Kollegen, die sehr auf mich aufpassen würden) und auf 400-Euro-Basis in der Amb. Pflege (Tour natürlich allein - viele Injektionen, Verbände...).
Kann mich der Arzt nur für den Ambulanten Bereich ins BV schreiben?
Wenn ich richtig verstanden habe, dann bekomme ich das durchschnittliche Gehalt der letzten drei Monate, also knapp 400 Euro. Ich fahre eigentlich auf Stundenbasis - also pro Stunde 13,50 Euro.
Das geht wirklich auch bei einem 400-Euro-Job, obwohl bei diesem doch eigentlich gar nichts in die Krankenkasse einbezahlt wird.
Wie läuft das dann im Mutterschutz? Bekomme ich die 6 Wo vorher und 8 Wo nachher dann auch die 400 Euro?
Ans Elterngeld wird es angerechnet, das weiß ich schon.
Danke schonmal.
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