Schwanger in der ambulanten Pflege

hallo,

als ich schwanger war,hab ich zwar noch nicht im ambulanten dienst gearbeitet,aber ich kann dir sagen,wie es bei mir war.ich hatte von der frauenärztin ein berufsverbot gekriegt.das ist etwas anderes,als eine krankmeldung.da kriegst du bis zum mutterschutz dein volles gehalt.und ich finde,ehe du an deinen arbeitgeber denkst,solltest du als erstes an dich und dein baby denken.dein arbeitgeber wird sich nicht um dich bemühen,wenn dir oder deinem baby etwas passiert.
alles gute und liebe grüße,sitony
 
Der Mann vom Gewerbeaufsichtsamt war sehr nett am Telefon und hat wohl auch viel Druck gemacht. Jetzt hat mein Chef mir nachdem ich gesagt hatte ich gehe zur Ärztin den Dienst verkürzt in einer Hauruckaktion für das Wochenende und Freitag so das es nicht mehr zur 12- Stunden- Schicht kam- immerhin. Aber am Montag darf ich dann wieder zu einer 9+ Schicht ran, geteilter Dienst wieder und sie haben teilweise die Anfahrtszeiten beim Tourenplan gekürzt bzw. nicht mitgerechnet, so daß es nach einer geteilten knapp 7 Stunden- Schicht ausschaut und der Spätdienst steht nur noch eine Stunde knapper drinnen, obwohl bekannt ist das die eine Kundin vor halb neun nicht versorgt werden darf. Wahrscheinlich das es nach außen hin besser ausschaut. Also nun tendiere ich nurmehr dazu mit meiner Frauenärztin zu reden und mir doch ein Beschäftigungsverbot zu holen, was schade ist ich hätte gern mit den Kunden weitergearbeitet- aber schwangerschaftskonformer.

Traurige Grüße Kaselinde
 
hallo,

als ich schwanger war,hab ich zwar noch nicht im ambulanten dienst gearbeitet,aber ich kann dir sagen,wie es bei mir war.ich hatte von der frauenärztin ein berufsverbot gekriegt.das ist etwas anderes,als eine krankmeldung.da kriegst du bis zum mutterschutz dein volles gehalt.
was für gründe muss man denn vorlegen um ein berufsverbot zu bekommen?habe nämlich gehört,dass die frauenärzte das auch unterschiedlich beurteilen und das mal ganz davon abgesehen ob es eine risikoschwangerschaft ist oder nicht.
 
Zunächst mal gibt es kein Berufsverbot, sondern nur ein Beschäftigungsverbot!!

Die Grundlage liegt im Mutterschutzgesetz, nach dem einige Tätigkeiten für die Schwangeren konkret verboten sind, weil sie dem werdendem Kind Schaden an Leib und Leben zufügen kann.
Zunächst ist der Arbeitgeber gehalten, für eine geetzeskonforme Aufgabenstellung/Arbeitsort Sorge zu tragen. Du als AN hast das Recht, jeden nicht gesetzeskonformen Auftrag abzulehnen.
Der Arzt ist in der Pflicht, bei Vorliegen solcher nicht gesetzeskonformen Arbeitsinhalte zum Schutz von Kind und Mutter ein Beschäftigungsverbot zu attestieren. Dieses Attest legst du bei deinem AG vor, der dich damit vom Dienst freistellt, weiterhin aber bezahlt, weil er sich das Geld von deiner Krankenkasse wiederholen kann.

Empfehlung: Wenn der erste Gynäkologe es nicht bescheinigt, dann eben einen 2. konsultieren, natürlich nur bei Vorliegen entsprechender Gefährdungsmomente.

Was mich am meisten ärgert:
Unser Beruf at sich Prävention auf die Fahnen geschrieben, nur unsere eigenen Kollegen und Kolleginnen nehmen kaum Rücksicht darauf.

Es gibt einen netten Spruch:
Wir haben diese Welt nur von unseren Kindern geliehen!

Von welchen Kindern sprechen wir eigentlich, von denen, die schon von Lebensanfang von uns selbst malträtiert werden?
 
