Schwanger in der ambulanten Pflege

Sag mal was ist das denn für ein bescheuerter spruch?
Hättest du meinem beitrag gelesen wäre dir sicherlich aufgefallen das ich vorher in einer arztpraxis gearbeitet habe.
und da habe ich während meiner SSW nur in der anmeldung gesessen weil ich kein blutabnehmen durfte kein i.m. etc. spritzen durfte und so nicht voll einsatzfähig war.
aber ich liebe diese altklugen sprüche
vielen dank
 
.....das ich vorher in einer arztpraxis gearbeitet habe.
und da habe ich während meiner SSW nur in der anmeldung gesessen weil ich kein blutabnehmen durfte kein i.m. etc. spritzen durfte und so nicht voll einsatzfähig war.


Aber dann weisst du doch was du darfst und was nicht....:gruebel:.
 
Ansonsten empfehle ich ein Gespräch mit dem Gynäkologen. Im Zweifelsfall wird ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Je nach Risiko bei Dir, dem Kind, dem ausgeübten Beruf, oder bei vorherigen Schwangerschaften. Dein Arzt kennt die Bestimmungen und Du bleibst bei voller Gehaltszahlung zu Hause.
Sollte ein Beschäftigungsverbot für Dich nicht zutreffen schau in das MuschG, welches dein AG haben müsste.
 
Hallo Bettina
ich danke dir für deine antwort.
Vielen dank
liebste grüsse tanja
 
Mein FA sagte mir, er kann kein BV attestieren. Das macht das Gewerbeaufsichtsamt. Und die sagen das kann der AG auch von sich beantragen bzw den finanziellen Ausgleich für mich. Mein AG sagt aber, das wäre zuviel Aufwand und außerdem würde unsere Firma nichts kriegen, da sie da nicht eingezahlt haben. ???? Ich dachte die bekommen den finanziellen Ausgleich von meiner KK gezahlt?! Kann mir mal jemand konkret sagen, wer so ein BV aussprechen darf?
 
Danke für die Info.
Aber wer stellt denn nun ein BV aus? (ich konnte es in dem Text leider nicht finden)
LG
 
Das kann dein Gyn machen.
 
@Pflocka : Das Gewerbeaufsichtsamt stellt auf jeden Fall kein Beschäftigungsverbot aus. Das macht der behandelnde Gynäkologe unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte. Das Dein Gyn gesagt hat er stellt es nicht aus ist schon eigenartig.
 
Im zweifelsfalle: freie Arztwahl, den Gyn wechseln!
 
Danke für die Info.
Aber wer stellt denn nun ein BV aus? (ich konnte es in dem Text leider nicht finden)
LG

Warum sollte/muss ein Gynäkologe ein Beschäftigungsverbot ausstellen, wenn es keine medizinischen Begründungen dafür gibt (z.B. im Falle einer Risikoschwangerschaft)?
Es ist nicht richtig, dass ein Arzt das machen muss. Das kann der Arzt in seinem eigenen Ermessen entscheiden, er kann es aber nur aus medizinischer Sicht - er kann aber nicht den Arbeitsplatz und die beruflichen Tätigkeiten der Schwangeren beurteilen.
Da könnte jede Schwangere aus unterschiedlichen Berufen zum Gyn kommen und sagen, "ich bräuchte mal ein Beschäftigungsverbot, meine Tätigkeiten sind so belastend und gefährlich".

Der Arbeitgeber muss das BV ausstellen, das ist in den meisten Fällen so!
Wenn er es nicht tut, oder aber auch den Arbeitsplatz nicht anpasst, drohen ihm juristische Maßnahmen.

LG
Trisha
 
Ich kannte während meiner Laufbahn im ambulanten Pflegebereich keinen Schwangerschaftsfall, in dem ein Arzt das BV ausgestellt hat. Bisher haben das immer die PDL (bzw. Arbeitgeber) gemacht. Dies ergibt sich auch aus dem Mutterschutzgesetz, auch wenn dieser Passus nicht explizit enthalten ist.

Das Beschäftigungsverbot kann nicht "einfach so" ausgestellt werden, es bedarf im Vorfeld einiger behördlicher und formaler Erledigungen.
Eine gewissenhafte und erfahrene PDL, die in ihrer Weiterbildung gut aufgepasst hat, weiß das.
Ambulante Pflegedienste haben eine besondere Verantwortung.

LG
Trisha
 
Ich kenne es nur so, dass die Schwangeren mit einem BV vom Arzt kommen. Das sind nicht bei allen Risikoschwangerschaften gewesen.

Bei uns gibt es für bestimmte Bereiche ein BV - das ist z.B. die Infektologie. Dafür werden dann die Schwangeren auf eine andere Station versetzt.

Ambulante hat ihre Einschränkungen auch schon aus dem Mutterschutzgesetz, das für den AG sicher nicht einfach umzusetzen ist.
 
Trotzdem wird es der Arzt sein, der das medizinische Risiko aus den Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes ggf. klar einschätzen muss.

