ostfriesin
Newbie
- Registriert
- 23.04.2005
- Beiträge
- 12
- Ort
- Köln
- Beruf
- Kinderkrankenschwester
- Akt. Einsatzbereich
- Häusliche Kinderkrankenpflege
hallo,
vielleicht kann mir hier jemand antworten geben.
bin in der 11. SSW. hatte meiner PDL in der 8.SSW Bescheid gegeben. Bescheinigung (5€) vom Vertretungsarzt (Mein FA ist im Urlaub) mit allen Angaben (SSW+ET)
Sie hat mich auch sofort aus den Versorgungen rausgenommen. Da wir nur Bahandlungspflege bei schwerstkranken Kindern machen.
Sollte Urlaub und Überstd.frei nehmen.
Da unsere Geschäftsleitung im Urlaub war und erst jetzt alles regeln kann.
Jetzt will sie meinen Mutterpass haben wegen der Daten, damit sie es dem Amt melden kann. Die Daten stehen aber doch schon auf der Bescheinigung.
Und das Beschäftigungsverbot soll erst ende nachsterwoche beginnen. Also so lange habe ich Urlaub bzw. Überstd. frei.
jetzt bin ich etwas irritirt, da ich nicht verstehe das ich so lange urlaub haben soll. gibt es auch, daß das Beschäftigungsverbot rückwirkend gültig ist?
LG
Ostfriesin
vielleicht kann mir hier jemand antworten geben.
bin in der 11. SSW. hatte meiner PDL in der 8.SSW Bescheid gegeben. Bescheinigung (5€) vom Vertretungsarzt (Mein FA ist im Urlaub) mit allen Angaben (SSW+ET)
Sie hat mich auch sofort aus den Versorgungen rausgenommen. Da wir nur Bahandlungspflege bei schwerstkranken Kindern machen.
Sollte Urlaub und Überstd.frei nehmen.
Da unsere Geschäftsleitung im Urlaub war und erst jetzt alles regeln kann.
Jetzt will sie meinen Mutterpass haben wegen der Daten, damit sie es dem Amt melden kann. Die Daten stehen aber doch schon auf der Bescheinigung.
Und das Beschäftigungsverbot soll erst ende nachsterwoche beginnen. Also so lange habe ich Urlaub bzw. Überstd. frei.
jetzt bin ich etwas irritirt, da ich nicht verstehe das ich so lange urlaub haben soll. gibt es auch, daß das Beschäftigungsverbot rückwirkend gültig ist?
LG
Ostfriesin