Schwanger in der ambulanten Pflege

hallo,

vielleicht kann mir hier jemand antworten geben.

bin in der 11. SSW. hatte meiner PDL in der 8.SSW Bescheid gegeben. Bescheinigung (5€) vom Vertretungsarzt (Mein FA ist im Urlaub) mit allen Angaben (SSW+ET)
Sie hat mich auch sofort aus den Versorgungen rausgenommen. Da wir nur Bahandlungspflege bei schwerstkranken Kindern machen.
Sollte Urlaub und Überstd.frei nehmen.
Da unsere Geschäftsleitung im Urlaub war und erst jetzt alles regeln kann.
Jetzt will sie meinen Mutterpass haben wegen der Daten, damit sie es dem Amt melden kann. Die Daten stehen aber doch schon auf der Bescheinigung.
Und das Beschäftigungsverbot soll erst ende nachsterwoche beginnen. Also so lange habe ich Urlaub bzw. Überstd. frei.

jetzt bin ich etwas irritirt, da ich nicht verstehe das ich so lange urlaub haben soll. gibt es auch, daß das Beschäftigungsverbot rückwirkend gültig ist?


LG
Ostfriesin
 
Wieso sollte das Beschäftigungsverbot rückwirkend ausgesprochen werden? Das halte ich für sehr unwahrscheinlich. Der Arzt hat lediglich die Schwangerschaft bestätigt und eine Schwangerschaft ist net gleichbedeutend mit Beschäftigungsverbot. Die Meldung beim Amt erfolgt erst jetzt.

Elisabeth
 
es geht darum, dass mein AG jetzt (also 3 wochen später) die meldung ans amt macht. und ich somit um meinen urlaub gebracht werde. denn ich ja anders geplant hätte. und nicht wegfahre.
 
Gefunden:
§ 5 Mitteilungspflicht, ärztliches Zeugnis
(1) Werdende Mütter sollen dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist. Auf Verlangen des Arbeitgebers sollen sie das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme vorlegen. Der Arbeitgeber hat die Aufsichtsbehörde unverzüglich von der Mitteilung der werdenden Mutter zu benachrichtigen. Er darf die Mitteilung der werdenden Mutter Dritten nicht unbefugt bekannt geben.
(2) Für die Berechnung der in § 3 Abs. 2 bezeichneten Zeiträume vor der Entbindung ist das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme maßgebend; das Zeugnis soll den mutmaßlichen Tag der Entbindung angeben. Irrt sich der Arzt oder die Hebamme über den Zeitpunkt der Entbindung, so verkürzt oder verlängert sich diese Frist entsprechend.
(3) Die Kosten für die Zeugnisse nach den Absätzen 1 und 2 trägt der Arbeitgeber.
...
§ 17 Erholungsurlaub
Für den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und dessen Dauer gelten die Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote als Beschäftigungszeiten. Hat die Frau ihren Urlaub vor Beginn der Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann sie nach Ablauf der Fristen den Resturlaub im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen.
MuSchG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.
...
BUrlG - Einzelnorm
Ich befürchte, dass deine Zustimmung dem Vorschlag des AGs zu folgen und Urlaub zu nehmen, ein kleines Problem in der Argumentation ergeben könnte.

Ich würde erst mal auf das MuSchu pochen und sofort den Urlaub abbrechen. Der AG muss dich anderweitig beschäftigen- und sei es mit dem Nachprüfen ob auich wirklich 500 Blatt im Pack Druckerpapier vorhanden sind. Er hat es versäumt sofort aktiv zu werden. Damit müsste er eigentlich auf den Kosten sitzen bleiben. Das das Beschäftigungsverbot rückwirkend ausgesprochen wird, kann ich mir nicht vorstellen.

Ansonsten die übliche Empfehlung >>> Falls Mitglied in einer Gewerkscaft oder einem Verband: Rechtshilfeanspruch nutzen.

