Freizeit bedeutet auf Abruf immer bereit sein?

Hallo,

ich habe mich neu angemeldet und orientiere mich z.Z noch, deswegen möchte ich mich gleich mal entschuldigen, wenn ich nicht richtig bin.

Ich arbeite seid 6 Jahren ambulant und wir bekommen nur wöchentlich unsere Dienstpläne und diese ändern sich auch oft ohne mein Wissen. Ich würde so gerne einmal wieder meine Freizeit planen, evtl. 1 mal pro Woche eine feste Freizeitaktivität (z.B Tanzen gehen) machen, leider ist das nicht möglich. Die einfachsten DInge sind nicht zu planen, wie Familienbesuche, Arztbesuche etc. Gibt es eine gesetzliche Grundlage,ich würde gerne meinen Dienst für mind. 3 Monate im Vorraus wissen.
 
Erstmal herzlich willkommen hier

So wie du das schreibst, denke ich mal, sollte man sich in der Mitte treffen. Wöchentliche Bekanntgabe des Dienstplans (am besten Freitags nachmittags für die Woche danach) geht natürlich nicht!:schraube:

Aber drei Monate im Vorraus ist auch zuviel verlangt, da man ja noch ein bißchen Spielraum für Besonderheiten wie Personalzu- und abgänge oder Ausfälle (längerfristige) benötigt.

Normalerweise wird der Dienstplan um den 15ten rum für den Folgemonat ausgehängt. Zusätzlich gibt es ein Wunschbuch, indem die Mitarbeiter die Dienstplanwünsche eintragen können, und welches auch immer nach Möglichkeit berücksichtigt wird:flowerpower:

Was dazu jetzt aber explizit in welchem Gesetz steht, kann ich dir so aus dem Stehgreif auch nicht verraten.

lg
 
Wir bekommen in der Regel am Donnerstag erst den Plan für die darauffolgende Woche, einen Wunschdienstplan haben wir auch, aber ob ich Wünsche äußere oder in China ein Sack Reis umfällt.... Zumal erst mal die älteren Mitarbeiter ihre Wünsche erfüllt bekommen da diese an Gruppen- und Vereinssport teilnehmen und viel wegfahren. Wir habe allg. ein sehr ungerechtes Systhem.
 
Hallo Leute ! :)


Mal ne bescheidene Frage in die Runde...
Kennt ihr das auch, trotz geplantes Frei immer auf Abruf bereit stehen zu sollen?
Mir sagte man mal, Frei ist nicht gleich Frei. Derjenige der zu Hause ist müsse immer einspringen können und mit einem täglichen Anruf rechnen.
Ich arbeite nur 130 Std. im Monat, lt. Arbeitsvertrag. :rofl:
Realität ist, ich mache im Monat immer um die 20 bis 30 Überstunden. Zusätzlich noch 7 Bereitschaftsdienste im Monat, von je 24 Std..
Damit ich auch immer zur freien Verfügung stehen kann, bekomme ich meine Überstd. ohne gefragt zu werden ausgezahlt.
Da wir zu wenig Personal haben, ist ein abbummeln nicht wirklich möglich.
Habe mit meinem Freund schon stress deswegen. Kann in meiner "Freizeit" nichts richtig planen.
Gesundheitlich geht mir das schon an die Substanz. Kann Nachts nicht richtig schlafen.
Wo sind da die Grenzen zu setzen?
Was soll ich tun? :knockin: Darf ich wirklich keine Freizeit haben und mein Telefon mal abstellen?

frei ist frei da kann dich keiner zwingen zum dienst zu kommen. erkundige dich mal über das arbeitsgesetz. wenn du immer bereit sein sollst, ist das für mich eine bereitschaft und die muss meiner meinung nach vergütet werden. ich würde das telefon abstellen.
 
Leute immer wieder das gleiche Problem....ich muss einspringen....ich muss am Telefon sitzen obwohl ich frei habe....usw.

