Hallo Elisabeth,Reicht es tatsächlich aus, dem AG mündlich mitzuteilen: soundsovielte Woche?
ja, die mündliche Mitteilung des Schwangerseins reicht aus, um die Regeln des Mutterschutzes am Arbeitsplatz in Kraft zu setzen. Der Arbeitgeber wird hierauf eine ärzliche Bescheinigung verlangen, wie schon beschrieben.
@ Jule80
Das Mutterschutzgesetz gilt auch bei nur 40%-Vertrag. Wende dich ggf. dazu an deinen Gynäkologen, denn der muss eine entsprechende ärztliche Bescheinigung erstellen.