Schwanger in der Pflege - sofort Beschäftigungsverbot

Hallo an alle...
Ich hab eine Frage, worauf ich hier noch keine Antwort gefunden habe. Ich bin ebenso Schwanger und habe ein Beschäftigungsverbot ausgestellt bekommen. Alle sagen zwar, das der Lohn weiter bezahlt wird. Aber niemand redet vom Brutto oder Netto ? Ich hab jeden Monat sehr viel Nachtschicht gearbeitet und hab daher ca 300 € zuschläge gehabt pro Monat. Eine Freundin hat mir gesagt, das ich von den letzen drei Monaten den Durschnitt berechnet bekomme. Aber der Durchschnitt von meinem Brutto oder Nettogehalt ? Hab ich weiter anrecht auf das Gehalt was ich immer hatte oder muss ich mich mit dem "normalen" Netto, ohne Zuschläge, zufrieden geben ?
 
Hallo, ihr werdet mich wahrscheinlich steinigen, aber ich denke, da muß man als Schwangere echt egoistisch sein :idea:
Ich bin selbst kinderlos, aber ich habe viele Schwangere erlebt, einigen ging es die ganze Zeit blendend, die konnten Bäume ausreissen und haben gemacht, was sie konnten.
Andere hatten von Anfang an Probleme, in der Vorgeschichte einige Fehlgeburten und waren mitte 30. Was soll ich denn von den Kolleginnen erwarten, dass sie eine weitere Fehlgeburt riskieren?
Momentan sind bei uns zwei Kolleginnen schwanger, eine ist 35, bekommt das zweite Kind, der geht es gut, sie wird oft auch im Zwischendienst eingesetzt, wo sie nicht am Patientenbett arbeitet und Aufgaben übernimmt, die sonst die Stationsleitung oder ihr Stellvertreter innehat. Der tritt ihr seine Zwischendienste ab.
Eine andere hatte von Anfang an Probleme, ihr war erst ständig übel und danach hatte sie Wehen, der haben wir selbst gesagt, lass ein Arbeitsverbot verhängen. Wenn ich aus dem Urlaub zurückkomme, hat sie sicher entbunden. Sie ist erst 24 Jahre alt, aber soll sie eine Fehlgeburt riskieren?
Außerdem gibt es Kollegen die immer wenn eine Schwangere im Dienst ist mindestens 3 mal sagen, schwanger ist nicht krank. Und auf Station nimmt auch kein Patient Rücksicht auf Schwangere, die sind krank und brauchen entsprechend Pflege, dann ist es besser, diese Kolleginnen aus der Arbeit zu nehmen, damit sie in Ruhe ihr Kind bekommen.
 
Das hat meine Frage nicht beantwortet *lach
 
@ Sari12986
Da Du nicht in zuschlagspflichtigen Zeiten arbeitest, musst Du Dich wahrscheinlich mit dem normalen Netto zufrieden geben. Aber tröste Dich, gerade die Nachtzuschläge hättest Du auch ohne Beschäftigungsverbot nicht mehr bekommen, da man als Schwangere keine Nachtdienste machen darf.

Wenn Du es ganz sicher wissen möchtest, empfehle ich Dir in der Personalabteilung anzurufen. Wer Dir Auskunft erteilen kann, steht wahrscheinlich auf Deiner Gehaltsabrechnung.
 
Falsch! Du hast Anrecht auf Lohnausgleichszahlung! Das heißt, es wird der durchschnittliche Lohn der letzten 3 Monate genommen, also incl. aller Zuschläge. Wenn Sari also viele Nachdienste hatte und somit in diesen Monaten gut verdient hatte, hat sie einfach Glück und bekommt diese auch weiter gezahlt.
@Sari: gibt es da Schwierigkeiten, einfach einen schriftlichen Antrag an die PDL, dass Du Lohnausgleichszahlung beantragst. Infos dazu findet man auch direkt beim http://www.bmfsfj.de. (Eine Gemeinheit am Rande: das auf der Startseite ist wirklich die Ministerin und nicht die Praktikantin :lol:).
Wenn Ihr einen BR/MAV oder PR habt, können die Dir bei dieser Geschichte auch helfen, viele haben auch vorgefertigte Anträge bereit.
 
Bist du sicher? Damit wäre eine Kollegin im Beschäftigungsverbot finanziell besser gestellt als eine ohne. Deshalb: wo kann man das nachlesen?

