Schwanger in der Ausbildung

Skifan

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Auszubildende
Hallo liebes Forum,

leider wird dies jetzt ein etwas längerer Text, da meine Problematik nicht ganz einfach ist. Ich hoffe, dass der ein oder andere trotzdem Lust und Zeit hat, sich das durchzulesen.

Kurz zu meiner Person: Ich bin 23, am Anfang des dritten Ausbildungsjahres zur Kinderkrankenpflegerin und mache die Ausbildung an einem großen Uniklinikum in Baden-Württemberg.

Kurz zu meiner Vorgeschichte: Ich habe während meines ersten Einsatzes ein Abnutzungsekzem an meinen Händen aufgrund von Desinfektionsmitteln bekommen. Zunächst habe ich versucht, meine trockenen, rissigen Hände mit normaler Handcreme aus dem Drogeriemarkt zu regenerieren. Dies hat leider nur mäßig funktioniert.
Kurze Zeit später habe ich einen Termin bei meiner Hautärztin ausgemacht. Sie hat mir dann eine Kortisoncreme verschrieben.
Damit ging es auch weg, bzw. wurde unterdrückt. Sie hat auch einen 4-tägigen Allergietest auf meinem Rücken durchgeführt-ohne Ergebnis. Ich bin also gegen nichts allergisch.

Im nächsten Einsatz trat die gleiche Symptomatik wieder auf. Diesmal hat die Hautärztin entschieden, mich eine Woche krank zuschreiben, damit ich nicht schon wieder Kortison anwenden muss. Aufgrund dessen, dass meine Haut in künftigen Einsätzen mal schlechter und mal besser war, hat sie lange überlegt, ob sie es der BG melden soll. Das hat sie dann schließlich auch getan. Ich war dann letztes Jahr auf einem Hautschutzseminar der BGW.

Danach hatte ich sehr lange meine Ruhe, bis in meinem letzten Einsatz die Problematik erneut auftrat. Auch da wurde ich von meiner Hautärztin ein paar Tage krank geschrieben. Deswegen habe ich jetzt natürlich Fehlzeiten angesammelt, bin jedoch noch weit von der Obergrenze entfernt. Die Kursleiterin und der Schulleiter wissen über die Problematik Bescheid und sind auch sehr bemüht.
Allerdings haben sich die beiden durch eine Aussage nicht sonderlich beliebt bei mir gemacht. Sie meinten, dass ich doch die Ausbildung verlängern sollte. Das ist aus meiner Sicht jedoch überhaupt keine Lösung des Problems, da ich mir ja keine Station aussuchen darf, wo die Feuchtbelastung geringer wäre. Wäre ich jedoch früher mit meiner Ausbildung fertig, könnte ich mir eine Station oder einen Einsatzort heraussuchen, wo relativ wenig Feuchtbelastung entsteht (z.B. Psychiatrie, Pflegeüberleitung, Casemanagement usw.).
So viel zur Theorie und meinem ersten Problem. Ich muss hinzufügen, dass ich für die Ausbildung mein Abitur nachgeholt habe und es schon jahrelang mein Wunschberuf war. Während meinem FSJ in der gleichen Klinik drei Jahre zuvor hatte ich keinerlei Probleme.

Jetzt kommt jedoch das zweite "Problem" von dem ich Mitte der Woche erfahren habe.
Ich bin schwanger. Halb geplant, halb ungeplant, dass ist eine komplett andere Geschichte die den Rahmen sprengen würde. Ich bin ganz am Anfang der Schwangerschaft, also werde ich, wenn alles gut läuft, im Sommer 2017 entbinden. Das kollidiert leider genau mit meinem schriftlichen Examen. Jetzt überlege ich mir, wie ich die Ausbildung trotzdem noch zu Ende bringen kann. Wer von euch hat selbst Erfahrung gesammelt oder kennt jemanden, der jemanden kennt, der ähnliches erlebt hat?
Die Erfahrung muss natürlich nicht beides beinhaltet haben ;). Über ein paar Erfahrungen bzw. Ratschläge würde ich mich sehr freuen.