Ich versuche es ganz einfach zu erklären.
1. Wegezeiten sind Arbeitszeit und sind zu bezahlen aber wer so einen Arbeitsvertrag abschließt und so arbeitet kann zu seiner Bezahlung nur mit einer Klage kommen.....
2. Frei heisst Frei
3. Jegliche vertragliche Vereinbarung zu ständigem Einsprigen oder unbezahltes Bereithalten sind nicht gültig
4. Wenn ihr angerufen werdet könnt ihr euch das verbitten den ihr habt keine Dauerbereitschaft
5. Dienstpläne sollten 2Wochen mind. vorher bekannt sein, mit Aushändigung des Dienstplanes ist das Direktionsrecht des Arbeitgebers verwirkt und er darf ihn nur noch unter dringenden Bedürfnissen ändern aber mind. 4 Tage vorher und sonst nur noch mit eurer Zustimmung!!!
6. Urlaub ist nach Genehmigung nicht mehr verschiebbar
7. Krankheit wird wie gearbeitet gehandhabt deswegen verschiebt sich nichts im Dienstplan/ Krankheit während des Urlaubes werden die Urlaubstage aufgehoben und verfallen nicht bis zu einem gewissen Rahmen
8. Bei der Frage/Verlangen das ihr arbeiten kommen sollt gibt es nur die eine Antwort (außer ihr möchtet gern)

N N EEEEEE I N N
NN N E I NN N
N N N E I N N N
N N N EEEE I N N N
N NN E I N NN
N N EEEEEE I N N
(das sollte eigentlich ein schönes großes NEIN werden)

Wer die Gesetze und Rechte kennt kann damit argumentieren aber sollte deswegen nicht glauben das der Chef/Chefin das genauso sieht...zu seinem Recht zu kommen ist manchmal ein steiniger Weg aber wenn ihr die Möglichkeit habt wechselt den Arbeitgeber damit endlich mal diese Verbrecher Pleite gehen.

mfg Akhran
 
1. Wegezeiten sind Arbeitszeit und sind zu bezahlen aber wer so einen Arbeitsvertrag abschließt und so arbeitet kann zu seiner Bezahlung nur mit einer Klage kommen.....
2. Frei heisst Frei
3. Jegliche vertragliche Vereinbarung zu ständigem Einsprigen oder unbezahltes Bereithalten sind nicht gültig
4. Wenn ihr angerufen werdet könnt ihr euch das verbitten den ihr habt keine Dauerbereitschaft
5. Dienstpläne sollten 2Wochen mind. vorher bekannt sein, mit Aushändigung des Dienstplanes ist das Direktionsrecht des Arbeitgebers verwirkt und er darf ihn nur noch unter dringenden Bedürfnissen ändern aber mind. 4 Tage vorher und sonst nur noch mit eurer Zustimmung!!!
6. Urlaub ist nach Genehmigung nicht mehr verschiebbar
7. Krankheit wird wie gearbeitet gehandhabt deswegen verschiebt sich nichts im Dienstplan/ Krankheit während des Urlaubes werden die Urlaubstage aufgehoben und verfallen nicht bis zu einem gewissen Rahmen
8. Bei der Frage/Verlangen das ihr arbeiten kommen sollt gibt es nur die eine Antwort (außer ihr möchtet gern)


steht das alles so im arbeitsrecht??

mal im ernst, ich werde an meinem freien sonntag 4 mal angerufen, nur um mir zu sagen, das der pat den ich montagabend versorgen soll nicht da is.. - wozu gibts nen übergabebuch bei uns? -.-"

abgesehen davon, muss ich ständig privat fahren, und kriegen das nicht bezahlt obwohl ich korrekt die tourenzettel führe (super umständlich mit genauer zeit und km-angabe von pat zu pat)

ich kriege meine rufbereitschaft die ich geleistet habe nich vergütet :/ nur im verhätnis 1 zu sieben. 1 std bereitschaft sind läppige 7 arbeitsminnuten und auch nur ausserhalb zusätzlichen dienstzeit wenn ich touren fahren :/

abgesehen davon haben alle MA die gleiuchen urlaubstage, egal ob voll, teilzeit oder aushilfe..und alle nur 24! is das nich zu wenig??
 
abgesehen davon haben alle MA die gleiuchen urlaubstage, egal ob voll, teilzeit oder aushilfe..und alle nur 24! is das nich zu wenig??

