Ich denke auch, dass der AG dieses Recht hat. Aber wollte Joerg mit seinem Link nicht sagen, dass er nicht, oder nur unter bestimmten Umständen, dieses Recht hat?
Eine Dienstanweisung kann aber nicht gegen das Persönlichkeitsrecht verstossen!
Das steht dem AG aber auch zu. Du wirst auch keine Flugbegleiterin von Lusthansi oder wem auch immer finden die ein sichtbares Piercing oder Tattoo trägt.
Und wir sind auch zu faul zum antworten...es ist einfach noch zu früh am morgen...entschuldigt die vernachlässigte groß- und kleinschreibung.es ist spät und ich bin einfach zu faul grad
Bei uns dürftest du es tragen und wenn es entzündet ist, müsste es noch abgedeckt werden. Also unterm Mund-Nasenschutz kein Problem.
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