Leider sind die Arbeitgeber nicht alle so vernünftig, es aus eigener Sicht einzuschätzen und dementsprechend ein Verbot auszusprechen, weil sie Angst ( unnötige Angst allerdings!) vor nicht gedeckten Personalausgaben haben.
Ärzte hingegen scheinen Gesetzes-Ignoranten zu sein, da muss man ggf solange den Gynäkologen wechseln, bis jemand sachkompetentes gefunden ist. (Weitersagen nicht vergessen)

Nicht zu vergessen, unsere eigenen Kollegen (ja, ich treibe da Kollegenschelte!), die den geschützten Schwangeren nur Faulheit und Unlust zur Arbeit unterstellen wollen.

Kinder sind nun mal unser höchstes Gut, und ich hab überhaupt keine Verständnis dafür, wie man in der Welt der medizinischen Arbeitswelt damit umgeht.
Sind eigentlich gesunde Kinder in unserer Welt nicht erwünscht??

Doch, dafür hat die Gesellschaft (vertreten durch die regierenden Institutionen) extra die Regeln wie Mutterschutz, Arbeitsschutz u.ä. gemacht!!
 
Ich kenne es nur so, dass die Schwangeren mit einem BV vom Arzt kommen. Das sind nicht bei allen Risikoschwangerschaften gewesen.

Bei uns gibt es für bestimmte Bereiche ein BV - das ist z.B. die Infektologie. Dafür werden dann die Schwangeren auf eine andere Station versetzt.

Ich kenne das ebenso aus dem stationären Bereich, obgleich die meisten Schwangeren bis zu Beginn der Mutterschutzzeit (6 Wochen vor Geburtstermin) noch arbeiteten - manche sogar bis zum Einsetzen der Wehen. Im KH ist es kein Problem, den Arbeitsplatz "schwangerengerecht" zu gestalten riskante Arbeiten erledigt der Kollege/Kollegin.
In der ambulanten Pflege ist dies so gut wie unmöglich. Deswegen ist der Arbeitgeber dazu angehalten, das BV auszustellen. Die Regelungen sind in der HKP anders.

LG
Trisha
 
Trisha, ich will mich nicht mit dir streiten, aber wo immer ich nachlese steht, dass der Arzt ein individuelles Beschäftigungverbot erstellen muss, dann kann der AG zur KK und bekommt einen Ausgleich für den Lohn.
Allein der Arzt entscheidet, welche beruflichen Tätigkeiten für eine werdende Mutter und das ungeborene Kind eine Gefährdung darstellen können. Hierbei eröffnet sich ein großer Entscheidungsspielraum für den Arzt. Er kann Tätigkeiten hinsichtlich Art, Dauer und Länge einschränken, kann sie ggf. ganz verbieten; er kann das Beschäftigungsverbot befristet oder bis zum Beginn der Schutzfrist erteilen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Gesundheitsgefährdung in Verbindung mit der Schwangerschaft zu sehen ist.
Beschäftigungsverbote für werdende Mütter - Berlin.de
und:MuSchG - Einzelnorm
und: MuSchG - Einzelnorm
 
Und wenn der Arzt seine Verantwortung Mutter und Kind gegenüber ernst nimmt, setzt er sich mit dem AG in Verbindung. So war es bei mir, natürlich mit meinem Einverständnis. Da es keine Möglichkeit gab mich schonender zu beschäftigen, kam ein Beschäftigungsverbot vom Arzt. Der AG hatte mir bis zum Mutterschutz mein Gehalt weiter zu zahlen. Unsere Firma hatte nur 6 Angestellte. Und obwohl ich gerne ausgeholfen hätte, weil ich der Meinung war ich bin schwanger und nicht krank, hatte ich das ausdrückliche Verbot von meinem Doc in schriftlicher Form.
 
Trisha, ich will mich nicht mit dir streiten, aber wo immer ich nachlese steht, dass der Arzt ein individuelles Beschäftigungverbot erstellen muss, dann kann der AG zur KK und bekommt einen Ausgleich für den Lohn.

Du brauchst auch nicht mit mir streiten :roll:. Der Arzt kann ein BV aussprechen, er MUSS es aber nicht. Wenn er es müsste: warum tun es so viele nicht? Der AG kann dies ebenso tun!

Ausspruch des Beschäftigungsverbotes

Ausgesprochen werden kann das Beschäftigungsverbot entweder durch den Arzt, wenn nach ärztlichem Zeugnis bei Fortdauer der Tätigkeit Leben oder Gesundheit von Mutter und Kind gefährdet sind (§ Absatz 1 MuSchG),
oder durch den Arbeitgeber, wenn durch dessen Gefährdungsbeurteilung ein Einsatz der schwangeren Mitarbeiterin nicht in Betracht kommt (§§ 1, 3 MuSchRiV).
Quelle: Recht in der ambulanten Pflege von A-Z (Verlag PRO Pflege Management)

LG
Trisha
 
Danke Trisha, ich hatte immer nur im Mutterschutzgesetz gelesen...
 

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