Elisabeth
 
es geht ja nicht darum das ich das BV umbedingt will. würde ja gerne weiter arbeiten und auch im Büro oder Beratungsgespräche. eben alles was im MuSchu geht. aber die können und wollen mich ja nicht beschäftigen.
es geht ja auch noch darum ob ich im Okt. noch ne woche zur WB gehen kann. dann wäre das abgeschloßen.
 
Hallo!

Also ich bin jetzt mit dem 2. Kind schwanger in der 25. SSW.
Bei meinem Sohn habe ich ein Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber erhalten. Meine damalige Gynäkologin hat sich quergestellt.
Und bis mir mein Arbeitgeber eins ausgestellt hat, musste zuerst einiges passieren. (u. a. habe ich eine Lifterstange von einer KUndin in den Bauch gerammt bekommen)

Bei der jetztigen SS habe ich erst eine Krankmeldung vom Arzt erhalten, da die SS sehr früh festgestellt wurde. Anschließend ein sofortiges Beschäftigungsverbot aufgrund der Vrogeschichte.

Wusstest du, dass du auch gar nicht mehr alleine auf Tour darfst? Injektionen verabreichen darfst du auch nicht.

Es gibt übrigens auch einen Gefahreneinschätzungsbogen, der zumindest in BaWü vom Arbeitgeber ausgefüllt werden muss.

Gefährdungsbeurteilung - Regierungspräsidium Stuttgart

http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/show/1191874/rps-ref543-mus-inf-gefbeurt.pdf

Ich hoffe, dass ich dir helfen konnte!

Liebe Grüße
Julia
 
Schwanger in der ambulanten Pflege und Heimbeatmung!!

Hallo ihr Lieben!!
Ich habe da mal eine Frage!! Ich bin zur Zeit Schwanger in der 12 Woche und arbeite ganz normal vollzeit!!
Seit ich meiner Chefin gesagt habe, dass ich Schwanger bin, bin ich in der Heimbeatmung bei einer Patientin zu Hause eingesetzt!! Pat. ist Vollzeitbeatmet und ist bis auf Arme und Kopf vollständig inmobil!!
Wir haben dort alle nötigen Hilfsmittel zu Verfügung incl. Lifter aber das 2 stündliche Lagern und die Grundpflege mit Reinigen der Wohnung usw. bleibt trotzdem noch bestehen da die Pat. vollständig inmobil ist!! Eine zweite Pflegeperson zum Lagern ist leider nicht möglich!! Alles muss alleine bewältigt werden!! Zur Zeit sehe ich noch keine Schwiegigkeiten beim Lagern da mein Bauch ja noch sehr klein ist aber irgendwann wird es warscheinlich nicht mehr so locker gehen!! Meine Chefin ist sehr nett und kooperativ aber sie möchte halt, dass meine Arbeitskraft nicht wegfällt da immer wieder Personal fehlt!! Sie denkt halt in erster Linie an ihren Pflegedienst!! Meine Gynäkologin sagte mir, dass sie mir kein Beschäftigungsverbot aussprechen kann solange alles in Ordnung ist!! Leider haben wir auch keinen Betriebsarzt den ich einfach mal mit Fragen bombadieren könnte!! :-))
Versteht mich nicht falsch, ich weiß, dass Schwanger sein keine Krankheit ist und ich fühle mich auch nicht überfordert aber ich bin mir eben unsicher wie es irgendwann weitergeht!! In andere Bereiche kann ich laut meiner Chefin nicht versetzt werden!! ein Gespräch mit ihr darüber hat eher mehr Fragen aufgeworfen als es beantwortet hat!!

Vielleicht kann jemand von euch mir helfen oder Tipps geben!! Vielen Dank schon mal!!
 
Hallo Tinkabell,

ich habe Dich mal an diesen Thread angehängt; er sollte zumindest einen Großteil Deiner Fragen beantworten können.

Meines Erachtens ist das Lagern und Mobilisieren dir nicht gestattet, da Du da wahrscheinlich mehr als 5 kg Gewicht bewegst. Mit Deinem Leibesumfang hat das Verbot nichts zu tun. Das Reinigen der Wohnung sollte gestattet sein.
 
