Schwanger in der ambulanten Pflege

Ich habe vor 18 Jahren ein Kind verloren. Die Schwangerschaft war gerade festgestellt, natürlich hatte ich als junge Schwester etliche schwere Pflegen zu machen (MS im vortgeschrittenen Stadium) Meine Pdl fragte mich noch, ob es für mich ok sei, wenn ich das normale Wochenende arbeiten würde, und ab Montag dann eine Schwangerentour zusammengestellt bekäme. Klar war ich einverstanden,hatte ich doch bis zum Test am Freitag genau diese Tour täglich gemacht, und konnte mich noch von den Patienten verabschieden......
Leider bekam eine Patientin im ungünstigsten Zeitpunkt einen spastischen Krampf und ich konnte sie nur noch möglichst sanft auf den Boden legen. Nun ratet, wie sie da am Sonntag (früh um 7) wieder ins Bett kam. Man ist ja groß und stark und so ein bisschen schwager... Das wars dann, abends bekam ich Blutungen und einen Tag später war ich Patient im Krankenhaus. Das ist es nicht wert. Es passiert immer nur den anderen, bis man dann selbst drin steckt.
 
Hallo an alle!
Weiß nicht genau, wie es bei meiner Arbeit mit Mutterschutzgesetz aussieht.

Also, ich habe Krankenschwester gelernt und arbeite nun in der persönlichen Assistens. Das heißt, ich betreue eine Person, die rund um die Uhr betreut wird.
Jede Schicht geht 12 Stunden. Wir sind 7 Assistentinen. Wir übernehmen alles, von der Körperpflege über Essens gabe, Nachts lagern und Beatmen alles. Haben allerdings gute Hilfsmittel, Lifter aller Art.
Dazu kommt, dass dieser Klient Berufstätig ist und wir ihn daher jeden Tag mit seinem PKW in die Arbeit fahren, ihn dort unterstützen und abends wieder nach Hause fahren.

Wie sieht das jetzt rein Rechtlich aus?
Was darf ich in der Schwangerschaft und was nicht?

Werde es nächste Woche meinem Arbeitgeber mitteilen.

Freue mich über eure Antworten.
Grüßle Joy
 
Das Mutterschutzgesetz gilt bundesweit, unabhängig von Deinem Arbeitsvertrag.
 
Hallo!
Soweit ich weiß, ist es beim Beschäftigungsverbot ja auch so, das, wenn man als Schwangere entscheidet, doch zu arbeiten in diesem Beruf, es durchaus möglich ist, nur mit dem Chef abgesprochen und schriftlich festgehalten werden muss, damit falls es doch zu Komplikationen kommen sollte, die Schwangere dem Chef nicht eins reindrücken kann, das er sie trotz Schwangerschaft hat arbeiten lassen.
Und ich denke auch, das jeder selbst entscheiden muss was für ihn richtig und wichtig ist.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo,

ich bin nun in der 6 SSW.:) Meine Chefin hat nach Diskussionen:streit: unseren Arbeitsschutzbeauftragten gefragt, was zu tun ist. Er sagte, ich bräuchte ein Attest über die Freistellung von der Arbeit und das vom Gyn. Dann würde ich 6 Wochen lang das Gehalt bekommen und danach 70 % vom Lohn von der Kasse.:eek1: Nun hab ich von dem Gesetz gehört, was ihr beschrieben habt, von wegen Beschäftigungsverbot und Lohnfortzahlung. Leider finde ich nirgendwo einen Link, der zeigt, dass der Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot austellen kann.:gruebel: Es wird nur beschrieben, dass der Arzt das ausprechen muss!? Wo habt ihr dass denn gefunden? Und wie ist es mit der Lohnfortzahlung genau? Es wird von meiner Krankenkasse übernommen?:knockin:

LG Tina
 
Hallo,

ich bin ganz neu hier im Forum und lese mich so langsam aber sicher durch sämtliche Themen und Beiträge.

Ich kann und werde die Einstellung mancher Arbeitgeber nie verstehen oder nachvollziehen.

Ich bin selber Arbeitgeber in der amb. Pflege und finde es einfach nur klasse wenn Mitarbeiter Nachwuchs bekommen (bin sogar schon Pate bei einigen).

Es gibt für mich nicht schöneres, als wenn heute noch JA zum Kind gesagt wird.