Viele Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Deine Vorgeschichte ist eigentlich eher unwichtig.
Es kommt folgende Situation auf dich zu die du klären mußt:
1. wenn du die Fehlzeiten nicht überschritten hast kannst du dein Examen machen - theoretisch,
die Fehlzeiten nach der Examenszulassung kannst du anschließend nachholen - aber
das wird wahrscheinlich eher nicht funktionieren, da du 6 Wochen vor dem Geburtstermin nur beschäftigt werden darfst, wenn du dich ausdrücklich dazu bereit erklärst.
Ob dich der AG aber beschäftigen kann und will?
Bei Blockunterricht evtl. weniger ein Problem - auf Station?
Laut MuSchu fallen gewisse Stationen und Tätigkeiten flach - hast du dann deine Pflichteinsätze erfüllt?

8 Wochen nach der Geburt darfst du nicht beschäftigt werden, kommt dazu, dass während der Schwangerschaft wahrscheinlich noch Fehlzeiten dazukommen werden.

Sind die 8Wochen nach der Geburt, nach der Examenszulassung?

Ich denke das kannst du nur konkret mit deinem AG/Ausbildungsstelle besprechen und berechnen lassen und inwiefern und wo Einsätze noch ermöglicht werden.

Realistisch würde ich mich aber darauf einrichten, dass du wahrscheinlich die Ausbildung verlängern mußt und mir frühzeitig Gedanken machen, wie IHR das organisatorisch wuppen könnt mit einem zu stillenden Säugling.

Aber - zuerst Termin mit der Schulleitung machen und ausloten was überhaupt möglich sein könnte, denn du bist nicht die erste die während der Ausb.zeit Schwanger wurde.

Viel Glück und Erfolg.
 
Naja also die Vorgeschichte spielt in so fern eine Rolle, dass meine Kursleiterin oder der Schulleiter (das weiß ich gerade nicht mehr) von einer Ausbildungsverkürzung gesprochen hat, aufgrund meinen Händen. Ob dies wirklich in meinem Fall möglich ist, weiß ich nicht. Bei manchen Studiengängen weiß ich, dass man einen Härtefallantrag einreichen kann. Gibt es das bei Ausbildungen auch?
 
Eine Ausbildungsverkürzung gibt es nur, wenn man vorher z.B. AP, KPH, APH oder einen einschlägigen Beruf gelernt hat.
Diese muss aber vor Beginn der Ausbildung beantragt werden.
Wegen einer Erkrankung, welche auch immer, oder irgendwelche sonstigen Gründe gibt es keine Verkürzung, das lässt das KrPflG nicht zu.

Härtefallantrag - ja gibts, aber nur für die Examenszulassung, wenn die Verlängerung eine unbillige Härte für den Schüler bedeuten würde.

Wenn z.B. die Fehlzeiten um 1-2-3 Tage überschritten wären und man ein ganzes Jahr machen müsste.
In so einem Falle wird dann bei uns ein Antrag für die Anwendung der Härtefallregelung gestellt und innerhalb der 10% Regelung wird dann den Schüler zum Examen zugelassen - in der Regel - Genehmigung/Entscheidung kann nur durch die Schulaufsichtsbehörde erteilt werden, niemals durch die Schule.
 
Hallo Skifan,
renje hat im Prinzip alle relevanten Fakten benannt! Ab Bekanntgabe der Schwangerschaft bist Du nur noch bedingt einsetzbar, daher: hast Du alle Nachtdiensste abgeleistet, musst Du noch in Bereiche wie die (Akut)psychiatrie, Intensiv, OP, ambulante Pflege etc.?
Man kann Schwangere auf einigen Stationen bedingt einsetzen, andere Stationen sind (s.o.) sind leider nicht möglich. Es wird also höchstwahrscheinlich auf ein Beschäftigungsverbot mit entsprechender Ausbildungsunterbrechung (bis 8 Wochen nach der Geburt bzw. noch die Elternzeit) hinauslaufen. Danach kannst Du dann in den Oberkurs einsteigen und Dein Examen machen.
 

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