Vielen dank für den Thread!! Hat mir schon eine Menge geholfen!! Werde das wohl alles nochmal klären müssen mit meiner Chefin!! Weiß jemand von euch ob es der Arbeitgeber erfährt wenn man sich ans Amt für Arbeitsschutz wendet oder behandeln die soetwas anonym?
 
Wenn man zum lagern einen Lifter zur Verfügung hat und diesen auch nutzt, bewegt man sicher nicht mehr als 5 kg. Bzw. geht es bei den 5 kg um heben/tragen und nicht um bewegen, oder?
Und ist es nicht so, das man ab der soundsovielten Woche zwar keine fahrende Tätigkeit mehr ausüben darf, aber durchaus selber zur Arbeit fahren darf? In der Heimbeatmung fährt man ja nur zu 1 Patient=Arbeitsplatz.
Ich denke bei einem nicht infektiösen oder aggressiven Patienten mit den nötigen Hilfsmitteln besteht doch keine Gefährdung!
 
Wie bekomme ich den Pat. eigentlich ins Liftertuch? Wie lagert man einen 80kg Mensch alleine? Da dürfte mehr Zug als 5kg nötig sein. Auch Kinästhetik bedeutet noch lange nicht, dass der Pat schwebt.

Elisabeth
 
Ist das in der ambulanten Pflege nicht so, dass die Schwangerschaft an das Gewerbeaufsichtsamt gemeldet werden muss?

Dort müsste es doch eine Liste geben, auf denen die Aufgaben gelistet sind, die bis wann und in welchem Umfang von der Schwangeren geleistet werden dürfen.

Wende dich an das Gewerbeaufsichtsamt. Dort kannst du dir Auskünfte holen. Du brauchst ja deine Arbeitsstelle nicht zu nennen.
Die sollen dir alles schriftlich zukommen lassen und damit gehst du dann zu deiner PDL.

Wenn ich bei mir eine Mitarbeiterin "schwanger" meldet, bekomme ich sofort nach Eingang der Arztbestätigung in der Personalabteilung einen Zettel, den die schwangere Mitarbeiterin mit mir gemeinsam ausfüllen muss.
Zusätzlich muss ich noch ein Schreiben aufsetzen, in dem genau beschrieben ist, was die Mitarbeiterin während ihrer Schwangerschaft, bis zum Mutterschutzbeginn, für Aufgaben übernimmt. Bei uns werden sie sofort aus dem Saal genommen. Sie arbeiten dann in der ZSVA, machen Tätigkeiten wie Auffüllen der Säle, QM-Aufgaben, Botengänge im Haus und in Vertretung Übernahme der OP-Koordination.

Diese beiden Schreiben werden anschließend an das Gewerbeaufsichtsamt versendet.

LG opjutti
 
Also ich habe nie so ein Formular mit meiner Chefin ausgefüllt!! Ich bezweifle auch, dass überhaupt eine Mitteilung an das zuständige Amt gegangen ist!! Es wird halt alles so gehandhabt, dass möglichst wenig Arbeitskraft verloren geht!! Bin mir da sehr unsicher und möchte nur des Beste für unseren Zwerg!! Allgemeines Fazit des Gesprächs mit meiner PDL war, dass ich mich nicht so anstellen soll!! Ich verstehe mich sehr gut mt meiner Chefin und ich arbeite auch gerne dort aber das kann ich absolut nicht nachvollziehen!! Zu Anfang wurde ich noch gefragt ob ich überhaupt möchte, dass das Mutterschutzgesetz angewendet wird oder ob ich normal weiter machen will!!
Werde mich nächste woche mal an des Gewerbeaufsichtsamt wenden!! Vielen, vielen Dank an euch alle!! LG
 
Die Anwendung des Mutterschutzgesetzes darf doch keine Auslegungssache sein. :deal: Deshalb gibt es doch das Gesetz!!
Darin ist geregelt, was zum Schutz des ungeborenen Kindes und der Schwangeren für Maßnahmen ergriffen werden müssen!

