Quelle:
Gewerkschaft für Beschäftigte im Gesundheitswesen
Kosten sparen durch Laienpflege?
- Hausfrauen als billige Arbeitskräfte in der Alten- und Ambulanten Pflege
- "Lebenserfahrung" statt Qualifikation
- Studenten der verschiedensten Fachrichtungen als Aushilfen auf Intensivstationen
Dieser Zustand kann von uns als Pflegenden nicht weiter toleriert werden. Der Mensch hat ein Recht auf Professionalität und muß vor unsachgemäßer Pflege geschützt werden!
Pflege als Profession...
Die Pflegeberufe sind ein eigenständiger Berufszweig im Gesundheitswesen und stellen in diesem Bereich die größte Berufsgruppe. Die Pflege ist in viele verschiedene Fachbereiche gegliedert.
Der Beruf baut auf die Basis einer qualifizierten Ausbildung mit einem wissenschaftlichen Fundament. Die Pflegebedürftigen zu Hause, in den Heimen und im Krankenhaus haben Anspruch auf eine Betreuung, die den neuesten Erkenntnissen der Pflegeforschung und anderer Wissenschaften entspricht. Ärzten und Ungelernten fehlt diese Qualifikation!
Gesetzlicher Schutz nur in wenigen Bereichen
Im Krankenpflegegesetz ist nur die Berufsbezeichnung geschützt. Nur derjenige darf die jeweilige Berufsbezeichnung tragen, der die Erlaubnis zur Führung durch eine ein- oder mehrjährige Ausbildung mit dem Abschluß des Staatsexamens erlangt hat.
Im Hebammengesetz ist neben der Berufsbezeichnung auch die Tätigkeit in der Geburtshilfe geschützt. Ärztinnen und Ärzte dürfen die Geburtshilfe nur im Beisein einer Hebamme oder eines Entbindungspflegers ausüben.
Für den Bereich der Altenpflege gibt es bisher nur in einigen Bundesländern einen Schutz der Berufsbezeichnung
Laienpflege ist nicht überflüssig
Die Bereitschaft, Angehörige oder Nachbarn in ihrer häuslichen Umgebung zu pflegen, ist ein wichtiger Faktor in unserer Gesellschaft. Doch eine Kontrolle durch fachlich ausgebildete Kräfte ist unverzichtbar.
Die Gewerkschaft für Beschäftigte im Gesundheitswesen fordert den Schutz der Berufsausübung in allen Pflegebereichen!
Die Pflege – nur zweite Klasse im BAT und TVöD
Für Arbeitnehmer in vielen Bereichen gilt in der Regel der Bundesangestelltentarif. Doch werden wir seit vielen Jahren benachteiligt: Nur für Beschäftigte im Pflegedienst gilt die sogenannte Anlage 1b, die für uns große finanzielle Einbußen bedeutet.
Leistung muß sich lohnen...
Bisher wurden in der Bezahlung lediglich die Funktion, der Tätigkeitsbereich, das Lebensalter und familiäre Begebenheiten, wie die Anzahl der Kinder berücksichtigt.
Qualifikation: Um eine höhere Vergütungsgruppe zu erreichen, ist zumeist keine besondere Weiter- oder Fortbildung notwendig. Funktionsträger bekommen gleichviel Gehalt, gleichgültig, ob sie eine Fachausbildung haben oder nicht.
Verantwortung: Stationsleitungen bekommen die zusätzliche Verantwortung nicht honoriert. Je nach Alter verdienen sie sogar weniger als ihre Mitarbeiter.
Fort- und Weiterbildung: Eine Pflegekraft, die bestrebt ist, sich fachlich zu verbessern, erleidet nicht nur finanzielle Nachteile, sondern hat oftmals mit großen Widerständen zu kämpfen.
Wir haben die Alternative!
Die Tarifkommission der Gewerkschaft Pflege hat in Zusammenarbeit mit verschiedenen Berufsverbänden ein Tarifmodell entwickelt, welches den besonderen Bedürfnissen der Pflegeberufe Rechnung trägt. Die acht Module erlauben eine gerechte Eingruppierung aller Mitarbeiter.
- Basislohn
- Berufserfahrung
- Sozialzuschlag
- Forbildung
- Weiterbildung
- Management/Leitung
- Ausgleichszulage
- Sonderzulagen
Leistungsgerechte Bezahlung bedeutet mehr Qualität in der Pflege. Qualität bedeutet weitere Professionalisierung.
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Was ist eine Pflegekammer?
Eine Kammer ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts, die staatliche Aufgaben mit hoheitlichen Mitteln unter Aufsicht wahrnimmt. Alle examinierten Berufsangehörigen werden durch die Kammer zugelassen und sind dann Pflichtmitglieder.
Aufgaben
- Überwachen und Kontrolle der Ausbildung
- Fördern der Qualitätssicherung
- Vermitteln bei Streitfällen
- Erstellen von Gutachten und Benennen von Sachverständigen
- Regeln von Fort- und Weiterbildungen
- Unterstützen des öffentlichen Gesundheitswesens
Professionalisierung durch Selbstbestimmung!
Was leistet eine Pflegekammer?
- Pflegestandards werden definiert und als gesetzlich geschützte Tätigkeiten festgeschrieben.
- Gegenüber den anderen Berufsgruppen findet eine Abgrenzung statt und eine Einflußnahme von Berufsfremden wird vermieden.
- Einwirkung auf staatliche Stellen
- Verpflichtende Stellenbeschreibungen werden entwickelt und deren Einhaltung überwacht
- Es findet eine Kontrolle der eigenen Berufsausübung sowie der Qualifikationsgehalt seiner Mitglieder statt, was eine höhere gesellschaftliche Anerkennung zur Folge hat.
Das können wir erreichen:
- Verstärkung der Eigenständigkeit unseres Berufsstandes
- gesellschaftliche Aufwertung
- Anerkennung der Pflege als wirtschaftlicher Faktor
- Qualitätssicherung der Pflege
Wir meinen: Eine Pflegekammer stellt einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Professionalisierung unseres Berufsstandes dar!