Schwanger während der Ausbildung: was tun?!

baby

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Hallo lieber Schwestern und Pfleger ;)
Und zwar ne Freundin von mir ist jetzt schwanger geworden (erstes Lehrjahr) und sie will das Kind auf keinen fall abtreiben. Was ich voll und ganz verstehen kann ;)
Nun will sie aber die Ausbildung nach dem ersten Jahr beenden mit dem 1. jährigen exam, weil sie meint sie würde die Ausbildung wegen dem beschäftigungs Verbot vor und nach der Schwangerschaft...
Nun meine frage kann sie die Ausbildung nicht normal weiter machen? und wenn ja wie sieht das mit der arbeit aus? und der schule?
 
Nun will sie aber die Ausbildung nach dem ersten Jahr beenden mit dem 1. jährigen exam, weil sie meint sie würde die Ausbildung wegen dem beschäftigungs Verbot vor und nach der Schwangerschaft...

Da muss sie sich unbedingt erkundigen, ob dieses im jeweiligen Bundesland möglich ist! Das 1. Ausbildungsjahr in der GuKP ist nicht unbedingt deckungsgleich mit einer kompletten KPH Ausbildung ...eventuell muss sie in den KPH Kurs wechseln und diese Ausbildung mit abschliessender Prüfung regulär durchlaufen.

Nun meine frage kann sie die Ausbildung nicht normal weiter machen? und wenn ja wie sieht das mit der arbeit aus? und der schule?

Nun- die Ausbildung ist mit Sicherheit nicht der günstigste Zeitpunkt für eine Schwangerschaft...
Es müssen viele Einsätze durchlaufen werden, in denen man eventuell in seinen Tätigkeiten eingeschränkt ist. Auch dürfen Schwangere auf bestimmten Stationen gar nicht arbeiten (z.B. Akutpsychiatrie, Anästhesie etc.).

Ob man dieses mit der Ausbildung vereinen kann hängt davon ab, wie weit diese vorangeschritten ist, welche Einsatzgebiete noch abzuleisten sind, wie praktische Prüfungen liegen, ob die Schule ggf. Einsatzalternativen findet, wieviele Fehlzeiten bereits vorliegen ...und nicht zuletzt eben auch von der werdenden Mutter selber. Wenn Risiken bestehen, Komplikationen auftreten oder ganz einfach die Belastungen in der Schwangerschaft zu groß werden, dann wird ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Dieses habe ich bei Schülern gar nicht mal so selten erlebt....

Die Ausbildung wird dann unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt.
 
Sie sollte dies mit ihrem Kursleiter und Schuldirektor durch sprechen.
Bei uns wird versucht alle Azubis zu helfen die eingestellt werden und "Probleme" während der Ausbildung haben um das Endziel nach 3 Jahren zu erreichen. Sprich es wird individuel geschaut was gemacht werden kann. Wir haben jedes Jahr ein paar Schwangere. In der Regel setzen sie je nach Unwohlsein/Geburt aus aus und gehn in den Kurs hinten dran.
 
Was ist eigentlich wenn man bevor die Ausbildung anfängt schwanger wird, aber den Vertrag schon unterschrieben hat?
 
Was ist eigentlich wenn man bevor die Ausbildung anfängt schwanger wird, aber den Vertrag schon unterschrieben hat?

Dann wird die Ausbildung regulär begonnen und ggf.unterbrochen: Alterantiv bietet der AG einen Platz im nachfolgend beginnenden Kurs (1 Jahr später) an. Sobald einem AG eine Schwangerschaft bekannt ist, geniesst die werdende Mutter einen besonderen Kündigungsschutz.