Elisabeth
 
Hallo,

diese Frage ist leider wirklich nicht so ganz eindeutig zu beantworten. Es heist erstmal, daß bei einem Beschäftigungsverbot der Arbeitgeber dir den ganz normalen Lohn weiterzahlen muß. Aber wie verhält es sich mit den variablen Zuschlägen für Nacht- und Sonntagsarbeit?
Die eine Seite sagt, dadurch, daß du ja jetzt zu diesen Zeiten nicht mehr arbeiten must, hast du auch keinen Anspruch mehr darauf, die andere Seite sagt, daß zum Beispiel gemäß Mutterschutzgesetz dir kein finanzieller Nachteil entstehen darf und du deshalb Anspruch hast.
Ferner ist noch abhängig, unter welchen Tarifvertrag du fällst und welche Regelungen dort vorgesehen sind.

Die am meisten verwendete Lösung, die auch bei uns praktiziert wird, ist, bei einem Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft den Lohn zu zahlen, der auch bei Krankheit im Rahmen der Lohnfortzahlung zu zahlen wäre. Nach unserem Tarifvertrag wäre dies der normale Lohn + der Durchschnitt der variablen Bezüge der letzten 3 Monate (Krankenlohnaufschlag). Unser Tarifvertrag hat leider den Nachteil, daß Nachtzuschläge in diese Berechnung nicht einbezogen werden, in anderen Tarifwerken kann dies anders geregelt sein.

Gruß

medsonet.1
 
Ich finde auch, man muß im Krankenhaus nicht automatisch davon ausgehen, daß eine Schwangere dort nicht arbeiten kann.
Es ist jedoch leider regelmäßig so, daß vom Haus keine alternative Stelle/Tätigkeit angeboten wird. Im Prinzip ist es auch bei uns so, daß Schwangere auf sich selbst aufpassen müssen, und einfach die Sachen meiden sollen, die schwer oder gefährlich sind. Das wird von allen Mitarbeitern auf unserer Station gern unterstützt. Wenn es geht läuft die werdende Mama auf dem Plan zusätzlich, aber wer kann sich das schon leisten ? Bei uns geht es meist.
Was niemand bedenkt sind ganz grundsätzliche Gefährdungen, die sich nicht abstellen lassen auf einer Akutstation. Und da kann ich auch nur jeder werdenden Mutter raten einen Job im administrativen Bereich (stationsfern !)
einzufordern, oder sich krankschreiben zu lassen, wenn dem nicht stattgegeben wird.

Redet am besten nicht zuviel drüber, denn es ist euer Kind !
Und ich kann nur sagen, daß man eine Kollegin auf Station, die sich von allem fernhält was sie nicht machen darf, locker entbehren kann - nicht böse gemeint, sondern als Aufforderung an alle Schwangeren einfach nur an sich
und die Erbse zu denken.
 
Habe hier mal einen Ausschnitt aus dem Merkblatt eines Betriebsarztes an einer Uni-Klinik:Zitat:
Tätigkeiten mit erhöhter Infektionsgefährdung, die nicht von werdenden und stillenden Müttern ausgeführt werden dürfen:

·Blutentnahmen, Injektionen (intravenös und intramuskulär), Punktion von Gefäßen, Gelenken, Knochenmark, Liquor, Organbiopsien
·Endoskopien und Entnahme von Gewebeproben im Atemwegssystem, Magen-Darm-Trakt, Urogenitalsystem.
·Versorgung offener Hauterkrankungen und Verbandswechsel von infizierten Wunden unter Verwendung stechender, schneidender oder bohrender Werkzeuge.
·Umgang mit Körperausscheidungen (Stuhl, Urin, Erbrochenem, Speichel) und hiermit kontaminierten Gegenständen, wenn mit stechenden, schneidenden oder bohrenden Werkzeugen umgegangen wird.
·Intensiver, pflegerischer Kontakt mit Kindern bei konkreter Gefährdung durch eine Tröpfcheninfektion (z.B. Masern, Mumps, Windpocken, Röteln, grippale Infekte usw.).
Eine konkrete Gefährdung ist gegeben, wenn ein Kind bereits erkrankt ist oder der Verdacht auf Erkrankung besteht, sowie bei Grippeepidemien.
·Umgang mit Versuchstieren, wenn Kratz- und Bissverletzungen nicht ausgeschlossen werden können.
·Umgang und Kontakt mit viralen Hautauschlägen, Zytomegalie und Parvo-Viren B19
quelle: Vordrucke Betriebsarzt

Hallo!