Sowie ich weiss das jemand schwanger ist, will ich die Mitarbeiter immer aus den Plänen rausnehmen und für Pflegeplanungen oder Dienstpläne und ggf. noch Überprüfungen einsetzen...mehr NICHT!!! aber leider machen mir meine Mitarbeiter immer einen Strich durch die Rechnung und wollen weiter zu ihren Pat. Ich lasse mir das dann immer schriftlich geben, das das nur auf eigenes Risiko geschieht und stelle ihnen jederzeit frei ihre Entscheidung zu ändern...da reicht auch ein Anruf 5 Minuten bevor die Tour losgehen soll. Dadurch sind wir bislang immer alle gut gefahren und haben inzwischen 15x gesunden Nachwuchs in der Firma.

Das finde ich nur super schön, zumal der NAchwuchs regelmäßig präsentiert wird...

ich wünsche allen Schwangeren Arbeitnehmerinnen eine schöne und wenig belastende Schwangerschaft und natürlich gesunden Nachwuchs

lg Christa
 
Sowie ich weiss das jemand schwanger ist, will ich die Mitarbeiter immer aus den Plänen rausnehmen und für Pflegeplanungen oder Dienstpläne und ggf. noch Überprüfungen einsetzen...mehr NICHT!!! aber leider machen mir meine Mitarbeiter immer einen Strich durch die Rechnung und wollen weiter zu ihren Pat. Ich lasse mir das dann immer schriftlich geben, das das nur auf eigenes Risiko geschieht und stelle ihnen jederzeit frei ihre Entscheidung zu ändern...

Es wird dir aber trotzdem angehängt, wenn deiner MA etwas passiert während sie Dinge verrichtet, die ihr vom Gesetz her verboten sind! Da reicht meines Wissens auch keine Unterschrift!?

LG Tina( die sich immer noch nicht mit der CHEFIN geeinigt hat:streit:)
 
Wenn eine sogenannte "Chefin" eines kleines Betriebes nicht in der Lage ist sich damit abzufinden, dass eine ihrer Mitarbeiterinnen schwanger geworden ist, dann sollte sie so ein "Betrieb" gar nicht erst gründen, mangelnde Kompetenz und Geiz sind das
 
Es wird dir aber trotzdem angehängt, wenn deiner MA etwas passiert während sie Dinge verrichtet, die ihr vom Gesetz her verboten sind! Da reicht meines Wissens auch keine Unterschrift!?

LG Tina( die sich immer noch nicht mit der CHEFIN geeinigt hat:streit:)


Ups....

dann muss die nächste Schwangere sich wohl darauf einstellen, das es so nicht mehr geht. Das grösste Argument der Mitarbeiter ist immer "ich trage zu Hause auch Wasserkisten, und setze mich nicht in die Ecke und warte das andere alles machen"

lg und denk gegenüber deiner Chefin immer daran das du die besseren Karten hast
 
Hallo leute und zwar habe ich jetzt erfahren das ich schwanger bin in der ca 4 woche erst.nun wollte ich von euch mal wissen ob jemand weiss was ich beim arbeiten bei meinen Beatmungspat.beachten muss!?Da ich erst nächste woche ein neuen Vertrag von unseren chef bekomme da wir unseren pat abgeben möchte ich noch nix sagen weil ich angst hab das er mich dann kündigen kann da ich noch kein neuen vertrag unterschrieben habe.Ich weiss das ich eigentlich nicht mehr arbeiten dürfte da es 12 stunden sind wobei ich mir auch nicht sicher bin ob das ab der 4 woche auch schon gilt.Wäre schön wenn mir jemand weiter helfen könnte.

Danke euch:nurse:
 
Hallo,

sobald der Gynäkologe Dir Deine Schwangerschaft offiziell bestätigt, bist Du auch offziell schwanger. Das hat nichts damit zu tun, "wie viel" schwanger Du schon bist. Das heißt, das Mutterschutzgesetz gilt auch für Dich - aber nicht, solange Du Dein werdendes Kind stillschweigend mit zur Arbeit trägst.
Du kannst nur von den Rechten einer werdenden Mutter profitieren, wenn Du Dich mittels ärztlichen Attests bei Deinem Chef dazu bekennst.