Dieses hat zwar erstmal vermeindliche "Vorteile" - die Ausbildung ist allerdings mit Kind nicht unbedingt leichter!
 
die Ausbildung ist allerdings mit Kind nicht unbedingt leichter!

das stimmt. also planen würde ich sowas nie. wer die möglichkeit hat sollte lieber vorher die ausbildung zuende machen, da es zumindest an den allermeisten schulen noch so ist, dass man eine vollzeit stelle hat, was mit kind nicht grade ohne ist.

bei uns hiess es mal dass man aufgrund von schwangerschaft jederzeit pausieren kann, die ausbildung aber innerhalb von 5 jahren zuende bringen muss oder man müsste von vorne beginnen
 
bei uns hiess es mal dass man aufgrund von schwangerschaft jederzeit pausieren kann, die ausbildung aber innerhalb von 5 jahren zuende bringen muss oder man müsste von vorne beginnen
Das dürfte stimmen, die fünf Jahre sind im Krankenpflegegesetz festgehalten.
 
Frau kann die Ausbildung unterbrechen, allerdings muss nach Gesetz die Ausbildung für die Gesundheits- und Krankenpflege nach 5 Jahren abgeschlossen sein.
Manche Ausbildungsstätten bilden auch schwangere aus, alerdings dann in praktischen Einsätzen nur im Verwaltungsbereich, was später möglicherweise Probleme bei der Bewerbung machen kann.
 
Manche Ausbildungsstätten bilden auch schwangere aus, alerdings dann in praktischen Einsätzen nur im Verwaltungsbereich, was später möglicherweise Probleme bei der Bewerbung machen kann.

Wie meinst Du das?
 
Naja, es gibt Ausbildungsstätten, welche eben auch schwangere Frauen ausbilden. Diese aber dann auch als Gesundheits- und Krankenpflegerinnen. Mit Examen/staatlicher Prüfung u.ä.
Allerdings wird diese Ausbildung in der Theorie durchgefürt, weil eben schwangere Frauen nicht mit Kanülen ö.ä. umgehen dürfen.

Daher ist es eine hauptsächlich theoretische Ausbildung, die dann aber umso mehr in Richtung Studium führt.
Im Studium ist es allerdings dann eben schwer für Mütter die erforderliche Zeit aufzubringen.
 
Naja, es gibt Ausbildungsstätten, welche eben auch schwangere Frauen ausbilden. Diese aber dann auch als Gesundheits- und Krankenpflegerinnen. Mit Examen/staatlicher Prüfung u.ä.
Allerdings wird diese Ausbildung in der Theorie durchgefürt, weil eben schwangere Frauen nicht mit Kanülen ö.ä. umgehen dürfen.
Daher ist es eine hauptsächlich theoretische Ausbildung, die dann aber umso mehr in Richtung Studium führt.

Wie bekommen diese Ausbildungsstätten die staatliche Anerkennung? Es sind bestimmte Stunden in der Praxis vorgeschrieben...

Natürlich kann man mit der Stundenverteilung dahingehend "schieben", dass zu Zeiten der Schwangerschaft überwiegend der theoeretische Untericht läuft ....das ist aber wohl nur an sehr großen Ausbildungszentren möglich, welche zu unterschiedlichen Zeitpunkten im Jahr (z.B. Februar, April und Oktober) Kurse aufnehmen. Zudem scheint das sehr aufwändig zu sein, da man für jede Schülerin einen modifizierten Ausbildungsplan erstellen bzw. die Umsetzung nachhalten muss- es muss ja jede abgeleistete Stunde in Theorie und Praxis nachweislich belegt sein!
 
ja das denke ich auch.
als schwangere examinierte kann man durchaus weiter auf station arbeiten mit ein paar einschränkungen, aber dass eine ganze ausbildung so ausgerichtet sein soll bzw darf kann ich mir nicht vorstellen.
(ich vermute der threaderstellerin ging es weniger um die 'schwangere zeit' während der ausbildung sondern wahrscheinlich eher der Baby Pause oder? )
 
Wie bekommen diese Ausbildungsstätten die staatliche Anerkennung? Es sind bestimmte Stunden in der Praxis vorgeschrieben...