Ein hochinteressanter Thread! Auf meiner letzten Station gab es in den drei Jahren, die ich dort war drei Schwangere. Da ich noch nie "direkt betroffen" war, habe ich mich mit dem Thema nicht weiter auseinander gesetzt. Ich wußte praktisch nur, was die Schwangeren sagten, was sie nicht dürften. Ich weiß, dass sie jeweils von der PDL eine schriftliche Aufklärung in irgend einer Art bekamen.

Was bei mir ankam war: keine Isozimmer betreten (was viele waren, leider kam es mindstens einmal vor, dass eine Schwangere doch mal reinmußte, weil ein Kollege ausfiel und die andere verhindert war) und natürlich nicht schwer heben, nicht alleine lagern. Dass sie - wohlgemerkt auf der Geriatrie! - z.B. nicht mal ein Steckbecken hätten bedienen dürfen, war mir überhaupt nicht klar.

Wir haben dort versucht, Rücksicht auf die Schwangeren zu nehmen, obwohl sie sich sicher (chronische Unterbesetzung wie vieler Orts) mehr als einmal gezwungen gesehen haben, Dinge zu tun, die sie nicht hätten tun dürfen...

Ich kann mich überhaupt nicht erinnern, in der Ausbildung darüber aufgeklärt worden zu sein, wie man im Alltag schwangere Kollegen unterstützen kann, sich nicht zu gefährden. Und für alles Mögliche gibt es Fortbildungen - warum nicht zu dem Thema?

LG

PS: Falls diesen Gedankengang schon jemand anderes hatte - habe jetzt nicht alles gelesen.
 
Ich kann mit einem Steckbecken weder stechen, schneiden noch bohren. Das einzige Verletzungsrisiko besteht darin, mir das Teil auf den Fuß fallen zu lassen :mrgreen: Aber vielleicht habt ihr andere Modelle als ich.
 
Ja, Du hast Recht, habe ich wohl nicht richtig gelesen. :lol: Aber bei den extrem vielen Urin-Staten etc., die wir abnehmen mußten, macht es so oder so wohl nicht viel Sinn Schwagere dort am Bett arbeiten zu lassen.
Die letzte Schwangere bei uns erhielt übrigens umgehend ein Beschäftigungsverbot, als sie ihrem Gyn erzählte, mit was sie alles so täglich Umgang hat...
 
Ja, Du hast Recht, habe ich wohl nicht richtig gelesen. :lol: Aber bei den extrem vielen Urin-Staten etc., die wir abnehmen mußten, macht es so oder so wohl nicht viel Sinn Schwagere dort am Bett arbeiten zu lassen.

Eine Urinprobe aus dem Dauerkatheter wird mit einer Kanüle entnommen, also wegen Verletzungsrisiko für Schwangere verboten. Mittelstrahlurin ist dagegen erlaubt.
 
So ganz verstehe ich nicht, daß eine Schwangerschaft nun in vielen Fällen total wie eine Krankheit angesehen werden soll, bei der man total arbeitsunfähig ist.

( nicht böse sein, ich gönne jedem sein Baby und jedem sein Frei.)
Nur wird das nicht irgendwann dazu führen, daß man gebährfähige Frauen nicht mehr gerne anstellen wird?
Liebe Grüße Fearn
 
Hallo,

glaube es wurde ganz klar gesagt, nicht jede wird einfach schwanger und nicht jede hat dann ne einefache Schwangerschaft.

Bei dem was sich so ne ganze Schicht lang anbietet, gibt es einen Haufen Gefahren und Du kannst nicht immer in einen anderen Bereich verstzen oder Deiner Kollegin alles abnehemen, was sie nicht mehr machen darf/kann.

Tatsache ist, ich sehe ständig Kolleginnen, die über ihre Kräfte und gehen müssen und die auch ständig mit Zeug zu tun haben, was absolut verboten ist in einer Schwangerschaft.
Anderst herum heist es dann, Schwangerschaft ist keine Krankeheit.

Wer setzt den Maßstab, ab wann ich mich wie eine Kranke verhalte und ab wann ich mein Kind schütze?
 

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