Schwanger in der Ausbildung = Beschäftigungsunfähig?

goldencypress

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03.02.2008
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Hallo Ihr Lieben,

In der Schule (bin im 2. Jahr) machen wir gerade ein mehrtägiges Planspiel. Wir haben Rollen und Beschäftigungsbereiche ausgelost und müssen nun mit den anderen Bereichen Interagieren (MAV, Schule/Lehrer, PDL, Geschäftsführung) Ich selbst hab die Rolle einer Schülerin. Bei mir siehts so aus:

Ich bin seit 2 Jahren in der Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin.
Ich bin seit 14 Wochen Schwanger.
Vom Betriebsarzt wurde ich Beschäftigungsunfähig geschrieben

1. Frage, darf der das so einfach, wenn keine besonderen Risiken bestehen?

2. Kann ich weitere Praxiseinsätze machen und darauf achten das ich mich besonderen Gefahren eben nicht aussetze. (Das kann doch nicht sein das ich, sobald ich schwanger bin nicht mehr im KH arbeiten darf...:gruebel: ... oder doch?)

3. Darf ich auch nach Beschäftigungsunfähigkeit, in der Zeit VOR der Entbindung selbst entscheiden ob ich arbeiten möchte oder nicht? (Die 8 Anschließenden Wochen sind unumstößlich)
 
Hallo Ihr Lieben,

In der Schule (bin im 2. Jahr) machen wir gerade ein mehrtägiges Planspiel. Wir haben Rollen und Beschäftigungsbereiche ausgelost und müssen nun mit den anderen Bereichen Interagieren (MAV, Schule/Lehrer, PDL, Geschäftsführung) Ich selbst hab die Rolle einer Schülerin. Bei mir siehts so aus:

Ich bin seit 2 Jahren in der Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin.
Ich bin seit 14 Wochen Schwanger.
Vom Betriebsarzt wurde ich Beschäftigungsunfähig geschrieben

1. Frage, darf der das so einfach, wenn keine besonderen Risiken bestehen?

2. Kann ich weitere Praxiseinsätze machen und darauf achten das ich mich besonderen Gefahren eben nicht aussetze. (Das kann doch nicht sein das ich, sobald ich schwanger bin nicht mehr im KH arbeiten darf...:gruebel: ... oder doch?)

3. Darf ich auch nach Beschäftigungsunfähigkeit, in der Zeit VOR der Entbindung selbst entscheiden ob ich arbeiten möchte oder nicht? (Die 8 Anschließenden Wochen sind unumstößlich)

Hallo,

ich will mal kurz versuchen, auf deine Fragen zu antworten:

zu 1.) wenn ein Arzt/Betriebsarzt dich arbeitsunfähig/beschäftigungsunfähig schreibt, dann gilt dies! Nur der Arzt kann die Risiken beurteilen, weder du selbst oder der Arbeitgeber!

zu 2.) es gibt für einige Bereiche ein "Beschäftigungsverbot" während der Schwangerschaft (nicht zu verwechseln mit der Arbeitsunfähigkeit). Z.B. dürfen bei uns im Rettungsdienst keine Schwangeren eingesetzt werden. In diesen Fällen kann dich der Arbeitgeber auf einen anderen Arbeitsplatz versetzen (z.B. Verwaltung) oder dich komplett von der Arbeit freistellen.

zu 3.) Du hast zu keinem Zeitpunkt das Recht, selbst darüber zu entscheiden, ob oder was du arbeiten möchtest. Über Arbeitsfähigkeit oder Beschäftigung wärend der Schwangerschaft entscheiden die entsprechenden Ärzte, bzw. die gesetzlichen Bestimmungen.

Natürlich hast du in der Praxis schon gewisse Möglichkeiten, die entsprechenden Schutzbestimmungen auch zu deinen Gunsten zu nutzen.

Gruß

medsonet.1
 

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