Schwanger auf IMC/Muss ich noch am Bett arbeiten?

Die_Nadine

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07.01.2007
Beiträge
54
Akt. Einsatzbereich
IMC
Funktion
Gesundheits- und Krankenpflegerin
Hallo ihr Lieben,

ich bin derzeit etwas verzweifelt. Ich bin mittlerweile am Ende der 18. Schwangerschaftswoche (1. Schwangerschaft) und arbeite auf einer IMC-Station. Derzeit arbeite ich noch am Bett und mache natürlich auch immer Mal wieder Tätigkeiten, die laut Mutterschutz nicht mehr erlaubt sind. Ich bin jemand der schlecht "Nein-Sagen" kann, aber ich merke langsam, dass mich dieser Tanz um gewisse Tätigkeiten einfach belastet.

Es würde mir leichter fallen einfach klar zu sagen, dass ich nicht mehr am Bett arbeiten möchte, so komme ich einfach nicht immer wieder in diesen Zwiespalt. Jetzt bin ich aber ziemlich schlecht über die Rechtslage aufgeklärt. Auf den "richtigen" Intensivstationen gibt es diesbezüglich gar keine Diskussion, die Schwestern sind sofort weg vom Patienten, nur bei uns ist es etwas uneindeutig.

Es gibt noch eine weitere Kollegin, die ist auch schwanger und ca. 5 Wochen weiter als ich. Sie arbeitet schon seit der 8. Schwangerschaftswoche nicht mehr am Bett und hat mittlerweile ein eingeschränktes Beschäftigungsverbot. Bei ihr wird allerdings immer gesagt, dass es sich bei ihr um eine Risikoschwangerschaft handelt.

Wie habt ihr, die selbst schon schwanger waren, es denn gehandhabt?

Vielen Dank schon Mal für eure Antworten.
 
Was sagt denn dein Betriebsarzt/Frauenarzt dazu? Bei uns gibt's eine Positivliste in der ganz klar steht was man machen darf und was nicht.
 
Am Bett arbeiten sagt erst mal gar nichts aus. Alles was durch das MUSchuG nicht verboten ist kannst Du dort machen.

Wende Dich an den Betriebsarzt, der weiß was Du tun darfst und was nicht. Allerdings entbindet auch das Dich nicht davon, dass Du hin und wieder nein sagen musst. Nicht alle Kollegen kennen das MuSchuG auswendig.

BTW: finde ich es merkwürdig, dass Du nur deshalb vom Bett weg willst um Deinen Zwiespalt des nicht Nein-Sagen-Könnens zu lösen. Risikoschwangerschaften und eingeschränkte Beschäftigungsverbote sind nochmal etwas anderes und unterliegen zusätzlichen Verboten die sich aus den Aspekten der Risikoschwangerschaft ergeben.

In meinen eigenen Schwangerschaften habe ich bis zum Mutterschutz am Bett gearbeitet und mich gefreut, dass es mir so gut ging.
 

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