Schwanger in Pflege

Stella93

Newbie
Registriert
28.06.2022
Beiträge
3
Beruf
Pflegefachkraft
Akt. Einsatzbereich
Ambulante Pflege
Funktion
Stellv. PDL
Hallo zusammen,
ich bin in der ambulanten Pflege tätig und habe derzeit ein Problem: Ich bin schwanger und habe meinen AG vor 3 Wochen darüber informiert.
Da ich stellv PDL bin , habe ich keine feste Tour, sondern bin eingesprungen bei krank und Urlaub und hab ca. 1x wtl spätdienst gemacht und jedes zweite WE komplett, um auf meine Stunden zu kommen (Vollzeit). Ansonsten, wenn keine Tour abzudecken war, bin ich von 7-13.00 auf dem Büro .
Seit Bekanntwerden der Schwangerschaft bin ich nur noch auf dem Büro und komme bei 6 Stunden am Tag (mehr ist auch nicht zu tun) auf 30 Stunden die Woche. Jetzt meint mein Arbeitgeber, mich nur noch für 30 Stunden die Woche zu bezahlen. Ich habe beim Ministerium für Familie angerufen und der Herr dort sagte mir, das sei nicht rechtens, ich dürfe durch die Schwangerschaft keine Einbußen haben, mein AG sieht das anders.

An wen kann ich mich denn nun wenden, um das ganze zu klären? Ich habe zwar Freunde, welche in der Pflege sind, die waren aber immer sofort in Beschäftigungsverbot, da keine Alternative Arbeit vorhanden.
Bin momentan echt fertig, weil 8.5 Stunden wöchentlich weniger eine Menge Geld ist und jeder mir auch was anderes sagt.
 
Gewerkschaft mit Anwalt, DBfK mit Anwalt, Anwalt für Arbeitsrecht mit Versicherung oder selbst bezahlt
 
  • Like
Reaktionen: einer und Martin H.
Ab zum Gynäkologen und abklären lassen, ob durch die leichte Tätigkeit nicht eine Gefährdung des Ungeborenen besteht, anschließend beschäftigungsverbot und nach der gesetzlichen Mutterschutzzeit kündigen und neue Stelle suchen.
 
Eigentlich sollte dein Arbeitgeber wissen, dass das nicht rechtens ist. Vielleicht kann der Betriebsrat sich da für dich einsetzen? Wenn nicht, hilft wohl nur der Gang zum Anwalt. Ein Brief von ihm sollte ausreichen, damit dein Arbeitgeber sich auf das Gesetz besinnt. Kaum einer wäre so dumm es auf einen Prozess ankommen zu lassen, den er unweigerlich verlieren wird.
 
  • Like
Reaktionen: einer
Leider kommen diese mutmaßlichen Machenschaften bei den privaten Dienstleistern ohne
Tarifverträge wohl häufiger vor. Aber liebe Kollegen, lasst euch nicht in die Irre führen!

Arbeitsvertrag prüfen, bzw. prüfen lassen und ggf. einen Anwalt aufsuchen.

Dein Arbeitgeber muss Dir die Arbeitszeit gewähren, welche in Deinem Arbeitsvertrag vereinbart wurde.
Bedeutet, hast Du einen Arbeitsvertrag auf "Vollzeit", dann muss Dein Arbeitgeber dafür sorgen, das
Du entsprechend einer Vollzeitkraft den Dienst verrichten kannst. Sollte Dein Arbeitgeber Dir die
Arbeitszeit nicht zur Verfügung stellen wollen oder können, und Dein Arbeitsvertrag sieht auch keine
anderen Einschränkungen der Arbeitszeit vor, so hast Du entsprechend der im Arbeitsvertrag vereinbarten
Stunden, bzw. Gehalt, Anspruch auf die volle Entlohnung, auch wenn Dein Arbeitgeber Dich zeitlich reduziert
eingesetzt hat.

Wenn Du allerdings einen Arbeitsvertrag über ein bestimmtes Zeitkontingent vereinbart hast, dann sind
nur die im Vertrag vereinbarten Stunden zu entlohnen.

Klick ->Minusstunden im Arbeitsrecht

Klick ->Informationen zum Arbeitsschutz für Schwangere und Stillende
 
Generell auf den Arbeitsschutz für Schwangere.
Hm. Das ist jetzt aber sehr unkonkret und schwammig.
Denn es ging ja um eine ganz konkrete Frage der TE.
Da fand ich Deinen ersten Link („Minusstunden im Arbeitsrecht“) sehr viel aussagekräftiger.
 