Nöö, das ist das was der Gesetzgeber einem zugesteht. Alles andere ist tariflich vereinbart. Wenn Euer AG nicht tarifgebunden ist, davon gehe ich bei einem privaten ambulaten Pflegedienst mal aus, passt das, leider.
 
steht das alles so im arbeitsrecht??

1.mal im ernst, ich werde an meinem freien sonntag 4 mal angerufen, nur um mir zu sagen, das der pat den ich montagabend versorgen soll nicht da is.. - wozu gibts nen übergabebuch bei uns? -.-"

2.abgesehen davon, muss ich ständig privat fahren, und kriegen das nicht bezahlt obwohl ich korrekt die tourenzettel führe (super umständlich mit genauer zeit und km-angabe von pat zu pat)

3.ich kriege meine rufbereitschaft die ich geleistet habe nich vergütet :/ nur im verhätnis 1 zu sieben. 1 std bereitschaft sind läppige 7 arbeitsminnuten und auch nur ausserhalb zusätzlichen dienstzeit wenn ich touren fahren :/

abgesehen davon haben alle MA die gleiuchen urlaubstage, egal ob voll, teilzeit oder aushilfe..und alle nur 24! is das nich zu wenig??

Also
zu 1.du kannst dir Anrufe verbitten oder noch besser geh nicht ran irgendwann lernt es selbst der Dümmste (handyerfindung war nichts gutes)
und sollte das nicht reichen einfach den AG auf lautlos stellen dann merkt man es nicht mal!
zu 2. wenn es mit euch vereinbart ist das ihr mit Privatwagen fahrt dann wird ja wahrscheinlich die Kilometer pauschal bezahlt und das muss natürlich nachgewiesen werden...
zu 3.also Rufbereitschaft wird pauschal bezahlt je nach AG aber trotzdem müssen die Ruhezeiten eingehalten werden und wenn es zum Arbeitseinsatz kommt muss dieser natürlich normal bezahlt werden

Und nochmal grundsätzlich nicht eure Patienten brauchen euch sondern eurer Arbeitgeber also lasst euch kein schlechtes Gewissen machen.

mfg
 
Nöö, das ist das was der Gesetzgeber einem zugesteht. Alles andere ist tariflich vereinbart. Wenn Euer AG nicht tarifgebunden ist, davon gehe ich bei einem privaten ambulaten Pflegedienst mal aus, passt das, leider.

abgesehen davon haben alle MA die gleiuchen urlaubstage, egal ob voll, teilzeit oder aushilfe..und alle nur 24! is das nich zu wenig??

Und das auch nur, wenn ihr eine 6 Tage Woche zugrunde legt. Wenn ihr im Arbeitsvertrag eine 5 Tage Woche vereinbart habt braucht der AG sogar nur 20 Tage pro Jahr zu geben.

Was die Fahrten mit dem Privatwagen angehen, so hast du dann ein Recht auf Kostenausgleich. Ich weiß aber jetzt nicht in welcher Höhe.

Was die Rufbereitschaft angeht ist das auch das Minimum, was vergütet werden mus. Allerdings sind Telefonate, alle Fahrzeiten (auch die An- und Abfahrt von Zuhause zum Einsatz) sowie natürlich die Zeit fürs Schlüsselholen und die Patientenversorgung als vollständige Arbeitszeit anzusehen. Ausserdem steht dir auf jeden Fall eine Pause von 5,5 Stunden nach dem letzten Einsatz in der Rufbereitschaft zu, also um 3.00 Stomabeutel säubern und dann um 6.00 Uhr Frühdienst ist illegal.

lg
 
Somit auch der Samstag ein Werktag.

Wenn also Vertaglich eine 5 Tage Woche vereinbart wurde mus der Samstag nicht als Urlaub gewährt werden, somit sind 20 Urlaubstage durchaus Gesetzeskonform.

24 Werktage = 4 Wochen gesamt = 20 Arbeitstage in der 5 Tage Woche

lg
 
Aufpassen!

Arbeitstage nicht gleich Werktage setzen!

Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.