Ich finde, deine Chefin handelt fahrlässig, wenn sie dich fragt, ob du nach Gesetz oder normal weiterarbeiten möchtest und dich nicht so anstellen sollst. :kloppen: Du bist schwanger!!, dann ist es normal, dass nach Mutterschutzgesetz gearbeitet wird.

Hol dir beim Gewerbeaufsichtsamt Hilfe, aber lass dir alles schriftlich geben und leg diesen Schrieb deiner Chefin vor.

Wenn ich schwangere Mitarbeiter in meiner Abteilung habe (z. Zt. 2), fallen diese mir auch als normale Arbeitskräfte aus. Das wird dann von den anderen Kollegen kompensiert. Aber ich habe zum Glück genügend Personal zur Verfügung.

LG opjutti
 
Die Anwendung des Mutterschutzgesetzes darf doch keine Auslegungssache sein. :deal: Deshalb gibt es doch das Gesetz!!
Darin ist geregelt, was zum Schutz des ungeborenen Kindes und der Schwangeren für Maßnahmen ergriffen werden müssen!

Ich finde, deine Chefin handelt fahrlässig, wenn sie dich fragt, ob du nach Gesetz oder normal weiterarbeiten möchtest und dich nicht so anstellen sollst. :kloppen: Du bist schwanger!!, dann ist es normal, dass nach Mutterschutzgesetz gearbeitet wird.


LG opjutti

Ich kenne genügend Kolleginnen, die ihre Schwangerschaft möglichst lange nicht melden beim Arbeitgeber, weil sie eben gerne ihre alte Tätigkeit weiter ausüben möchten...... aber der Arbeitgeber darf es nicht, sobald er von der Schwangerschaft erfährt MUSS er handeln.
 
Nach einem sehr interessanten Gespräch mit einer sehr netten Dame vom Gewerbeaufsichtsamt haben sich einige Abgründe aufgetan!! Damit werde ich dann mal meine Chefin konfrontieren!! Viele dinge wurden versäumt!! Bin total sauer und muss mich erst mal wieder sammeln!! Sachen die einem einfach verschwiegen werden aus purer Faulheit machen mich einfach nur stinkwütend und ich bin total enttäuscht!! Eigentlich sollte man doch in einem sozialen Beruf wie unserem seine Angestellten nicht dauern so im Regen stehen lassen!! Vielen Dank an euch alle die mir geschrieben haben!! LG
 
Die werden nicht verschweigen aus Faulheit. Die werden verschwiegen, weil man sonst das Problem der Dienstbesetzung hat. Ergo: ist Berechnung.

Bin mal gespannt, wie es weiter geht.

Elisabeth
 
Das Problem der Dienstbesetzung hat man letztendlich immer.

Die U2 Umlage ermöglicht den finanziellen Ausgleich und ein Ersetzen der Pflegekraft.

Bei uns hat das Team das kurzfristig mitgetragen bis eine langfristige Lösung gefunden wurde. Die Kollegen fallen ja quasi von heute auf morgen aus.

Ich denke, dass es grundsätzlich auch am kompletten Geist einer Einrichtung liegt, wie man miteinander umgeht. Wertschätzung muß in alle Richtungen gegeben sein.

Es tut mir sehr leid, dass es Pflegedienste gibt, in denen es so läuft und ich frage mich, wo die Leute ihre Weiterbildungen machen, wie sie Führungsqualitäten erlangen und aus welcher Intention heraus sie diese ausüben.
 
Es hilft wirklich sich gründlich zu informieren und seinen Standpunkt klarzumachen!! Es ist gestern eine Mitteilung und eine Gefährdungsbeurteilung ans Gewerbeaufsichtamt geschickt worden von meiner Chefin und nächste woche habe ich einen Termin mit ihr um alles weitere zu besprechen!!
Es ist nur schade, dass man sich alle seine Rechte erkämpfen muss!! Vielen Dank für eure Liebe Unterstützung!!
 
Ein gutes Beispiel dafür, dass man sich nicht alles gefallen lassen muss, nur weil AG, PDL oder SL es behaupten!!:klatschspring:

Alles Gute für dich und deine Schwangerschaft!

LG opjutti
 

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