Wie Du das mit dem neuen Vertrag regelst, musst Du entscheiden. Sowie Du den neuen Vertrag unterschrieben hast, bist Du als Schwangere unkündbar. Wenn Du jetzt GAR KEINEN Vertrag hast oder dieser ausläuft, dann bedarf es ja eh keiner Kündigung. Dann stehst Du ohne da.

LG
Trisha
 
gut danke für deine antwort noch habe ich kein neuen vertrag aber den bekomme ich die tage so lange wollte ich eh noch warten.Also muss man nicht warten bis der Mutterpass da ist das gesetz gilt sofort?!Nur weiss ich halt nicht ob ich nicht noch warte bis zum nächsten termin weil man ja sagt die ersten 2 bis 3 monate ist das risoko gross das man es noch verliueren kann.NUr hab ich halt angst wenn ich arbeitren geh das was passieren kann weil mein pat nicht grade leicht ist vom gewicht her.und deswegen mein kind zuverliehren will ich auch nicht
 
Verstehe ich das richtig man darf nicht im ambulanten Dienst arbeiten wenn man schwanger ist?
Oder eine Leitung will das nciht? Ich bin ganz durcheinander...
 
Du musst schon nachweisen, dass du schwanger bist. Dies muss der Gynäkologe bestätigen- wie auch immer.

Was den Arbeitsvertrag angeht: hier mal ein Beispiel , wo es nicht so günstig gelaufen ist: http://www.krankenschwester.de/foru...utterschaftsgeld-gezahlt-wen-mich-wenden.html . Auch dies sollte man bei allen Überlegungen nicht aus den Augen verlieren.

Ansonsten: Das Gewerbeaufsichtsamt Baden- Würtemberg hält diverse Merkblätter vor bezüglich der Umsetzung des MuSchu: Werdende Mütter im ambulanten Gesundheitswesen ( Gewerbeaufsicht > Service und Information > Merkblätter > Mutterschutz - Merkblätter )

Elisabeth
 
Du bist in anderen Umständen - unabhängig davon, in welchem Schwangerschaftsmonat Du Dich befindest.
Die Gefahr das Kind in den ersten drei Monaten zu verlieren ist höher, aber das ist eine rein statistische Angabe, wirklich nachweisliche Gründe, warum das so ist, gibt es nicht.
Das heißt, der Mutterschutz gilt während der ganzen Schwangerschaft - aber wie gesagt, Du kannst nur davon Gebrauch machen, wenn Du die
Schwangerschaft offiziell angibst.

In der ambulanten Pflege darf man offiziell schon als Schwangere arbeiten, wird aber aufgrund der Vorschriften des Mutterschutzgesetz schwer in der Praxis umzusetzen sein - aus diesem Grunde wird ein seriöser, kompetenter und verantwortungsvoller Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot erteilen. Hat der AG jedoch genügend andere, für die Schwangere erlaubte Arbeiten, kann er die werdende Mutter damit beauftragen.

LG
Trisha
 
Reicht es tatsächlich aus, dem AG mündlich mitzuteilen: soundsovielte Woche?

Elisabeth
 
Reicht es tatsächlich aus, dem AG mündlich mitzuteilen: soundsovielte Woche?Elisabeth

Der AG braucht selbstverständlich eine schriftliche ärztliche Bestätigung seitens des betreuenden Gynäkologen der Mitarbeiterin. Der AG muss diese beim Gewerbeausfsichtsamt bzw. bei der Krankenkasse einreichen um den "Gehaltersatz" für diese ausfallende Mitarbeiterin geltend zu machen.

Wenn aber die werdende Mutter schon mal vorab ihre Schwangerschaft mündlich ankündigt, wird der AG schon im Vorhinein notwendige Schritte einleiten, wenn er, wie schon beschrieben, seriös und verantwortungsbewusst ist.

Wie man hier im Rahmen dieser Diskussion erkennen kann, wimmelt es da draußen von "unmöglichen" Pflegedienstinhabern. Entweder wissen sie es nicht besser oder sie scheuen den Verwaltungsaufwand oder sind nicht in der Lage die Mitarbeiterin zu ersetzen.

Ich kann dem nur mit einem :eek1: begegnen.

LG
Trisha
 
hallo ich bin mit ddem 3.kind ss. mittlerweile in der 17.ssw. wie sieht das mit dem beschäftigungsverbot bei einer 40 prozentstelle aus
 

Ähnliche Themen