Nein, kommt es nicht. Da die Krankenkasse bei einem Beschäftigungsverbot die Kosten für den Arbeitgeber tragen muss, wird genau geschaut, weshalb ein Beschäftigungsverbot vom Gynäkologen ausgesprochen wird. Selbst Faktoren, die eine Risikoschwangerschaft begründen, führen nicht automatisch zum BV. Da muss man schon bei der Zeugung im Krankenhaus liegen, damit man von manchem Ärzten ein BV erhält.
Da ist es wahrscheinlicher, dass der AG eine Freistellung ausspricht. Aber auch dieser kann eine Stabsdienststelle als Managment of Beverages and Snacks aus dem Boden stampfen.
Ab dem fünften SS-Monaz wird man wieder ins BV geschickt.
Das immer so ein Unsinn verzapft wird.