Dann ist doch gut, wenn Du den Infos zu „Minusstunden“ etwas für Dich entnehmen konntest.

Zum Arbeitsschutz gibt es bestimmt weiterführende Informationen, welche Du online recherchieren kannst, z.B. Google-Suchtwöter „Arbeitsschutz für Schwangere
 
Du hast mich glaube ich falsch verstanden:
Ich muss gar nichts recherchieren, und die TE hatte (soweit ich ihren Beitrag richtig verstanden habe) auch nicht nach „Arbeitsschutz für Schwangere“ gefragt, sondern konkret nach der Rechtslage bezüglich Minusstunden, bzw. daß sie halt nicht auf ihre vollen Stunden kommt trotz Vollzeitvertrag.
Daß Schwangere in Deutschland ganz allgemein einen sehr umfassenden Schutz genießen, ist klar; aber speziell zur Frage der TE ist kaum was zu finden.
Aber trotzdem danke.
 
Das eine schließt das andere ja nicht aus, insofern kann man zum einen den generellen und besonderen Arbeitsschutz für Schwangere betrachten, und zum anderen die Thematik bei s.g. Minusstunden, welche es so gar nicht gibt, außer der Mitarbeiter hat in seinem Arbeitsvertrag ein Zeitkontingent vereinbart.

Nach meiner Ansicht, und der erwähnten Sachlage, muss der Arbeitsschutz in diesem Fall gar nicht erstrangig betrachtet werden, da der Arbeitgeber den Arbeitsschutz nicht verwehrt.

Insofern müsste durch den TE geklärt werden, was in seinem Arbeitsvertrag bez. Tätigkeit bzw. Anstellung "als", in welchem Zeitumfang "Vollzeit, Teilzeit oder auf Abruf mit einem Zeitkontingent" vereinbart wurde. Es ist gut möglich, das in dem
Arbeitsvertrag z.B. eine X-Stunden Vereinbarung enthalten ist, welche der Arbeitnehmer min. ableisten muss, also auf
Stundenlohn-Basis, oder eine Vereinbarung getroffen wurde, welche ein fixes Gehalt beschreibt. Selbst bei einem Arbeitsvertrag
auf Abruf, steht dem Mitarbeiter, sofern ein Kontingent vereinbart wurde, die Entlohnung des vereinbarten Kontingents zu.

Generell ist also festzustellen, es gibt keine s.g. "Minusstunden" sofern der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft wie vereinbart zur Verfügung stellt, unabhängig von Arbeitsschutz relevanten Gegebenheiten.

In der Pflege entscheidet der Tätigkeitsumfang der Pflegekraft, in wie weit eine schwangere Mitarbeiterin ihre gewöhnlichen
Tätigkeiten noch nachkommen darf, oder es zu einem "Beschäftigungsverbot" kommen muss.

Hierzu Informativ:
- Schwanger als Pflegekraft
- Schwanger in der Pflege: Was bedeutet das für deine Arbeit?
- Generelles Beschäftigungsverbot: Verbotene Tätigkeiten in der Schwangerschaft

Zusammengefasst:
TE bekommt einen ärztlichen Attest ausgestellt, was zu einem Beschäftigungsverbot in der "Pflege" führen kann.
->Die Lohnfortzahlung ist hierbei gesetzlich geregelt, siehe Info-Links.

TE bietet seine Arbeitskraft als PDL in der Administrative an, der Arbeitgeber will oder kann aber nicht die vereinbarten
Arbeitszeiten zu Verfügung stellen, und zahlt weniger Gehalt aus.
->Es ist der vereinbarte Arbeitsvertrag rechtlich zu prüfen, ob der Arbeitgeber die Arbeitszeit auf eine bestimmte Anzahl
von Arbeitsstunden kürzen kann, welche im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Generelle "Minusstunden" gibt es nicht, siehe
Info-Links.

@Martin H.
@Stella93
Am Ende des Tages bleibt nur der Gang zum Anwalt, um sich Rechtsberatung einzuholen, und Rechtssicherheit zu bekommen.
Mit den Informationen kann sich der TE an seinen Arbeitgeber wenden, und seine Wünsche/Forderungen vortragen.
Kommt es zu keiner Einigkeit, bzw. ist das Vorgehen des Arbeitgebers rechtswidrig, führt das vermutlich zu einem Rechtsstreit, am
Ende des Tages, vor dem Arbeitsgericht. ->Damit wäre dann auch die Frage des TEs beantwortet "an wenn kann ich mich wenden".