Arbeitstage = Tage, denen du arbeiten müsstest innerhalb einer Woche (egal, ob So oder Feiertag, allerdings Tage maximal entsprechend deiner Vereinbarung zB 5-Tagewoche, 5,5 Tagewoche 6-Tagewoche)

In deinem Arbeitsvertrag muss drinstehen, ob und wieviel Werk- oder Arbeitstage Urlaub du bekommst.
 
ich bin immer wieder erstaunt, wie pflegekräfte sich selbst entrechten und sich zum sklaven machen.
ich habe eine 3/4 stelle und wenn ich meine stunden voll habe und es wird gefragt ob ich einspringe,habe ich ein wort aus vier buchstaben, was den meisten wohl unbekannt ist, das wort heisst NEIN.
das komische ist aber das mir keine nachteile entstehen, ganz im gegenteil ich werde durch meine vorgesetzten hofiert, besitze einige previlegien die andere mitarbeiter nicht haben, zb. ich kann sehr kurzfristig frei beantragen,kann arbeitsstellen ablehnen, suche mir meine dienstzeiten selber aus nur um einige zu nennen.
anderer seits, gebe ich dem kaiser was des kaisers ist.
 
*Sarkasmus an*
Warum haben wir eigentlich die Sklaverei abgeschafft?? Das war doch eine super Sache! Der Eigentümer (AG) hat sich die zeitraubende Fragerei und Hinterhertelefoniererei erspart, und der Sklave wusste gleich, was Sache ist und brauchte nie solche Foren, weil er eh keine Rechte hatte, nach denen er fragen konnte.
*Sarkasmus aus*

"Alle Menschen sind frei (...)" steht in den Grundrechten der deutschen Verfassung. Das kann nicht vom Arbeitsrecht aufgehoben werden... :boxen:
 
"Alle Menschen sind frei (...)" steht in den Grundrechten der deutschen Verfassung. Das kann nicht vom Arbeitsrecht aufgehoben werden... :boxen:
Hört sich nach ner grundsätzlichen Aussage an.
Deshalb: Der AN will Lohn haben (Primärpflicht des AG) und muss somit auch seine Pflichten erbringen: Der AG bestimmt wann, wo und wie gearbeitet wird: Direktionsrecht!
Innerhalb des Arbeitszeitgesetzes...
Also nicht so gaaanz frei; der Mensch ;)

Über Verpflichtung aus dem frei heraus muss ja jetzt nichts mehr geschrieben werden...
 
@Maniac: das war auch mehr mit einem :wink: Augenzwinkern gemeint...
 
Hört sich nach ner grundsätzlichen Aussage an.
Deshalb: Der AN will Lohn haben (Primärpflicht des AG) und muss somit auch seine Pflichten erbringen: Der AG bestimmt wann, wo und wie gearbeitet wird: Direktionsrecht!
Innerhalb des Arbeitszeitgesetzes...
Also nicht so gaaanz frei; der Mensch ;)

Das stimmt aber nur zum Teil.
Es verlangt kein Mensch, dass Du so schaffst wie der AG es will (im Rahmen des Direktionsrechts). Dass Du durch die Verweigerung Deinen Job verlierst, steht auf einem anderen Blatt.
Der Mensch ist schon frei, er muss nur mit den Konsequenzen leben. :mryellow:

Über Verpflichtung aus dem frei heraus muss ja jetzt nichts mehr geschrieben werden...
Meinst Du wirklich?? In ein paar Tagen wird wieder eine Anfrage zu diesem Thema kommen.
Es ist halt so, wenn man sich nicht mit seinen Rechten vertraut macht und immer das glaubt was die Vorgesetzten den ganzen Tag erzählen.
Traurig aber wahr, Pflegekräfte und Arbeitsrechts sind zwei Dinge die sich in der Regel net kennen.
 
Das stimmt aber nur zum Teil.
Es verlangt kein Mensch, dass Du so schaffst wie der AG es will (im Rahmen des Direktionsrechts). Dass Du durch die Verweigerung Deinen Job verlierst, steht auf einem anderen Blatt.
Der Mensch ist schon frei, er muss nur mit den Konsequenzen leben. :mryellow:
Hey, das waren die Sklaven damals auch - der Tod muss nur als Alternative angesehen werden ;)
Meinst Du wirklich?? In ein paar Tagen wird wieder eine Anfrage zu diesem Thema kommen.
Das ist richtig, aber das ändert nichts daran, dass eigentlich schon alles dazu gesagt wurde ;)
 

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