Schwanger in der Ausbildung?

nikeishere

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01.06.2011
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Hallo!

Freue mich schon sehr auf den Start meiner GuKS-Ausbildung im März! :mryellow:

Nun quält mich aber neuerdings die Frage, was passiert, wenn man innerhalb
der drei Jahre Ausbildung schwanger wird! Da ich das nicht plane, kann ich ja
nun auch schwerlich offiziell danach fragen....drum hier die -relativ anonyme- Frage
an Euch: kann man die Ausbildung dann unterbrechen und nach der Elternzeit
einfach weitermachen? :weissnix:

Was ich mir aber schon vorstellen kann ist, dass ich nach dem Examen schwanger
werden möchte und das auch plane. Allerdings habe ich mich bei meinem Arbeitgeber
für drei Jahre weiterverpflichtet! Was also, wenn ich innerhalb dieser Frist schwanger
bin? Müßte ich dann -wie angedroht- die Ausbildung zurückbezahlen oder kann man
die drei Jahre einfach nach der Elternzeit anhängen? :gruebel:

Danke schon mal.....Nike
 
Hallo!

Freue mich schon sehr auf den Start meiner GuKS-Ausbildung im März! :mryellow:

Nun quält mich aber neuerdings die Frage, was passiert, wenn man innerhalb
der drei Jahre Ausbildung schwanger wird! Da ich das nicht plane, kann ich ja
nun auch schwerlich offiziell danach fragen....drum hier die -relativ anonyme- Frage
an Euch: kann man die Ausbildung dann unterbrechen und nach der Elternzeit
einfach weitermachen? :weissnix:

Ja, das geht.


Was ich mir aber schon vorstellen kann ist, dass ich nach dem Examen schwanger
werden möchte und das auch plane. Allerdings habe ich mich bei meinem Arbeitgeber
für drei Jahre weiterverpflichtet! Was also, wenn ich innerhalb dieser Frist schwanger
bin? Müßte ich dann -wie angedroht- die Ausbildung zurückbezahlen oder kann man
die drei Jahre einfach nach der Elternzeit anhängen? :gruebel:

Danke schon mal.....Nike

Ich glaube nicht, dass eine Rückzahlungsverpflichtung bei Schwangerschaft rechtmäßig wäre. Eine anteilmäßige Rückzahlung wäre berechtigt, wenn Du innerhalb der drei Jahre selbst kündigst. Kenne ich allerdings bisher nur von Fachweiterbildungen.
 
Was ich mir aber schon vorstellen kann ist, dass ich nach dem Examen schwanger
werden möchte und das auch plane. Allerdings habe ich mich bei meinem Arbeitgeber
für drei Jahre weiterverpflichtet! Was also, wenn ich innerhalb dieser Frist schwanger
bin? Müßte ich dann -wie angedroht- die Ausbildung zurückbezahlen oder kann man
die drei Jahre einfach nach der Elternzeit anhängen? :gruebel:

Danke schon mal.....Nike


Also das würde ich gerne besser verstehen...wieso verpflichtet Du Dich nach der Ausbildung?
 
Ich mußte unterschreiben, dass ich nach dem Examen noch für drei weitere Jahre
diesem Arbeitgeber zur Verfügung stehe! Da meine Ausbildung gefördert wird, bin
ich nicht nur der Krankenanstalt, sondern auch noch dem Förderinstitut verpflichtet...
dort ebenfalls für drei Jahre. (Ziel dieser Förderung ist es, Arbeitslose Vollzeit in
Jobs zu bringen....wenn man nach der Ausbildung dann erst recht keinen Job macht,
ist die auszahlende Stelle natürlich nicht glücklich. Dort habe ich aber noch nichts
unterschreiben müssen, weiß also noch nichts Genaues über die Konditionen...)
 
Und in der Verpflichtungserklärung, die Du jetzt unterschrieben hast, steht eine Rückzahlungsverpflichtung bei Schwangerschaft und Elternzeit drin?

Könntest Du uns die entsprechende Passage mal im Wortlaut hier einstellen?
 
Da steht:

"Sie verpflichten sich, sich drei Monate vor Ende der Ausbildung an unseren Einrichtungen zu bewerben und nach positivem Abschluss der Ausbildung innerhalb von drei Monaten ein dreijähriges Dienstverhältnis einzugehen.

Gleichzeitig wird damit festgelegt, dass Sie nach positivem Abschluss und bei Vorliegen der allgemein gültigen Anstellungsbedingungen im Zuge Ihrer Bewerbung einen Arbeitsplatz erhalten, sofern ein entsprechend bewerteter Dienstposten zur Verfügung steht.

Wird binnen der o.g. dreimonatigen Frist kein Anstellungsverhältnis eingegangen bzw. das Dienstverhältnis vor Ablauf der Dreijahresfrist beendet, ist ein Anteil der aufgewendeten Ausbildungskosten (die insgesamt rund € 60.000,- betragen) von der Absolventin/dem Ab¬solventen zu refundieren. Dieser Anteil wird mit € 24.000,-- für die dreijährige Ausbildungsdauer festgesetzt. Dieser Betrag ist sodann zur Gänze bzw. je nach Dauer des Ausbildungs- bzw. Dienstverhältnisses aliquot zu entrichten. Festgehalten wird, dass keine Zahlungsverpflichtung besteht, wenn kein entsprechend bewerteter Dienstposten zur Verfügung steht."

Eigentlich ja eine schöne Sache, weil Jobgarantie.....Schwangerschaft ist aber nicht erwähnt.
 
Wird binnen der o.g. dreimonatigen Frist kein Anstellungsverhältnis eingegangen bzw. das Dienstverhältnis vor Ablauf der Dreijahresfrist beendet, ist ein Anteil der aufgewendeten Ausbildungskosten (die insgesamt rund € 60.000,- betragen) von der Absolventin/dem Ab¬solventen zu refundieren" (...) Schwangerschaft ist aber nicht erwähnt.

Du hast Dir die Frage ja schon selber beantwortet. Schwangerschaften beenden kein Dienstverhältnis, Du bleibst nach wie vor beim Arbeitgeber angestellt, nur übernimmt während des Mutterschutzes die Krankenkasse Deine Lohnfortzahlung. Wenn Du für Mutterschutz und Elternzeit unterbrichst, musst Du nichts bezahlen. Das gilt ausschließlich, wenn Du selbst kündigst.
 
Der Arbeitgeber ist aber nicht in Deutschland....sondern im Ausland?
 

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