Ich werf mal ganz schüchtern ein. für ein Beschäftigungsverbot braucht man keinen Arzt.
Jede Firma, die keinen gesetzeskonformen Arbeitsplatz für eine Schwangere stellen kann, kann die Berufsgenossenschaft informieren und dadurch die Schwangere freistellen.
Wird dann ebenfalls durch die Umlage 1 (Krankenkasse) refinanziert.
Lisl
 
Jede Firma, die keinen gesetzeskonformen Arbeitsplatz für eine Schwangere stellen kann, kann die Berufsgenossenschaft informieren und dadurch die Schwangere freistellen.

Eben. Und ein Beschäftigungsverbot ist auch für viele AG die praktikablere Alternative.
Auch wir können unseren MA keinen MuSchG-konformen Arbeitsplatz stellen - schon gar nicht zu deren Stundenzahl.
 
hallo,

ich meinte natürlich ein beschäftigungsverbot,kein berufsverbot:knockin:.
gruß,silke
 
Hallo, da es hier soviele Antworten gibt und mir das jetzt echt zuviel war, alles durchzulesen, hier meine Frage:

Wenn ich bei einem Beschäftigungsverbot von meiner Chefin gesagt bekomme ich soll im Büro arbeiten, muss ich dies dann oder ist das dann eher eine freiwillige Sache meinerseits?

Da meine Chefin sich nicht an mein Beschäftigungsverbot hält und ich weiterhin arbeiten "muss" noch eine Frage, wie sieht es mit Injektionen und ATS aus?


Danke für eure Antworten, sollte ich welche bekommen :knockin:
 
einfach nur eine Frage, dass sind einfach immer tausend Dinge, die man um die Ohren geworfen bekommt und ich wollte einfach nur mal wissen, was davon nun stimmt!
 
Hallo, da es hier soviele Antworten gibt und mir das jetzt echt zuviel war, alles durchzulesen, hier meine Frage:

Wenn ich bei einem Beschäftigungsverbot von meiner Chefin gesagt bekomme ich soll im Büro arbeiten, muss ich dies dann oder ist das dann eher eine freiwillige Sache meinerseits?

Da meine Chefin sich nicht an mein Beschäftigungsverbot hält und ich weiterhin arbeiten "muss" noch eine Frage, wie sieht es mit Injektionen und ATS aus?


Danke für eure Antworten, sollte ich welche bekommen :knockin:
Für die Faulen haben wir hier im Forum eine Suchfunktion eingebaut, die man benutzen kann, um andere nicht zu zwingen, zum 1029-sten Mal das gleiche zu schreiben.
Hier in ganz kurz: Injektionen nein, ATS ja, Arbeiten bei Beschäftigungsverbot nein
Begründungen innerhalb der Threads, die du mit Suchen und "Schwanger" findest
 
Hallo!
bin in der 15.Woche schwanger und seit der 8 Woche freigestellt.Hatte bisher einen Dienstwagen zur Privatnutzung, den ich nun wieder abgeben soll, da die KK nur die Lohnkosten, aber nicht die PKW Kosten übernimmt. Bei meiner ersten Schwangerschaft habe ich bis zum Mutterschutz gearbeitet und den Wagen erst 8Wochen nach der Geburt abgegeben.
Kann mir jemand sagen, wie es sich in diesem Fall verhält?
Glg.Sanae
 
Beschäftigungsverbot und Mutterschutz sind zwei Paar Stiefel. Du arbeitest z. Zt. nicht, warum bitte soll Dein Arbeitgeber Dir für Monate einen Dienstwagen überlassen?
 
Hallo!
bin in der 15.Woche schwanger und seit der 8 Woche freigestellt.Hatte bisher einen Dienstwagen zur Privatnutzung (...)

Hallo sanae,
es kommt darauf an, was ihr bei der Dienstwagen-Regelung vereinbart habt, z.B. Gehaltsumwandlung ?
In der Regel vereinbart man ja auch, was zu tun ist, wenn es längerer Abwesenheit (unbezahlter Urlaub, Krankheit, usw.) oder einem Ausscheiden aus dem Betrieb kommt.

LG, Persephone
 
Hallo,bin neu hier und habe viele Fragen.Ich bin:nurse:in der ambulanten Pflege,bin jetzt im 4.Monat schwanger.Habe nächste Woche eine Gefahrenbeuurteilung vom Betriebsarzt.Nun meine Frage: Was wird da gemacht,was beurteilt? Beurteilt dieser ob und wie es nun arbeitstechnisch weitergeht? Bin momentan krankgeschrieben(Hyperemessis,Gastritis).War ganz erstaunt als ich gelesen habe das man mit Injektionen etc. nicht mehr hantieren darf.Mein Arbeitgeber redet nur davon,das es schon klappt wenn man ein schüler dabei hat(im ersten Lehrjahr!).Wäre um Antworten dankbar.

