Schwanger in der ZNA?

Mel0682

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Akt. Einsatzbereich
OP
Hallöchen,

Also vorab es geht nicht um mich selber. Es geht um eine freundin/kollegin die jetzt in 6. Woche schwanger ist. Also gerade erst fest gestellt. Wir arbeiten in der Op-pflege. Bis vor kurzem gab es bei uns ein allgemeines BV. Seit kurzem nicht mehr. Wir haben außer kinderklinik gyn/geburtshilfe fast nur noch onkologische Patienten. Unsere ZNA ist gemischt. Also erwachsenen und Kinderambulanz wo kinder ab 1 tag ankommen. Nun meine Frage. Sie soll jetzt in der zna arbeiten mit den kindern, ist das so rechtens? Ich meine erzieherinnen werden ja auch direkt raus genommen. Und eine schwester aus der Ambulanz wurde dort raus genommen weil sie schwanger war. Ist doch eigentlich ein Widerspruch in sich oder?
 
Hallo Mel,

habt ihr keine Möglichkeit sie im OP zu behalten.
Auch dort gibt es sicherlich Tätigkeiten, die eine Schwangere leisten kann.

bei mir sind das z.B. Schreibarbeiten für das QM, Listen kontrollieren und anpassen für die Bestückung von Lagerware und Instrumenten in den Schränken, Standards erstellen für die OP-Materialien, Hol-und Bringedienste (natürlich keine schweren Container), usw.
Bei uns besteht zusätzlich noch die Ausweichmöglichkeit in der ZSVA tätig zu werden, z. B einschweißen von Einzelinstrumenten, Packen von Sieben (nicht tragen), Stationsware eintüten und verräumen, usw.

ZNA finde ich schon sehr bedenklich, weil man ja nie weiß, mit welchem Patientengut man in Berührung kommt.
Gibt es dort eine Positivliste für Schwangere? Die Tätigkeiten, de die Schwangere dort ausübt, muss ja beim Gewerbeaufsichtsamt gemeldet werden. Somit muss es vom Haus Vorgaben geben, welche Tätigkeiten in der ZNA von einer Schwangeren ausgeführt werden können = Arbeitssicherheitsvorschriften / Risikobewertung.

Macht euch mal schlau!

LG
 
Die Gewerbeaufsicht toleriert keine Tätigkeiten Schwangerer mit Notfallcharakter.
Bei einem akuten Notfall stünden sie vor dem moralischen Dilemma, sich oder den Patienten aktiv (bzw durch unterlassen) zu gefährden...

Google Vorgaben des Gewerbeaufsichtsamtes deines Landes.


Durchaus könnte sie üblicherweise aber woanders eingesetzt werden.


[Edit: Natürlich kann es aber auch in der ZNA Aufgabenfelder geben, die zugewiesen werden können, ohne aktiv am Notfallgeschehen teilnehmen zu müssen. Ist alles eine Sache der Größe der Bereiche, so auch juttis Vorschlag.]
 
man kann auch in einer ZNA administrative Tätigkeiten durchführen und muss nicht zwangsläufig am patienten direkt Arbeiten..
 
[Edit: Natürlich kann es aber auch in der ZNA Aufgabenfelder geben, die zugewiesen werden können, ohne aktiv am Notfallgeschehen teilnehmen zu müssen. Ist alles eine Sache der Größe der Bereiche, so auch juttis Vorschlag.]

Das Gewerbeaufsichtsamt toleriert tatsächlich sehr wohl die Tätigkeit der Schwangeren in der ZNA im Rahmen des MuSchu. Wir haben seit Jahren diese Mitarbeiter auch in der direkten Patientenbetreuung. nachdem die Mehrzahl der Patienten weder infektiös noch echte Notfälle sind ist das kein Problem in einer großen Notaufnahme ein Plätzchen zu finden. Schwierig wird es wenn nur wenige MA zeitgleich arbeiten!
 
Danke für das Feedback! Ich hatte beim ersten tippen nicht an große Notaufnahmen gedacht... Wie gesagt geht es um Tätigkeiten, nicht Einsatzorte.
 
Danke für eure antworten
Bei uns ist es so das wir überall pflegerisch extrem unterbesetzt sind und auch ziemlich viele infektiöse (MRSA, MRGN, VRE) Patienten vertreten sind.
Ihr test auf zytomegalie steht auch noch aus da in unserer zna auch sehr viele kinder ankommen. Sind mittlerweile eine gemischte zna. Laut betriebsärztin ist das aber alles kein problem. Soll sie die kinder halt nur mit mundschutz und handschuhen anfassen.
Wir werden jetzt mal abwarten wie es weiter geht. Ich danke euch
 

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