@Stella93
Wie ist denn der aktuelle Stand der Dinge, hast Du das Gespräch mit Deinem Arbeitgeber gesucht, oder einen Termin bei einem
Anwalt gemacht, um Deinen Arbeitsvertrag, mit Blick auf Deine Fragestellung, prüfen zu lassen. Um Letzteres wirst Du nicht herum kommen, wenn es zwischen Dir und Deinem Arbeitgeber zu keiner Einigung kommt.
 
Zuletzt bearbeitet:
sondern konkret nach der Rechtslage bezüglich Minusstunden, bzw. daß sie halt nicht auf ihre vollen Stunden kommt trotz Vollzeitvertrag.
Generell gilt, bei Betrachtungen von Rechtslagen gibt es auch bei Juristen unterschiedliche Meinungen, und jeder Fall muss im einzelnen geprüft werden. Als Betroffener kann man sich nur Rechtssicherheit verschaffen, wenn man seine Angelegenheit an entsprechender Stelle/Rechtsanwalt prüfen und bewerten lässt.

Die Thematik "Minusstunden", bzw. die Rechtslage dazu, wurde von mir vorgetragen, bzw. entsprechend verlinkt. Insofern ist
die Frage dazu beantwortet.
 
Generell gilt, bei Betrachtungen von Rechtslagen gibt es auch bei Juristen unterschiedliche Meinungen, und jeder Fall muss im einzelnen geprüft werden. Als Betroffener kann man sich nur Rechtssicherheit verschaffen, wenn man seine Angelegenheit an entsprechender Stelle/Rechtsanwalt prüfen und bewerten lässt.

Die Thematik "Minusstunden", bzw. die Rechtslage dazu, wurde von mir vorgetragen, bzw. entsprechend verlinkt. Insofern ist
die Frage dazu beantwortet.
Also entweder kannst oder willst Du mich grad nicht verstehen:

Ja, Du hattest was zur Thematik "Minusstunden" geschrieben, was ja auch für die Fragestellung hilfreich war.

Ich hatte nur gedacht, evtl. beziehst Du Dich beim Link zum BMFSFJ auf eine bestimmte Stelle, die man möglicherweise nicht direkt verlinken kann [Info @all: Dort finden sich mehrere Broschüren]. Es ist halt nicht zielführend, wenn man z. B. auf ein Buch als Quelle verweist, nur zu schreiben "Autor X, Buch Y". Niemand hat Lust, sämtliche 243 Seiten des Buches nach der Textstelle abzusuchen, ähnliches gilt analog auch für PDFs o. ä. Nur darum ging´s mir bei meiner Frage. Aber diese Frage hast Du ja nun geklärt.

@Martin H.
@Stella93
Am Ende des Tages bleibt nur der Gang zum Anwalt, um sich Rechtsberatung einzuholen, und Rechtssicherheit zu bekommen.
Dem ist nicht so:
Wie bereits von @Resigniert in der ersten Antwort erwähnt, kann man sich auch alternativ an eine Gewerkschaft oder einen Berufsverband wenden. Ich habe mich z. B. schon mehrmals bei rechtlichen Fragen an den DBfK gewendet, da dieser neben Berufsrechtsschutz und -haftpflicht auch entsprechende Beratung anbietet, siehe

Leistungen - DBfK (unter "gut beraten" und "gut geschützt").

Insofern müsste durch den TE geklärt werden, was in seinem Arbeitsvertrag bez. Tätigkeit bzw. Anstellung "als", in welchem Zeitumfang "Vollzeit, Teilzeit oder auf Abruf mit einem Zeitkontingent" vereinbart wurde. Es ist gut möglich, das in dem
Arbeitsvertrag z.B. eine X-Stunden Vereinbarung enthalten ist, welche der Arbeitnehmer min. ableisten muss, also auf
Stundenlohn-Basis, oder eine Vereinbarung getroffen wurde, welche ein fixes Gehalt beschreibt.
Da geb ich Dir absolut recht.
 
Wie ist denn der aktuelle Stand @Stella93 ,
hast Du schon final eine Stellungnahme von Deinem Arbeitgeber?
 
  • Like
Reaktionen: Martin H.
@Stella93 ist Dein Fall abgeschlossen, hat sich alles geklärt? Gib doch mal bitte eine Rückmeldung.
 

Ähnliche Themen