Hallo Ihr,
habe auch noch was zum Thema gefunden: Merkblätter:
http://www.verdi.de/wuppertal/branc...tz/data/mutterschutz_in_der_ambulanten_pflege
http://www.uni-erlangen.de/einrichtungen/arbeitssicherheit/mutterschutz/nrw/mupfl.pdf
Meine eigene Erfahrung war so:
Da ich in der ambulanten Kinderintensivpflege arbeite, war die Gefahr erstmal nicht so groß (keine besonders schweren Patienten, Arbeitszeiten ohne Nachtdienst, etc.).
Allerdings gab es dann Probleme wegen einer Infektion und übermäßigem Schwangerschaftserbrechen - erstmal krankheitsbedingte Abwesenheit. Bei Wiederaufnahme des Dienstes gab es nur leichte Besserungen, somit war die Sicherheit des Patienten gefährdet, da mir noch sehr oft schlecht war und ich zu schwach um in Notfällen adäquat zu reagieren - also Information des AG, der sich eigentlich um die Prüfung des Arbeitsplatzes kümmern muss.
Dazu kam, dass ein Patient aufgrund autistischer Züge und leicht aggressiven Schüben für mich zur Gefahr werden konnte.
Ein anderes Kind (Pat.) musste aufgrund von schwankender Kooperationsbereitschaft doch manchmal gehoben und gelagert werden, was ich nicht mehr leisten konnte.
Als sich keine Besserungen meines Gesundheitszustandes und der Arbeitssituation einstellten, erteilte mir die Gynäkologin ein absolutes Beschäftigungsverbot gemäß MuSCHGesetz.
Erst dann bekam ich vom AG einen Fragebogen über meine Arbeitsplatzsituation betreffs Gefährdungspotenzial, den ich selbst (?) ausfüllen sollte. Was ja dann ziemlich überflüssig und zu spät war.
Habe dann noch die Nachfolgerin per Information eingearbeitet und Dokumentationsarbeiten erledigt und dann meine Patienten abgegeben, was ich zwar sehr bedauert habe - aber die Gesundheit v.a. meines Kindes ging vor.
Nun vermisse ich schon die Arbeit ein bißchen, aber dem ungeborenem Kind geht´s gut und hoffentlich läuft alles weiterhin.
Liebe Grüße, panki