- Registriert
- 03.02.2008
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Hallo Ihr Lieben,
In der Schule (bin im 2. Jahr) machen wir gerade ein mehrtägiges Planspiel. Wir haben Rollen und Beschäftigungsbereiche ausgelost und müssen nun mit den anderen Bereichen Interagieren (MAV, Schule/Lehrer, PDL, Geschäftsführung) Ich selbst hab die Rolle einer Schülerin. Bei mir siehts so aus:
Ich bin seit 2 Jahren in der Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin.
Ich bin seit 14 Wochen Schwanger.
Vom Betriebsarzt wurde ich Beschäftigungsunfähig geschrieben
1. Frage, darf der das so einfach, wenn keine besonderen Risiken bestehen?
2. Kann ich weitere Praxiseinsätze machen und darauf achten das ich mich besonderen Gefahren eben nicht aussetze. (Das kann doch nicht sein das ich, sobald ich schwanger bin nicht mehr im KH arbeiten darf...
... oder doch?)
3. Darf ich auch nach Beschäftigungsunfähigkeit, in der Zeit VOR der Entbindung selbst entscheiden ob ich arbeiten möchte oder nicht? (Die 8 Anschließenden Wochen sind unumstößlich)
In der Schule (bin im 2. Jahr) machen wir gerade ein mehrtägiges Planspiel. Wir haben Rollen und Beschäftigungsbereiche ausgelost und müssen nun mit den anderen Bereichen Interagieren (MAV, Schule/Lehrer, PDL, Geschäftsführung) Ich selbst hab die Rolle einer Schülerin. Bei mir siehts so aus:
Ich bin seit 2 Jahren in der Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin.
Ich bin seit 14 Wochen Schwanger.
Vom Betriebsarzt wurde ich Beschäftigungsunfähig geschrieben
1. Frage, darf der das so einfach, wenn keine besonderen Risiken bestehen?
2. Kann ich weitere Praxiseinsätze machen und darauf achten das ich mich besonderen Gefahren eben nicht aussetze. (Das kann doch nicht sein das ich, sobald ich schwanger bin nicht mehr im KH arbeiten darf...

3. Darf ich auch nach Beschäftigungsunfähigkeit, in der Zeit VOR der Entbindung selbst entscheiden ob ich arbeiten möchte oder nicht? (Die 8 Anschließenden Wochen sind unumstößlich)