Gruss engel78:emba:
 
Mein Arbeitgeber war leider nicht in der Lage mich darüber aufzuklären was ich für Rechte bzw.Pflichten habe.Von seiner Seite wurde leider die Pflicht nicht erfüllt,mir eine Gefährdungsbeurteilung anzubieten!!! Ich wurde von einer Kollegin aufmerksam gemacht,das es sowas gibt (sie hat letztes Jahr entbunden.Als sie im sechsten Monat war hatte sie zufälligerweise einen Termin beim Betriebsarzt,dieser ist aus allen Wolken gefallen als dieser erfuhr das sie noch arbeitet.Daraufhin wurde umgehend eine Beurteilung gemacht und das Ergebniss: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT, denn der einzigste "Ersatzjob", nämlich im Büro auszuhelfen wurde ihr nicht gegeben,da sei sie keine Hilfe sagte man,da solle sie doch gleich daheim bleiben!) Ich habe nach diesem Gespräch meinen Betriebsarzt kontaktiert und habe wie schon erwähnt morgen die Beurteilung,der Arzt bzw.Ärztin meinte sie gehe dann mit mir zur Pflegedienstleitung zum besprechen des weiteren Verlaufes,das finde ich sehr löblich von ihr.Wenn es nach meinem AG geht,dann bin ich auf mich gestellt,aber man hat ja auch nette Kollegen die einem Ratschläge geben.Ich auf jeden Fall bin sehr enttäuscht von meinem AG :cry::cry::cry: LG engel78
 
(...)Daraufhin wurde umgehend eine Beurteilung gemacht und das Ergebniss: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT, denn der einzigste "Ersatzjob", nämlich im Büro auszuhelfen wurde ihr nicht gegeben,da sei sie keine Hilfe sagte man,da solle sie doch gleich daheim bleiben!)

Ja, das ist in vielen ambulanten Einrichtungen so. Auch bei uns können wir keine Pflegekraft im Büro gebrauchen, die nicht z.B. hervorragende PC-Kenntnisse hat, sich mit der Abrechnung, Verordnungen, Tourenplanung auskennt und selbst dann wäre es schwierig, diese für 20 oder mehr Stunden zu beschäftigen. Da ist ein Beschäftigungsverbot der einfachste Weg und auch der finanzneutralste.

Ich habe nach diesem Gespräch meinen Betriebsarzt kontaktiert und habe wie schon erwähnt morgen die Beurteilung,der Arzt bzw.Ärztin meinte sie gehe dann mit mir zur Pflegedienstleitung zum besprechen des weiteren Verlaufes,das finde ich sehr löblich von ihr.
Der Betriebsarzt bekommt ja auch einen Haufen Geld dafür :mrgreen:. Und Du weißt dann, woran Du bist, Dein AG auch. Wenn Du magst, lass uns mal wissen, was dabei herausgekommen ist.

Liebe Grüße,
Persephone
 
Hallo,

mal eine ganz doofe Frage, im Stationären Bereich muss bei uns jede Station eine Positivliste für Schwangere haben, gibt es das im ambulanten Bereich nicht?

Liebe Grüsse
Narde
 
Ich kann gerade mit dem Begriff *Positivliste* nicht soviel anfangen, aber im Arbeitssicherheitshandbuch findet sich bei uns ein Merkblatt für Schwangere, was diese alles nicht dürfen.
Der Umkehrschluß ist dann, was die Schwangere noch tun darf, so wenig ist das ja -scheinbar- erstmal nicht.

Allerdings - und ich gehe davon aus, dass das nicht nur unser Problem ist- kann ich daraus beim besten Willen keine Tour stricken, schon gar keine, die z.B. nur an den 3-5 Tagen zu fahren ist, an denen die Schwangere im Dienstplan steht. In der Regel kommt die Schwangere dann auch nicht auf ihre Sollstunden.
Das ganze kann für einen Arbeitgeber zu einem finanziellen Dilemma werden, so dass das Beschäftigungsverbot meist für beide Seiten der gangbarste Weg ist.
 

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