Natürlich kann man mit der Stundenverteilung dahingehend "schieben", dass zu Zeiten der Schwangerschaft überwiegend der theoeretische Untericht läuft ....das ist aber wohl nur an sehr großen Ausbildungszentren möglich, welche zu unterschiedlichen Zeitpunkten im Jahr (z.B. Februar, April und Oktober) Kurse aufnehmen. Zudem scheint das sehr aufwändig zu sein, da man für jede Schülerin einen modifizierten Ausbildungsplan erstellen bzw. die Umsetzung nachhalten muss- es muss ja jede abgeleistete Stunde in Theorie und Praxis nachweislich belegt sein!

Es gibt ja auf Stationen oder bestimmten Stellen eben auch die Möglichkeit in der Praxis zu arbeiten ohne eben den "blutigen" oder "medikamentösen" Patientenkontakt zu haben.
Sei es in der Administration, Verwaltung....
 
Es gibt ja auf Stationen oder bestimmten Stellen eben auch die Möglichkeit in der Praxis zu arbeiten ohne eben den "blutigen" oder "medikamentösen" Patientenkontakt zu haben.
Sei es in der Administration, Verwaltung....

Ja natürlich- Schwangeren werden bestimmte Tätigkeiten nicht gegeben. Für eine GuKP ist es sicherlich möglich, im Rahmen des personell machbaren überwiegend administrative und organisatorische Aufgaben zu übernehmen. Für einen Schüler kommt dieses allerdings eher nicht in Frage...
Nach meiner Erfahrung ist es schon möglich, bestimmte Einsätze vorzuziehen (Tageskliniken etc.) und zusammen mit den Theorieblöcken und Urlauben einen Großteil der Schwangerschaft mit "leichten Tätigkeiten" abzudecken. Auch in den anderen Einsätzen greifen selbstverständlich normative Vorgaben und die Schwangere darf bestimmte Tätigkeiten nicht ausführen.

Ob dieses sinnvoll und umsetzbar ist, hängt aber auch mit der betroffenen Person selber zusammen...nicht selten spricht eine Betriebsarzt eben doch ein Beschäftigungsverbot aus. Ausserdem ist es fraglich, ob es mit den Fehlzeiten hinhaut ...wenn ein Schüler hier schon "knapp am Limit" fährt, dann ist eher zu einem Wiederholen eines Ausbildungsjahres zu raten.

Wie gesagt, das sind im Prinzip Einzelfallentscheidungen!
 
Es gibt ja auf Stationen oder bestimmten Stellen eben auch die Möglichkeit in der Praxis zu arbeiten ohne eben den "blutigen" oder "medikamentösen" Patientenkontakt zu haben.
Sei es in der Administration, Verwaltung....

Bei uns wird jede schwangere Schülerin umgehend ab erstem Tag nach Bekanntwerden der SS von der Praxis freigestellt und geht stattdessen in den Theorieblock des nächsthöheren Kurses über. Wurde uns ausdrücklich gesagt. Es ist dabei völlig gleich, ob wir gerade im psychiatrischen (ich lerne in der Psychiatrie) oder somatischen Bereich tätig sind.

Die Ausbildungsstätten haben aber unterschiedliche Regelungen. In anderen Häusern werden die schwangeren Schülerinnen einfach in andere Abteilungen der Praxis oder die Verwaltung versetzt.

Unsere Schule bzw. Ausbildungshaus gehört zu 100% dem öffentlichen Dienst an. Die Regelungen bei Schwangerungen sind da besonders streng, was u.a. damit zusammenhängt, dass vor einigen Jahren eine junge angehende Lehrerin während ihrer Ausbildung in einer Grundschule an Röteln erkrankte und dabei ihr Ungeborenes infizierte. Es gab danach ein Urteil, wonach das Land einen Unterhalt für das behinderte Kind zahlen musste. Seitdem werden alle Schwangere in Risikoberufen sofort aus der Arbeit genommen.
 

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